„Wir werden künftig nur noch Immobilien mit Mietverträgen über drei Jahren Laufzeit anbieten“, kündigte zum Beispiel Nikolaj Puschek, Inhaber der Wiener Neustädter Firma „Realist Immobilien - Puschek“, an. Bei kürzeren Laufzeiten müssten Vermieter nun „selbst Mieter suchen“, diese seien für sein Unternehmen „nicht mehr interessant“. Das Angebot seines Unternehmens bestehe „zu rund 20 Prozent“ aus Mietimmobilien in und um Wien. Ärgerlich findet er, dass der Staat die Makler zwar zum Sparen zwinge, die staatliche Vergebührung der Mietverträge allerdings nicht reduziert wurde. Eine Umwälzung der Provisionen von Mieter auf Vermieter müsse der Staat verordnen, „diese Streiterei“ den Maklern zu überlassen, sei untragbar.
Die neue Verordnung koste seinen Betrieb jährlich zwischen 15.000 und 20.000 Euro, „also eine Mitarbeiterin“. Beim Personal plant Puschek, dessen Firma vier Beschäftigte hat, jedoch weder Einsparungen noch Kürzungen, denn „warum sollten die jetzt dafür büßen?“ Auch Massenbesichtigungen würden bei ihm infolge der Einbußen wegen der Verordnung nicht anstehen, die Qualität der Dienstleistung werde nicht leiden. Printannoncen seien für ihn auch ohne die neue Verordnung „kaum noch rentabel“, es werde bereits zu 70 Prozent online inseriert. Jedoch verliere man durch die höhere Auskunftspflicht in Anzeigen wichtigen persönlichen Kundenkontakt, bemängelt er.
Makler setzten sich durch
Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung, sieht in der Regelung für befristete Laufzeiten bis zu drei Jahren „eine Augenauswischerei“. Der ursprüngliche Entwurf der Verordnung habe einen Anstieg auf zwei Monatsmieten Provision ab mehr als vier Jahren Laufzeit vorgesehen. Hier hätten sich jedoch die Makler durchgesetzt. Bisher seien dreijährige Laufzeiten am beliebtesten gewesen, darunter sei die Nachfrage gering gewesen. Die Verordnung sei dennoch „erfreulich“, da es praktisch zumindest zu einer Kürzung von drei auf zwei Monatsmieten Provision komme. Die Mietervereinigung sei jedoch nach wie vor für ein Umwälzen der Provision auf die Vermieter, so Niedermühlbichler.
Aus dem Wirtschaftsministerium hieß es heute dazu, es handle sich „immer noch um einen freien Markt“. Makler, die kurzfristige Verträge anbieten, würden auch Wettbewerbsvorteile haben. Die konkrete Ausgestaltung der Verordnung obliege aber den Marktgesetzen.
Fritz Amann, Vorsitzender des Rings freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RfW), kündigte heute eine Petition zur Maklerverordnung an. Diese sei „gleichheitswidrig und damit verfassungswidrig“, zudem widerspreche sie auch dem Vertrauensschutz. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) werde sich „einige Fragen in einer parlamentarischen Anfrage gefallen lassen müssen“, hieß es in einer Aussendung.
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