Millionenstreit: Bernegger gegen Wien Energie
Pumpspeicherkraftwerk: Schiedsgericht in Tirol soll klären, wie es mit dem Projekt in Molln weitergeht.
Der Konflikt zwischen dem Mollner Bauunternehmer Kurt Bernegger und der Wien Energie GmbH wächst sich zum Millionenstreit aus, der nun auch die Juristen beschäftigt. Ein Schiedsgericht in Tirol soll entscheiden, wer im Recht ist. Der Standort Tirol wurde gewählt, um Befangenheit zu vermeiden.
Wie die OÖNachrichten im November exklusiv berichtet haben, ist aus der Partnerschaft des Unternehmers mit dem städtischen Infrastrukturunternehmen der Stadt Wien ein Konflikt geworden, bei dem es um einen Streitwert von rund 20 Millionen Euro geht.
2012 hatte Bernegger die Wien Energie als Partner für den Bau und Betrieb des Pumpspeicherkraftwerks auf seinem Grund in Molln präsentiert. Geplant waren ein zehn Hektar großes Speicherbecken, vier Tunnels mit je 1,5 Kilometer Länge und ein Oberwasserbecken im Berg. Das Kraftwerk sollte mit billigem Strom Wasser auf den Berg pumpen und im Bedarfsfall teuren Strom für Spitzenzeiten erzeugen. Die Verwerfungen auf dem Strommarkt ließen jedoch alle Investoren vor übereilten Ausgaben und einem Baubeginn zurückschrecken, weil sich neue Pumpspeicherkraftwerke derzeit nicht rechnen. Auch die Energie AG und der Verbund halten es mit ihren Projekten so.
Bernegger machte freilich auf einen Passus aufmerksam, wonach das Recht, ein Kraftwerk zu errichten und zu betreiben, von der Wien Energie auf ihn zurückfällt, wenn Anfang 2017 nicht mit dem Bau begonnen wird. Die 20 Millionen Euro, die die Wien Energie GmbH dem Vernehmen nach dafür bezahlt hat, will Bernegger aber behalten und verweist auf die geltenden Verträge. Das Grundstück befindet sich ohnehin in Berneggers Eigentum.
Er wollte im Gespräch mit den OÖNachrichten gestern, Donnerstag, nichts zu diesem Rechtsstreit sagen. Tatsache ist aber, dass entsprechende Vergleichsgespräche gescheitert sind.
Das bestätigt auch die Wien Energie GmbH. "Unterschiedliche Rechtsauffassungen haben uns gezwungen, den Weg zum Schiedsgericht einzuschlagen", sagt ein Sprecher zu den OÖNachrichten.
Unabhängig davon sei man weiterhin daran interessiert, das Projekt umzusetzen, und befinde sich nach wie vor auf Partnersuche, heißt es beim Wiener Unternehmen. Diese war schon in den vergangenen Jahren schwierig. Auch die Energie AG, die angefragt worden war, wollte nicht mitmachen, hat sie doch selbst ein Projekt bei Ebensee auf Eis liegen.
Bernegger hatte das Projekt vor fünf Jahren mit Wien-Energie-Geschäftsführerin Susanna Zapreva vereinbart und präsentiert. Zapreva arbeitet mittlerweile in Hannover. Ihre Nachfolger rund um Vorstandssprecher Michael Strebl wollen und sollen die Angelegenheit bereinigen.
320-Millionen-Investment
Das Projekt in Molln ist auch für die Wien Energie kein kleines Investment. Vor fünf Jahren waren die Kosten mit rund 320 Millionen Euro veranschlagt worden.
Im Herbst hatte Bernegger darauf gepocht, dass der Vertrag mit den Wienern wasserdicht sei, er selbst schon weitere fünf Millionen Euro investiert habe und den Grund auch sonst nicht anders verwerten konnte. Als Alternative zum Heimfallsrecht des Projekts brachte Bernegger dabei auch weitere Zahlungen der Wien Energie ins Spiel. Darauf wollte sich das Unternehmen aber nicht einlassen.
in oö hat er narrenfreiheit, in wien kennt halt den bernegger niemand. .....
Rein technisch betrachtet kann ich mir nicht vorstellen, dass solche Pumpspeicherkraftwerke unnötig sein sollen!
Sie sind zwar mit ihrem Wirkungsgrad nicht gerade großartig aber das Abdecken von Spitzenlast ist mit den Windmühlen und der Photovoltaik eine zunehmende Notwendigkeit.
Natürlich können die Stromversorger ein paar kalorische Kraftwerke im Hintergrund laufen lassen aber die erzeugen halt unverkauftes CO2. Mit dem Pumpkraftwerk können die wenigstens Wasser auf den Berg hinauf pumpen, das bei der nächsten Spitze teuer verkauft werden kann.
Aber dafür müssten die EVUs ehrliche Verträge mit den Verbrauchern abschließen, zB. auch mit der Bahn.
Wozu ein Schiedsgericht, wenn es doch eine ordentliche Gerichtsbarkeit gibt? Weil die befangen sein könnte (steht im Artikel).
Vielleicht sollten CETA-Gegner einmal darüber nachdenken.
Es dürfte vertraglich so vereinbart sein.
Das ist im Projektgeschäft so üblich, um keiner Partei den Vorteil der lokalen Gerichtsbarkeit zu überlassen.
Die Juristerei ist ein gutes Geschäft für die Juristen
Die arbeitenden Menschen sehen sie auf ihrem Kassa-Ausgangwkonto.
Übliche vertragliche Projektausstiegskosten.
Bernegger hat als Familienunternehmer offensichtlich diese Variante besser vorausbedacht als der Wiener Energiekonzern, wo der Aufsichtsrat dieses Projekt abgesegnet hat.
Es ist ja nicht so, wie man es jetzt darstellen will, dass ein solches Projekt nur durch eine Geschäftsführerin beschlossen und unterschrieben wird. Die Wiener sind rechtlich in einer schwierigen Situation und pokern hoch.
Das Pumpwerk hätte längst gebaut werden sollen!
Aber da sind halt $$$-fachfremde-$$$ Einwände dazwischen geraten.