WIEN. Das anonym an Staatsanwaltschaft und Medien übermittelte Abhörprotokoll über den Ex-Meinl-Gutachter Thomas Havranek ist möglicherweise nicht ganz echt. Havranek soll der Justiz nach Abhören des Mitschnitts erklärt haben, dass das Material zum Teil manipuliert worden sei, berichtet der "Standard" (Freitagausgabe). Zudem könne das Aufnahmedatum (21. Juli, 10:54 Uhr) so nicht stimmen. Unterdessen vermute man auf dem Computer von Meinl-Staatsanwalt Markus Fussenegger einen Trojaner, so die Zeitung.
Die Staatsanwaltschaft Wien will laut "Standard" nun herauszufinden versuchen, wer die Aufnahme gemacht und weitergegeben hat. Die Causa werde aber nicht bei Fussenegger (Wirtschaftsabteilung), sondern in einer allgemeinen Abteilung landen. Letztlich dürfte wohl ein Sachverständiger die Authentizität des Materials überprüfen, so die Zeitung.
In der Causa um seine Homepage, auf die wie berichtet über Havraneks Internet-Account Nazi-Inhalte geschleust worden waren, habe der ehemalige Meinl-Gutachter auch selbst Anzeige gegen unbekannte Täter erstattet. Damit wolle Havranek nachweisen, dass das entsprechende Material gar nicht von seinem Computer stammen könne, schreibt der "Standard".
Der Computer von Staatsanwalt Fussenegger werde derzeit vom Bundeskriminalamt untersucht. Auf seinem Computer werde ein Trojaner vermutet, ein eingeschleustes Schadprogramm, das beispielsweise Daten im Hintergrund sammelt und weiterleitet. Bei der Wiener Staatsanwaltschaft war am Freitagnachmittag niemand zu erreichen.
Havranek war wie berichtet offenbar illegal abgehört worden. Dabei soll sich ein Mann als britischer Investmentbanker ausgegeben haben, der laut Zeitung auf der Suche nach einem Berater für Immobilienengagements in Österreich sei. Die Meinl Bank hatte sich über die Aussagen des Lauschangriffsopfers Havranek über österreichische Wirtschafts-, Medien- und Politikgrößen empört und von "fehlender Legitimität" des bisherigen Verfahrens gegen Julius Meinl gesprochen. Havranek war nach einem Antrag der Meinl Bank vom Gericht wegen Befangenheit als Gutachter abzogen worden. Ihm wurde ein im September 2007 im "WirtschaftsBlatt" publizierter Kommentar über das Meinl-Imperium vorgeworfen.
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