BRÜSSEL/WIEN. Der Euorpäische Gerichtshof (EuGH) hat die Regelungen zum österreichischen Glücksspielmonopol gekippt. Die österreichischen Rechtsvorschriften, die das Recht zum Betrieb von Spielbanken in Österreich vorbehalten, „verstoßen gegen Unionsrecht“.
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Die EU kann nicht gegen Österreich entscheiden, denn es gibt Einstimmigkeit im Europäischen Rat, haben unsere "Volksvertreter" erzählt - haben das die Politiker selbst nicht gewusst oder uns Wahlvolk vor der EU-Beitrittsabstimmung vorsätzlich belogen, dass der EuGH über unseren Gerichten steht?
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