LINZ. Der Versicherungsmakler arbeitet zwar im Auftrag des Versicherungskunden, entlohnt wird er aber durch einen nicht offengelegten Teil der Prämie. Soll die Provision offengelegt oder gar verboten werden, wie es in Skandinavien der Fall ist? Dort muss der ...
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Der Provisionsvertrag ist ein Geschäft zwischen Auftraggeber und Vermittler. Der Kunde darf nicht mit einer Forderung aus diesem Geschäft belastet werden, verdeckt schon gar nicht.
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