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13-Jähriger tanzt der Polizei auf der Nase herum

14. Oktober 2016, 00:04 Uhr
Überfälle und Sexdelikte: 13-Jähriger tanzt der Polizei auf der Nase herum
Der Ehemann schnitt beiden die Kehle durch, bevor er sie erschoss. Bild: colourbox.de

LINZ. Überfälle und Sexdelikte: Ein strafunmündiger Asylwerber ist auch nach einem Straßenraub in Linz wieder auf freiem Fuß.

Seit einem Jahr hält ein junger Asylwerber aus Afghanistan die Linzer Polizei auf Trab. Der Jugendliche begehe immer wieder Straftaten, heißt es seitens der Exekutive. Erst am Mittwochabend hat der mutmaßliche Täter einen 16-Jährigen beim Linzer Hauptbahnhof mit einem Messer bedroht und dessen Handy geraubt - nachrichten.at berichtete. Doch weil der Bursch unter 14 Jahre alt ist, gilt er als strafunmündig und kann für seine Taten nicht belangt werden. Noch nicht: Denn Ende Dezember feiert der junge Asylwerber seinen 14. Geburtstag. Trete er dann wieder kriminell in Erscheinung, könne er strafrechtlich verfolgt und notfalls auch verhaftet werden, sagen Polizisten.

Verfahren wird eingestellt

Nach dem Überfall am Mittwoch konnte der Afghane rasch ausgeforscht werden. Denn das Opfer konnte den Burschen auf Fotos, die ihm die Ermittler zeigten, eindeutig wiedererkennen. Die Beamten vermuteten bereits, dass es sich beim Täter um den amtsbekannten Asylwerber handeln dürfte. Im Beisein seiner Eltern sei der Afghane dann befragt worden, der 13-Jährige habe aber die Aussage verweigert. "Die Palette reicht bei ihm von Vermögensdelikten bis hin zu sexuellen Belästigungen", sagt ein Kriminalist. "Seine Eltern wollen sogar, dass die Behörden einschreiten, damit sie den Sohn endlich in den Griff bekommen." Doch auch der Jugendwohlfahrt fehle die Handhabe für zwingende Maßnahmen.

"Uns ist die Problematik von unmündigen Tätern bewusst, aber uns fehlen die rechtlichen Möglichkeiten", sagt auch der Linzer Staatsanwalt Philip Christl. Die Anklagebehörde müsse Strafverfahren gegen unter 14-Jährige einstellen. Fälle wie diese wandern dann zur Kinder- und Jugendhilfe. "Wir schauen in solchen Fällen, ob man in der Familie intervenieren muss, ob wegen Verwahrlosung oder Vernachlässigung Gefahr im Verzug besteht", sagt Helmut Mitter, der Chef des Linzer Jugendamts. Kinder in Heimen unterzubringen, sei möglich. "Aber man kann ihn dort nicht einsperren. Wenn er weg geht, geht er. Wir können nur das Gespräch suchen. Wir geben den Jugendlichen sicher nicht auf", sagt Mitter. (staro)

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