Zu viel für Basiskonto verrechnet: Urteil gegen Easybank
WIEN. Das Handelsgericht Wien hat 14 von 15 Vertragsklauseln der Easybank für rechtswidrig erklärt. Das teilte der Verein für Konsumenteninformation heute, Mittwoch, mit.
Seit 2016 gibt es in der EU das Recht auf ein Basiskonto, ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen wie Einzahlungen auf das Konto, Bargeldabhebungen am Schalter und an Geldautomaten und Online-Überweisungen. In Österreich darf für ein solches Konto maximal 80,- Euro pro Jahr verrechnet werden, bei besonders schutzwürdigen Personen (z. B. Pensionisten) nur 40,- Euro pro Jahr.
Die Easybank halte diese Obergrenze nicht ein, kritisierte der VKI und klagte. Nun bekamen die Konsumentenschützer vom Wiener Handelsgericht Recht. Demnach entsprächen 14 von 15 Klauseln der Bank nicht dem Gesetz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.