EUGH-Urteil: Aus für Verkaufsverbot von Kontaktlinsen im Internet
LINZ/WELS. Bisher durften österreichische Händler nach österreichischem Recht keine Kontaktlinsen über Versandhandel verkaufen. Jetzt besagt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass dies ein „Verstoß gegen den freien Warenverkehr“ sei.
LINZ/WELS. Bisher durften österreichische Händler nach österreichischem Recht keine Kontaktlinsen über Versandhandel verkaufen. Jetzt besagt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass dies ein „Verstoß gegen den freien Warenverkehr“ sei.
Derzeit sei es so, dass Österreicher ihre Linsen und Pflegeflüssigkeiten im Internet über ausländische Internet-Händler mit einer Preisersparnis von bis zu einem Drittel gegenüber heimischen Geschäften beziehen, berichtet eine Sprecherin der Online-Preisvergleichsplattform Geizhals.at. Hier sind über 300 Artikel im Bereich Kontaktlinsen gelistet.
Freilich haben es seit Kurzem einzelne Händler wie Hartlauer und die Welser Optiker-Einkaufsgemeinschaft Opticon riskiert, Kontaktlinsen über eigene Online-Shops anzubieten. Opticon-Geschäftsführer Ewald Hofbauer: „Für uns ist das Verbot jetzt endgültig gefallen.“ Der Optiker-Innungsmeister Peter Gumpelmayer aus Linz will laut Aussendung das Ende des Verbots „aus gesundheitlichen Gründen“ nicht wahrhaben, vermutet aber im OÖN-Gespräch, „dass einzelne Kollegen auf den Online-Verkauf aufspringen werden“.
Robert Hartlauer reagierte hocherfreut auf den Fall des Verbots, weil dann „eine über die Gebühr fette Kalkulation bei den Optikern aufhören wird“.