Im Anlageskandal um die Kärntner Gruppe Auer von Welsbach (AvW) hat sich die Finanzmarktaufsicht (FMA) offenbar nicht mit Ruhm bekleckert.
Am 10. Oktober 2007 schrieb die FMA, die AvW möge nachweisen, dass sämtlicher Handel mit Wertpapieren eingestellt sei. Am 23. Oktober schrieb die Anwaltskanzlei Hausmaninger Kletter (Christian Hausmaninger taucht auch bei Meinl und Immofinanz auf, Anm.) zurück: „Sämtliche Transaktionen mit Beteiligungswertpapieren werden ausschließlich in der Absicht eingegangen, langfristige Beteiligungen zu erwerben. Ein kurzfristiger, spekulativer Erwerbshintergrund besteht nicht.“
Mit Optionen verzockt
Die FMA gab sich damit zufrieden, eine Prüfung unterblieb und AvW zockte weiter mit Optionsscheinen.
Exakt ein Jahr später, im Oktober 2008, platzte die Affäre. Nachdem bei diesen Geschäften Verluste von mehr als 40 Millionen Euro entstanden waren, trat Wolfgang Auer (von) Welsbach die Flucht nach vorne an. Sein Prokurist Harald K. habe, so Firmenchef Auer-Welsbach, eigenmächtig spekuliert und so Millionenverluste verursacht. K. wehrt sich und erklärt, auf Anweisung Auer-Welsbachs gehandelt zu haben. Freilich betont die Capital Bank der Grazer Wechselseitigen (GRAWE) Gruppe, die Orders von K. erhalten zu haben, Auer-Welsbach müsse aber informiert gewesen sein. Worauf Auer-Welsbach die Bank der illegalen Kooperation mit K. bezichtigte.
Nach Platzen der Affäre stellte AvW den Rückkauf von Genussscheinen ein. 12.000 Anleger sitzen auf 152.000 Genussscheinen. Sie bangen um bis zu 400 Millionen Euro.
Obwohl AvW öffentlich beteuert, niemand bleibe auf seinen AvW-Genussscheinen sitzen, will AvW von einer Rückkaufverpflichtung nichts wissen. In einem Schreiben der Kanzlei Hausmaninger vom 9. Juni 2009 heißt es: Die Rücklösung von Genussscheinen durch AvW sei freiwillig erfolgt, ein Anspruch bestehe nicht.
Zu „Adeligem“ geworden
Pikantes Detail: Wolfgang Auer von Welsbach hieß bis 1982 Wolfgang Schurian. Dann nahm er den Mädchennamen seiner Mutter an. „Auer von Welsbach“ sei nur ein Fantasiename, versucht dessen Anwalt die Tatsache zu umgehen, dass Adelsprädikate in Österreich seit den Habsburgergesetzen 1919 verboten sind.
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