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OGH hebt Bawag-Urteile großteils auf - Helmut Elsner bleibt vorerst in Haft

24. Dezember 2010, 00:04 Uhr
Grafik BAWAG
Bild: OÖN Grafik

WIEN. Mit einem Knalleffekt endete das zweitägige Rechtsmittelverfahren im Bawag-Prozess am Obersten Gerichtshof (OGH): Erhebliche Teile der von der damaligen Richterin Claudia Bandion-Ortner verhängten Urteile wurden aufgehoben.

„Das Urteil hat einfach zu wenig Feststellungen“, sagte OGH-Senatsvorsitzender Rudolf Lässig Donnerstag früh in Bezug auf das erstgerichtliche Urteil der ehemaligen Bawag-Richterin und jetzigen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Davon betroffen waren nicht nur Helmut Elsner, sondern auch dessen Nachfolger Johann Zwettler und Elsners ehemalige „rechte Hand“ Peter Nakowitz sowie auch Wolfgang Flöttl und andere frühere Bawag-Vorstände (siehe Grafik rechts).

Der frühere Bawag-Chef Helmut Elsner ist mit dieser Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu einer insgesamt zehnjährigen Freiheitsstrafe und der damit gesetzlich vorgesehenen Höchststrafe für die ihm vorgeworfene Untreue verurteilt worden.

U-Haft wird angerechnet

Neben der vom OGH verhängten siebeneinhalbjährigen Freiheitsstrafe für die verbliebenen, von der Aufhebung des Ersturteils nicht betroffenen Untreue-Fakten hat Elsner auch die seit längerem rechtskräftigen zweieinhalb Jahre aus der „Plastiksackerl“-Affäre (er hatte dem ehemaligen Konsum-Generaldirektor Hermann Gerharter in einem Sackerl 560.000 Euro überlassen) zu verbüßen.

Mit dem aktuellen Erkenntnis des OGH dürfte Elsners Enthaftung vorerst kein Thema sein. Zwar ist die Untersuchungshaft zur Gänze auf die verhängte Strafe anzurechnen, doch ist die vorzeitige bedingte Entlassung erst nach Verbüßung der Strafhälfte (Jänner 2012) möglich.

Antrag auf Enthaftung

Seine Anwälte haben jedoch bereits einen Antrag auf Enthaftung wegen Vollzugsuntauglichkeit angekündigt. Diesem werden insofern gute Chancen gegeben, als Elsner mit der OGH-Entscheidung nicht mehr als Untersuchungshäftling, sondern als Strafgefangener zu betrachten ist, für den das Strafvollzugsgesetz (StVG) gilt.

Während es für U-Häftlinge an sich keine Haftunfähigkeit gibt, kommt für Elsner nun § 5 StVG zum Tragen, demzufolge die Einleitung des Strafvollzugs aufzuschieben ist, wenn dieser wegen Erkrankung nicht durchführbar oder das Leben des Verurteilten gefährdet wäre. Elsner ist herzkrank und hat unter anderem eine Bypassoperation hinter sich.

Zwettler muss Haft antreten

Bestätigt wurde das Urteil gegen Elsners Nachfolger Johann Zwettler, der daher demnächst seine Haftstrafe antreten muss – wenn er vollzugsfähig ist.

Die erstinstanzlichen Urteile gegen Ex-Vorstand Peter Nakowitz und den früheren Aufsichtsratschef Günter Weninger wurden großteils aufgehoben und an die erste Instanz zurückverwiesen.

Komplett neu verhandeln

Die restlichen Urteile – unter anderem gegen den Spekulanten Wolfgang Flöttl – wurden vom OGH komplett aufgehoben und müssen, sofern die Staatsanwaltschaft auf weiterer Verfolgung beharrt, vom Erstgericht neu verhandelt werden. Weitere Berichte auf Seite 10

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3  Kommentare
3  Kommentare
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( Kommentare)
am 25.12.2010 22:43

Lange wird sie ja nicht mehr Justizministerin sein, die Bandion-Ortner und Faymann wird gut beraten sein, diese "Seitenblicke-Lady" unehrenvoll zu entlassen, weil der graduierte Kuhmelker Pröll die Schieflage dieser Dame offenbar noch nicht realisiert hat.

Es ist dem Orakel von Delphi zuzuschreiben, welchen Richter bzw. welchen Staatsanwalt man in Österreich zugeteilt wird. Da schwirren Versager jeglicher Grösse herum, Figuren aus altem Justizadel, die von den Eltern bzw. von der schwarzen Gewerkschaft in Stellung gebracht wurden (siehe B+O), aber absolut nichts im "Kasten" haben. (siehe B+O)


Also weg mit dieser Unfähigen, ihre Justizgrotesken sollten Geschichte sein.

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( Kommentare)
am 24.12.2010 10:54

Der Schmäh von Frau E. ist auch schon elend abgelutscht. "mein armer Mann, schaut's doc einmal wie böse die anderen waren..." Wahrscheinlich ist die Versorgung mit Plastiksackerlgeld gestoppt. Die ärmste muss von 1200 € (mediale Selbstauskunft) leben und teilt das schreckliche Schicksal mit vielen Menschen, die oft noch weniger im Monat haben oder gar durch ihren famosen Göttergatten um ihre Altersversorgung bzw. Erspranisse gebracht wurden. Noch fällt die Justiz auf solchen Schleim nicht rein...

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 24.12.2010 11:05

Um Fr.E.werden wir uns keine Sorgen machen müssen.Sie dürfte das "Faustpfand"der eigentlichen Verursacher im Hintergrund sein.Sie ist letztlich der Grund,warum der Gatte in den wesentlichen Bereichen schweigen muss.Solange es ihr gutgeht,hat man auch die Lippen des Gatten im Griff.Sizilien ist nah...

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