Was soll besteuert werden?
Bisher hat sich die SPÖ dazu nicht konkret geäußert. Finanzvermögen und Immobilien gelten aber als Fixstarter. Ob auch Schmuck, Kunstwerke oder Antiquitäten dazugehören werden, ist noch unklar. Das private Geldvermögen betrug nach Angaben der Nationalbank Ende Juni 462 Milliarden Euro. Das private Immobilienvermögen schätzte die Notenbank in einer Studie aus dem Jahr 2009 auf 690 Milliarden Euro („Untergrenze“). Nach den bisherigen SPÖ-Plänen soll es aber einen Freibetrag von einer Million Euro geben. Häuslbauer und Kleinunternehmer sollen damit nicht steuerpflichtig werden.
Wie viel soll die neue Steuer bringen?
Nach Schätzung des Steuerexperten Karl Bruckner könnte eine Vermögenssteuer je nach Ausgestaltung zwischen 500 Millionen und zwei Milliarden Euro bringen. Die Arbeiterkammer Oberösterreich geht bei ihrer Schätzung von rund drei Milliarden Euro aus. Dem stünde aber ein enormer Verwaltungsaufwand bei der Einhebung der Steuer gegenüber, sagen Experten. Dieser hohe Aufwand war mit ein Grund, warum die Vermögenssteuer 1994 unter dem damaligen SPÖ-Finanzminister Ferdinand Lacina abgeschafft wurde.
Warum sind die Steuerexperten so skeptisch?
Es gibt relativ genaue Schätzungen über das Gesamtvermögen der Österreicher. Es ist aber schwierig, es auf einzelne Steuerzahler herunterzubrechen. Beim Finanzvermögen ist die größte Hürde das Bankgeheimnis. Bei Immobilien und anderen Vermögenswerten ist die Bewertung das Hauptproblem.
Wie will die SPÖ diese Hürden überwinden?
Die SPÖ will ein Selbstmelde-System einführen. Das heißt, die Steuerpflichtigen müssen ihr Vermögen deklarieren. Ob sie das mit der nötigen Sorgfalt tun würden, ist eher fraglich. Darüber hinaus wäre es oft auch für die Eigentümer selbst schwierig, etwa Immobilien, Schmuck oder Kunstwerke realistisch zu bewerten.
Muss das Bankgeheimnis abgeschafft werden, um eine Vermögenssteuer einführen zu können?
Die Steuerexperten sagen ja, SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter sagt: „Nicht unbedingt.“ Auch jetzt darf bei Finanzstrafverfahren auf richterliche Anordnung das verfassungsrechtlich geschützte Bankgeheimnis durchbrochen werden. Eine nicht ganz saubere Vermögenssteuer-Erklärung dürfte aber für ein Finanzstrafverfahren nicht reichen.
Wie soll mit betrieblichen und landwirtschaftlichen Vermögen umgegangen werden?
Auch das ist noch nicht klar. Kräuter spricht aber von „notwendigen Ausnahmen“ für gewerbliches und landwirtschaftliches Vermögen.
sondern eine ideologische trulla-trulla-letzte- nacht-geschichte!
was mich aber wirklich schmerzt:
unser land hat/hätte wahnsinnig gute möglichkeiten ...
fleißige, brauchbar ausgebildete und motivierte menschen ...
aber seit jahren ... ja, jahrzehnten ... nur mehr regierungen, die uns bei jedem vorwärtsschrittt mindestens ein halben zurück hauen?
geht`s uns NOCH so gut, dass wir uns NOCH die unfähigsten leisten mögen???
oder als ich = die regierung in trüben gewässern fischte?
dem staat geht doch das geld aus ...
zuviel in die armen (eu)verwandeten und sonstigem investiert?
eigentlich mag ich die aktuellen parteien schon lange nicht mehr ...
aber auch ich werde mir was ausdenken ... müssen???
vier kinder ... so kann`s NICHT weitergehen ...
derweil die herrenschaften einen luxus-rotendoppler nach dem anderen schlürfen?!
Ich möcht ned gscheidln-aber:in der momentanen Situation fällt mir nur die Fpö ein.Sie ist meiner Meinung nach die einzige Chance,die korrupte Bagage wachzurütteln...
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