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Wirtschaftskammer: Lohnnebenkosten nur an eine Stelle

Von nachrichten.at/apa, 12. Dezember 2014, 14:30 Uhr
Rudolf Trauner
Rudolf Trauner Bild: Weihbold

LINZ. Die Wirtschaftskammer Oberösterreich fordert: Die Lohnnebenkosten sollten pauschal zusammengefasst und mit einem Betrag - anstatt 13 unterschiedlicher Posten - an eine Stelle abgeführt werden.

Der damit erzielbare österreichweite Einsparungseffekt bei der betrieblichen Lohnverrechnung würde sich auf bis zu 150 Mio. Euro belaufen, rechnete Präsident Rudolf Trauner vor.

Die Interessenvertretung hat unter dem Motto "Schluss mit Schikanen" der Bürokratie beziehungsweise der Kriminalisierung des gesamten Unternehmertums den Kampf angesagt. Denn "mit aufwendigen, zum Teil nicht praktizierbaren, teuren und missverständlichen Gesetzesverpflichtungen" würden die Betriebe immer mehr "drangsaliert, eingeschnürt und viele gute unternehmerische Initiativen im Keim erstickt".

Zur Untermauerung der Forderungen präsentierte die Kammer das Modehaus des Spartenobmanns Handel, Christian Kutsam, mit Hauptsitz in Bad Hall und vier weiteren Standorten. Seine Firma habe 46 Pflichten zu erfüllen. Das koste durchschnittlich etwa 63.000 Euro pro Jahr, rechnete der Firmenchef vor. Allein in den Bereichen Lohnverrechnung, Arbeitszeit und Arbeitsruhe sowie Steuern und Abgaben würden fünf Meldungs- und Kontrollpflichten mehr als die Hälfte dieser Kosten verursachen. Bei der Lohnverrechnung gebe es 360 verschiedene Beitragsgruppen, 120 Seiten lange Erläuterungen zu den verschiedenen Sozialbeitragskassen und mehrgleisige Kontrollen durch Finanz, Versicherung und Gemeinden.

Dazu kämen unter anderem die "Intrastat-Meldung" aller Importe, die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und eine Gebühr für die elektronische Einreichung des Jahresabschlusses. Bei einer Überprüfung wurde zudem eine ausführliche Dokumentation von "gefährlichen Arbeitsstoffen" in einem der Modegeschäfte verlangt - es ging um die ebenso in Privathaushalten verwendeten Putzmittel zur Reinigung der Mitarbeitertoiletten oder der Regale.

Als ein weiteres Beispiel für die Belastung der Betriebe wurde die Pflicht zur Barrierefreiheit angeführt. Dabei gehe es nicht nur um die Beseitigung von Stufen und den wegen baulicher Gegebenheiten teilweise schwierigen Einbau von Liften, sondern es müssten auch die obersten Regale in einem Geschäft erreichbar sein, beziehungsweise sollten Homepages auch für Menschen mit Sehschwächen lesbar gemacht werden. "Da sollte man meinen, dass die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangeht. Doch während Betriebe die Barrierefreiheit per Ende 2015 umgesetzt haben müssen, gewährt sich der Bund dafür eine Übergangsregelung bis 2019, die Stadt Wien sogar einen Stufenplan, der erst 2042 endet", kritisierte Kutsam.

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