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Streit um FoodCoops gipfelt in Anzeige: Kaufleute fühlen sich "gefrotzelt"

Von Josef Lehner, 19. April 2016, 00:04 Uhr

LINZ. Landesrat Anschober kritisiert die Drohgebärden – Kammer fordert Gleichbehandlung.

Der Streit um die FoodCoops, die auch in Oberösterreich in wachsender Zahl Konsumenten mit Lebensmitteln aus der Umgebung versorgen, eskaliert nun. Die Wirtschaftskammer Oberösterreich will in den nächsten Tagen bei der Gewerbebehörde die Anzeigen gegen fünf Vereine einbringen. Grund: "Uneinsichtigkeit" der Betroffenen.

"Es wird mit unwahren Behauptungen auf uns losgegangen", sagt Manfred Zöchbauer, der Geschäftsführer des Handels in der Wirtschaftskammer Oberösterreich. "Auf die Palme" bringe ihn die Intervention von Landesrat Rudi Anschober, der gestern, Montag, die Standesvertretung aufforderte, die Initiativen "ohne Bedrohungen arbeiten zu lassen".

Gesetz verlangt Gewerbeschein

Denn sie seien, so der Politiker, wichtiges Bindeglied zwischen regionalen Produzenten und Konsumenten. Sie würden ausschließlich deren Mitglieder versorgen, vergleichsweise bescheidene Umsätze machen, und sie hätten sich vor ihrem Start bei der Kammer über die rechtlichen Bedingungen informiert.

"Wir haben nachweislich mitgeteilt, dass dafür ein freies Handelsgewerbe angemeldet werden muss", sagt Zöchbauer den OÖNachrichten. Es sei bedenklich, dass ausgerechnet der für die Lebensmittelaufsicht zuständige Landesrat so argumentiere. Er trete dafür ein, dass sich diese FoodCoops der behördlichen Kontrolle entziehen. Wenn ihre Läden nicht registriert seien, könnten sie nicht kontrolliert werden von den Organen der Lebensmittelaufsicht.

Begonnen hatte die öffentliche Auseinandersetzung, weil die Kammer fünf Vereine in Oberösterreich angeschrieben hatte. Begründung: Es habe Beschwerden lokaler Kaufleute wegen unlauterer Konkurrenz gegeben. Man habe über die Notwendigkeit eines Gewerbescheines informiert. "Ich habe sie zur Rechtsberatung eingeladen, bin aber noch nie auf so viel Unverständnis gestoßen. Ich bin teilweise beschimpft worden. Alles, was Handel ist in Österreich, seien Konzerne, sei böse, vernichte Arbeitsplätze und ruiniere die Natur, heißt es." Deshalb würden nun Anzeigen bei den Bezirksbehörden eingebracht. "Die Beschwerden bei uns kommen ja nicht von Handelskonzernen, sondern von Nahversorgern. Wir haben noch 800 selbständige Lebensmittelhändler."

Die Coops argumentieren, dass sie keinen wirtschaftlichen Vorteil hätten und lediglich die Angebotslücke an Lebensmitteln regionaler Produzenten schließen würden. "Das stimmt nicht", sagt der Obmann der Lebensmittelkaufleute, Johannes Jetschgo aus Sarleinsbach: "Viele von uns Nahversorgern haben Lebensmittel regionaler Produzenten. Wir müssen unsere Geschäfte aber im Rahmen der Gesetze führen und fordern dasselbe auch von den Vereinen." Es müsse gleiche Wettbewerbsbedingungen geben. Die selbständigen Lebensmittelhändler hätten es schwer genug.

 

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109  Kommentare
109  Kommentare
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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 25.04.2016 10:58

das ist gut, die schwarzhändler müssen zu rechenschaft gezogen werden, steuerhinterziehung ist nicht gut!

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( Kommentare)
am 19.04.2016 17:50

Also ich hab die Diskussion heute mitverfolgt.
Da hier anscheinend die meisten User mehr Details wissen und über mehr Fachwissen verfügen, als alle Foodcoops, die WKO und die BH zusammen, steige ich aus der Diskussion aus. Sarkasmus wieder aus...
Ich halte es für sehr entbehrlich, dass jeder meint seine teils (unqualifizierte?) Meinung kundzutun, ohne die detaillierten Hintergründe wirklich zu kennen. So manch einem sei empfohlen, sich vorab doch etwas ausführlicher über die Sachlage zu informieren, bevor Tipps, Hinweise und Gesetzestexte dargelegt werden. Denn wenn es nur ums "recht haben" geht und andere mit Argumenten zu überbieten, die vielleicht rein gar nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun haben, dann wird es schlicht uninteressant.

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 25.04.2016 08:36

Genau, die anderen (welche gewerberechtlich angemeldet sind und Mitarbeiter beschäftigen und hohe Abgaben zahlen) sind alle unqualifiziert.

Bin gespannt, wann das erste türkische HandyCoop aufsperrt. Ein gemeinnütziger Verein zur Förderung der Handykultur? Dort könnte man auch Flüchtlinge ehrenamtlich beschäftigen. Gute Idee, oder?

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amha (11.322 Kommentare)
am 25.04.2016 08:42

Da bitzelt einer wie der Lugner gestern... zwinkern

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oneo (19.368 Kommentare)
am 19.04.2016 17:38

Bin ich richtig mit meiner Vermutung, daß diese Läden meist von Grünsymphatisanten betrieben werden? Muß man wohl annehmen, weil sich der Oberlehrer Rudi so vehement einsetzt.
Kurz und bündig: Wer etwas einkauft und verkauft, der braucht einen Gewerbeschein.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 19.04.2016 17:02

Der User @rri hat es unten schon zitiert, aber ohne Quellenangabe:

§1 der Gewerbeordnung regelt den Geltungsbereich.
https://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=12&paid=1

Es geht also nicht um den Gewinn (was oft irrtümlich angenommen wird), sondern um "einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil". Auch die Vereine finden ihre Erwähnung --> Absatz 6.

Von dem her ist die Charakterisierung der Kooperationen sehr zweifelsfrei. Doch keine Regel ohne Ausnahmen, die stehen umfassend in §2 GewO:

https://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=12&paid=2&mvpa=1
Wollen die Kooperationen der Gewerbeanmeldung entkommen, dann müssen sie im §2 halt eine der vielen Ausnahmen finden.

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 19.04.2016 17:05

Wird schwer, weil sie eindeutig als Vermittler für Gewerbetreibende auftreten, die wiederum gewinnorientiert arbeiten.

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( Kommentare)
am 19.04.2016 17:05

Ich denke dass es sehr entbehrlich ist, wenn hier nun lauter Laien Ihre "Fachmeinung" zum Thema Gesetzeslage kundtun. Dies haben weder die Foodcoops noch die WKO zu entscheiden, sondern die BH zu prüfen.

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 19.04.2016 17:08

Da täuschen Sie sich aber gewaltig, es liegt nämlich nicht nur in Händen der BH. Auch das Finanzamt und die SV haben ihre eigene Sichtweise, mit denen Sie klar kommen müssen.

Es kann also unabhängig von der Sichtweise der lokalen BH eine Abgabenpflicht aus dem Steuerrecht oder dem SV-Bereich entstehen. Man kann es jedenfalls nicht ausschließen.

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rri (3.208 Kommentare)
am 19.04.2016 17:11

Das FA und die SV sind allerdings ungleich schärfer als die BH. Wenn die SV erfährt, dass dort "ehrenamtlich" gearbeitet wird - das kann zu einer saftigen Nachzahlung führen...

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kari90 (258 Kommentare)
am 20.04.2016 08:20

Uch ja "ehrenamtlich" arbeiten, gibt es bei Ihnen wohl nicht?! Ich bin selber in einigen Vereinen tätig (Absolventen, Musik etc) und bei allen übe ich ehrenamtliche Tätigkeiten aus für die ich nicht bezahlt werde. Was ist den bitte verwerflich daran, wenn ich meine freie Zeit opfere?!

Es sind außerdem meistens nicht die gleichen Mitglieder die wöchentlich helfen, sondern man ist bei vielen FoodCoops als Mitglied verpflichtet immer wieder mal diesen Dienst zu übernehmen. Wenn einem das nicht gefällt, kann man sich ja auch einen anderen Verein suchen.

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( Kommentare)
am 19.04.2016 17:27

Nun, der nächste Schritt liegt bei der BH.
Aber Sie haben vollkommen recht, es gibt daneben natürlich auch andere Faktoren, die berücksichtigt werden müssen (und auch wurden).
Sie können aber natürlich gerne mit allen möglichen Schreckensszenarien fortfahren, was alles passieren könnte. Wenn es Ihnen Spaß macht, es spricht nichts dagegen.

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rri (3.208 Kommentare)
am 19.04.2016 17:09

Ich betreibe ein Unternehmen und kenne zumindest zum Teil die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Auf alle Fälle scheint es, dass meine Kenntnisse besser sind als die Ihren.

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( Kommentare)
am 19.04.2016 17:23

Nun das mag durchaus der Fall sein. Da mir Ihr Kommentar allerdings etwas zu persönlich wird (es gibt bei dieser Diskussion denke ich keinen Grund, jemand anderen herabzuwürdigen) und ich auf persönliche Streitigkeiten sehr gerne Verzichten kann, lasse ich das mal einfach so stehen.

Auch ich als Geschäftsführer eines Betriebes mit verschiedenen Gewerbesparten weiß über so manches im Gewerberecht bescheid.
Aber möglicher Weise reicht mein Wissen bei weitem nicht an Ihres heran.
Schönen Abend noch.

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rri (3.208 Kommentare)
am 19.04.2016 20:24

Nennen Sie mir bitte die Passage, in welcher ich Sie "herabgewürdigt" habe. Ich habe den Eindruck, dass Ihnen die Argumente ausgehen und Sie sich jetzt auf eine "persönliche" Ebene so nach dem Motto "warum denn sachlich, wenns persönlich auch geht" begeben wollen - ist auch recht!

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rri (3.208 Kommentare)
am 19.04.2016 17:10

So ist es - ich bin schon gespannt, was die BH sagt.

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rri (3.208 Kommentare)
am 19.04.2016 17:05

danke für die Ergänzung grinsen

Ich glaube, der Betreiber will nicht akzeptieren, dass er halt was übersehen hat - und jetzt ist Gott und die Welt an seinem Dilemma - nämlich fehlende Gewerbeberechtigung - schuld.
Dabei ist eine Gewerbeanmeldung so einfach - und dann wäre er für mich auch glaubwürdig.

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 19.04.2016 16:53

Ich sollte verschiedene Unternehmensleistungen zukünftig auch auf "Coop" auslagern, um Abgaben zu sparen.

Keine Personalkosten, sondern nur Spesenersatz. Kein Arbeitsrecht, alles beruht auf Freiwilligkeit. Die Dienstautos sind dann auch nicht zu versteuern und SV-pflichtig. Und weil die Ehrenamtlichen irgendwo wohnen und essen müssen, ist das natürlich auch (steuerfrei) zu ersetzen.

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rri (3.208 Kommentare)
am 19.04.2016 16:29

Ist es denn so schwer, sich an bestehende Gesetze zu halten? Die Gewerbeordnung sagt: ...Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist... - also fällt die Initiative Foodcoop eindeutig unter die Gewerbeordnung, wie eben andere Vereine oder Genossenschaften auch. Dass Vereine keinen Gewinn machen dürfen, ist genauso ein Unsinn wie der, dass Vereine niemals unter die Gewerbeordnung fallen. Ein kleiner Händler, eine kleine Werkstätte etc. betreiben genauso Regionalentwicklung - allerdings mit dem Unterschied, dass sie Steuern und Abgaben leisten, Leute (bei der OÖGKK angemeldet) beschäftigen und -zig. Auflagen und Gesetze einhalten müssen.

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rri (3.208 Kommentare)
am 19.04.2016 16:36

warum diese Vorgaben für einen Verein, der als Händler auftritt, nicht gelten soll, verstehe ich nicht. Für mich ist die Vorgangsweise von FoodCoop nichts anderes als unlauterer Wettbewerb - denn die Betreiber schaffen sich einen ungerechtfertigten Vorteil.

Eine Gewerbeanmeldung für einen Handelsbetrieb ist keine Hexerei. Und wenn man schon Regionalentwicklung auf seine Fahne heftet: das Abliefern von Steuern und Abgaben, das ordentliche Beschäftigen von MitarbeiterInnen gehört da auch dazu.

Warum will der Verein eigentlich keine Gewerbeanmeldung? Die jährliche Kammergebühr von € 70,00 fällt doch nicht ins Gewicht. Und alle anderen Abgaben, Steuern, Gebühren und Umlagen sind ja eh umsatz- bzw. ertragsabhängig. Wenn der Verein wirklich regionalpolitisch denkt, dann soll er sich schnellstens ordentlich bei der BH anmelden

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( Kommentare)
am 19.04.2016 16:57

sich mit den Fakten zu befassen wäre dir empfohlen.
Zeig mir doch bitte im Detail, welche Vorteile für die Mitglieder gegenüber dem Einkauf wo anders bestehen.

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rri (3.208 Kommentare)
am 19.04.2016 17:03

da man vom "Draufzahlen" nicht leben kann, hat man einen wirtschaftlichen Vorteil. Sie preisen die Vorteile zB. für Bauern ja selbst an.

Was hindert Sie daran, die österreichischen Gesetze einzuhalten?

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( Kommentare)
am 19.04.2016 14:35

Ich höre immer Gewerbe und Gleichbehandlung – ja klar, Gleiche soll man gleich behandeln. ABER: Die Coop "Speis" in Vorchdorf etwa kenne ich selbst. Die auch nur entfernt mit einem noch so kleinen Greißler gleichzusetzen, ist völlig irre.

Das Gewerberecht kennt haufenweise Ausnahmen. Wer Privatzimmer vermietet, braucht z. B. keinen Gewerbeschein; ein Hotel natürlich schon.

Also: Gleichbehandlung der FoodCoops mit Privatzimmervermietern, sofort!

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 19.04.2016 14:47

Gleichberechtigung für alle Abgabenvermeider!

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rri (3.208 Kommentare)
am 19.04.2016 16:41

Das stimmt leider nicht. Privatzimmervermietung ist ab einer bestimmten Bettenanzahl bei der BH anzumelden.

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( Kommentare)
am 19.04.2016 12:36

Bitte um Richtigstellung!

Korrekt ist, dass uns die WKO aufgefordert hat, ENTWEDER einen Gewerbegeschein zu beantrage, ODER uns zu rechtfertigen.
Leider wurde unser Versuch, die genauen Tätigkeiten darzulegen seitens Herrn Dr. Zöchbauer abgelehnt.

Weiters muss ich heftig kritisieren, dass ehrenamtliche private Initiativen nun als Sündenbock für das Aussterben von Nahversorgern, also privat geführte Lebensmittelgeschäfte, herhalten soll. Dies ist nicht nur unwahr, sondern eine Unterstellung sondergleichen und der WKO völlig unwürdig. Ich würde mir von einem Spartengeschäftsführer der WKO hierbei die nötige Professionalität wünschen, keine unrichtigen Behauptungen aufzustellen!

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cfrit (1.376 Kommentare)
am 19.04.2016 13:41

Machen Sie weiter und lassen sich nicht abschrecken!

Österreich braucht solche Initiativen.

Und den Gegnern nennen Sie bitte eine Bezugsquelle für Hafer, damit diese den Amtsschimmel füttern können.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 19.04.2016 14:41

@Marko01

Nix für ungut, denn 'eure' (wer ist das eigentlich?) Initiative ist lobens- und unterstützenswert: Die Aussage "Leider wurde unser Versuch, die genauen Tätigkeiten darzulegen seitens Herrn Dr. Zöchbauer abgelehnt." klingt für mich nach "Das ist viel zu kompliziert und wir sollten uns mindestens ein paar Stunden zusammensetzen und darüber diskutieren und philospohieren."

ABLEHNEN hätte die WKOÖ gar nichts, wenn ihr einfach eine Stellungnahme geschrieben und zugeschickt hättet. Auf reine Zeitfresser-Termine hätte ich ehrlich gesagt auch keine Lust.

Ach ja, einfach einen Gewerbeschein beantragen wäre ja auch möglich. Aber das wollt ihr offenbar nicht, weshalb ich oben den Begriff "Zeitfresser-Termine" verwendet habe. Denn 'eure' (wer auch immer das ist) Lösung besteht vermutlich darin, es so zu belassen wie bisher. Das lässt sich allerdings auch ganz gut per Anzeige lösen. Eine Anzeige ist keine Verurteilung/Bestrafung, sondern Möglichkeit zu Widerspruch/Stellungnahme.

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( Kommentare)
am 19.04.2016 15:03

@Alleswisser: danke für die rückmeldung.
"unsere" Foodcoop ist die in Kirchdorf (von der auch das Foto stammt).
Nun zu deinem Kommentar: da die WKO ja um Stellungnahme gebeten hat, sofern kein Gewerbeschein gelöst werden will, sollte sie sich auch die Zeit nehmen, die Strukturen überhaupt erst mal richtig zu verstehen. das wäre immerhin wesentlich weniger aufwändig, als sich jetzt via Medien Dinge auszurichten. Das kostet der WKO ja wohl auch einiges an Zeit...
Aber die Frage ist natürlich, ob die WKO denn überhaupt wissen möchte, was wir genau machen. Denn eine generelle Beurteilung kann nicht erfolgen, wenn etwas gar nicht bekannt ist.
Und ich geb dir recht, eine Anzeige bei der BH dient vorerst mal der Feststellung der Sachlage. Daher sind wir der WKO auch zuvorgekommen und haben unsererseits die BH kontaktiert, um unsere Tätigkeit klarzustellen.

Natürlich möchten wir keinen Gewerbeschein, wir verkaufen ja auch nix. Und die Kosten würden in keiner Relation stehen.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 19.04.2016 15:17

Nachdem die Lebensmittel sicherlich nicht verschenkt werden, muss es irgendwo einen Verkäufer geben. Der muss eben die üblichen (und nicht extra wegen euch erfundenen) Regelungen beachten.

Geschäftskonzepte (auch solche ohne Umsatz, also kostenlose Vermittlung) kann man mit gutem Willen schriftlich darstellen. Ich habe beruflich selber öfters mit Leuten zu tun, die unbedingt irgendwas bei einem Termin darlegen und vorstellen und lange erklären wollen. Sie scheitern aber daran, wenn ich so ersuche, mir ihre Sichtweise/Produkt/wos-was-i in schriftlicher Form zu übermitteln.

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( Kommentare)
am 19.04.2016 15:26

wie gesagt, wir als Verein verkaufen nichts. wir sorgen lediglich als Plattform dafür, dass die Produzenten direkt an die Konsumenten verkaufen. Also alles ja gar nicht sooo kompliziert. Verkäufer und Rechnungssteller sind die Produzenten selbst, nicht wir als Verein. und die versteuern das ganz normal lt. gültigem Recht, je nachdem was das für ein Betrieb ist (landwirtschaftl, gewerblich). punkt

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 19.04.2016 16:20

also wie im falle der offshorefirmen seid ihr nur vermittler für die steuersünder, halt im kleinen..... grinsen

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rri (3.208 Kommentare)
am 19.04.2016 16:43

und wie decken Sie Ihre Kosten? Zb. Miete, Sanitär usw...

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 19.04.2016 17:04

Auch die Vermittlung dieser (gewerblichen) Geschäfte fällt in den Bereich der gewerblichen Tätigkeit.

Nur weil man selbst nicht direkt beim Kunden abkassiert, fällt man nicht automatisch aus dem gewerblichen Begriff heraus. Schon mal was von Kommissionsgeschäften gehört?

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 19.04.2016 16:55

"Natürlich möchten wir keinen Gewerbeschein, wir verkaufen ja auch nix."

Wie kommen denn die Einnahmen, um den Wareneinkauf und sonstige Kosten abzudecken, sonst zustande?

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( Kommentare)
am 19.04.2016 17:02

Bitte lesen, dann darüber nachdenken und erst dann schreiben.
Der Verein kauft KEINE Waren ein.
Und es gibt bei Vereinen einen Mitgliederbeitrag, der zur Kostendeckung dient. Noch Fragen?

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rri (3.208 Kommentare)
am 19.04.2016 17:15

Mitgliedsbeitrag, der zur Kostendeckung dient?

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kari90 (258 Kommentare)
am 20.04.2016 08:35

Kosten ja - Mitglieder können an einem Wochentag in einem bestimmten Zeitfenster Waren abholen. Dazu benötigt man einen Raum, dazu benötigt man auch eine kleine Kühlmöglichkeit.

Die meisten FoodCoops haben sehr gute und übersichtliche Websites, warum informieren Sie sich nicht einmal bevor sie sich zu dem Thema äußern? Auf diesen Seiten finden Sie auch alle notwendigen Informationen, wie die Mit"arbeit" gestaltet wird. Dann hätten Sie sich hier einige Kommentare gespart..

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rri (3.208 Kommentare)
am 20.04.2016 08:50

Sie werden es nicht glauben - bevor ich hier geschrieben habe, habe ich mir die Seite http://foodcoops.at/ inkl. Links angeschaut bzw. bin ich einkaufen gegangen.

Daher für mich eindeutig ein Gewerbebetrieb. Das ist ja nichts Schlechtes bzw. gilt der Spruch "Konkurrenz belebt das Geschäft" - alleine aus Gründen der Waffen/Chancengleichheit sollte sich der Verein um eine Gewerbeberechtigung umschauen - kostet ja fast nichts!

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rri (3.208 Kommentare)
am 19.04.2016 17:26

Kammerumlage so zwischen € 70 - € 80 pro Jahr - das werden Sie sich doch leisten können. Und alle anderen Steuern und Abgaben sind Umsatz/Ertragsabhängig

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( Kommentare)
am 19.04.2016 15:18

PS: wir haben übrigens auch schriftlich geantwortet.
Und ich muss fragen, woher du weißt dass die WKOOÖ gar nichts abgelehnt hat?

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rri (3.208 Kommentare)
am 19.04.2016 16:54

Im übrigen ist die WK für eine Gewerbeanmeldung gar nicht zuständig - das ist die BH. Die WK vertritt die Interessen ihrer Mitglieder - und das können ihre Mitglieder auch von ihr verlangen.

Die WK verlangt wahrscheinlich aus Wettbewerbsgründen nur eine simple Gewerbeanmeldung - und das wars wahrscheinlich auch schon

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cfrit (1.376 Kommentare)
am 19.04.2016 11:54

dann gebt den Leuten eine Genehmigung.
Wir Alle brauchen Alternativen zu den Handelskonzernen, die uns die Preise diktieren und heimische Bauern in den Ruin treiben.
Lokal, regional, kurze Wege- das ist Öko und Nachhaltigkeit- nicht das, was die Ketten plakatieren- wo die Produkte sinnlos durch die ganze Welt gekarrt werden

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 19.04.2016 12:28

Genehmigung ist doch kein Problem, es entstehen aber dann gewisse (gewerbliche) Abgabenpflichten und Gültigkeit entsprechender Vorschriften.

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RudolfRiegler (239 Kommentare)
am 19.04.2016 12:35

Genau darum geht es ja - der Handel ist ein freies Gewerbe, die Anmeldung bei der zuständigen BH dauert 10 Minuten, Gebühren fallen bei der Erstanmeldung kaum an (NeuFöG).

Eine Gewerbeanmeldung hat aber Konsequenzen, wie zB. Betriebsanlagenrecht, Lebensmittelpolizei, Steuern, Krankenkassa uswusw. - anscheinend wollen sich diese "Geschäftsleute" alles das sparen, was ein Kleingewerbetreibender an Steuern und Auflagen zu erledigen hat. So etwas nennt man unlauteren Wettbewerb. Ich verstehe den zuständigen Landesrat nicht, der diesen Gesetzesbruch auch noch unterstützt.

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( Kommentare)
am 19.04.2016 12:39

Ich darf hierbei richtig stellen, dass es Vereinen ohnehin untersagt ist, gewinnbringend zu arbeiten. Und dies geschieht auch nicht bei den betroffenen Vereinen. Es wird weder eingekauft noch verkauft, sondern lediglich die direkte Vertrieb von Produzenten an Konsumenten gefördert, ohne dabei Gewinne zu machen.
Es geht hierbei nicht um Aushöhlung der Gesetzeslage, sondern um ehrenamtliche Regionalentwicklung!

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amha (11.322 Kommentare)
am 19.04.2016 13:52

Hatten wir erst gestern das Thema. Da ging es um jene "Vereine", welche die Gastronomie konkurrenzieren. Die grenzenlose Uneinsichtigkeit dieser Schattenwirtschafter würde es rechtfertigen, absolut jede umsatzbringende Tätigkeit auf Vereinsbasis zu untersagen.

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( Kommentare)
am 19.04.2016 15:32

Nun, die Umsätze machen die Produzenten, nicht der Verein. Von Schattenwirtschaft zu sprechen ist daher absurd. Und ich würde davon ausgehen, dass jeder Landwirt und natürlich auch gewerbliche Betrieb das Recht hat, Umsätze zu generieren grinsen
Vielleicht ist es aber für so manchen schwer verständlich, dass man Arbeit leistet, ohne dafür bezahlt zu werden. Aber das kann ja jeder handhaben, wie er/sie möchte. Daher gibt es ja auch ehrenamtliche Tätigkeiten.

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 19.04.2016 15:44

Natürlich zählt das zur Schattenwirtschaft.

Wo liegt denn der Unterschied zum gekauften Baumaterial, das der "ehrenamtliche" Bosnier dann auf der Baustelle verarbeitet?

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( Kommentare)
am 19.04.2016 15:53

schlicht darin, dass der Verein die Produkte weder verarbeitet noch sonst irgendwas damit macht. Deine Auffassung von Schattenwirtschaft mutet schon ein bisschen eigenartig an. Was soll dagegen sprechen, dass ein Konsument direkt vom Bauern kauft? Mal abgesehen davon, dass es keinen Handel mehr dazwischen gibt, der mitverdient sondern der Bauer selbst die höhere Spanne erhält?

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