„Wir wollen einen fairen Ausgleich, einen fairen Ausgleich zwischen Leistung und Gegenleistung, Leistung und Leistung sowie Gegenleistung und Gegenleistung und Gegenleistung“, sagte Udo Weinberger, Präsident des Österreichischen Verbandes der Immobilienmakler (ÖVI). Soll bedeuten: Für den gleichen Mietzins bekommen Mieter heute unterschiedliche Leistungen. Umgekehrt erbrächten vermietete Wohnungen oft ungerechtfertigt unterschiedliche Erlöse.
Die in Österreich vermieteten rund 1,45 Millionen Wohnungen unterliegen äußerst unterschiedlichen Regelungen und Schutzvorschriften: Während einkommensschwache junge Familien in Neubauten heute oft überhaupt nicht protegiert sind, soll es „alleinstehende Hofratswitwen“ geben, die zum „Friedenskronen-Zins“ auf 150 Quadratmetern residieren.
Altbaumieten haben laut den vom ÖVI vorgelegten Zahlen einen Anteil von weniger als 25 Prozent an allen österreichischen Mietwohnungen. Die Altbaumieten unterliegen voll dem Mietrechtsgesetz (MRG). Andere Wohnungskategorien finden sich nur im Teilanwendungsbereich des MRG.
Der ÖVI schlägt vor, das Schutzniveau nicht mehr vom Baujahr des Gebäudes abhängig zu machen. Bei Neuabschlüssen solle ein „marktüblicher Preis“ verlangt werden dürfen, der per Expertenausschuss/Preisspiegel auf Angemessenheit überprüfbar sein solle. Abweichungen müssten begründet werden.
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