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Vöslauer - 653.000 Euro Bußgeld für Preisabsprachen

Von nachrichten.at/apa, 02. April 2015, 11:19 Uhr
Der Durstlöscher der Nation hat Hochsaison
Bild: Vöslauer

WIEN. Das Kartellgericht hat gegen den heimischen Mineralwasserproduzenten Vöslauer wegen Preisabsprachen mit dem Lebensmitteleinzelhandel eine Geldbuße in Höhe von 653.775 Euro verhängt.

Die Entscheidung vom 3. März sei rechtskräftig und entspreche dem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), teilte die Behörde am Donnerstag auf ihrer Homepage mit.

"Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise bestimmter nichtalkoholischer Getränke, insbesondere Mineralwasser, im Zeitraum zwischen Jänner 2007 bis Dezember 2012", heißt es in der Entscheidung des Kartellgerichts. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen seien zwischen Vöslauer und dem Lebensmitteleinzelhandel mehrmals die Kurantpreise und insbesondere die Aktionspreise des Lebensmitteleinzelhandels abgestimmt worden. Diese Wiederverkaufspreise seien vom Handel in bestimmten Fällen auch umgesetzt worden.

Bei der Berechnung der Geldbuße hat sich unter anderem mildernd ausgewirkt, dass Vöslauer die kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen vor Beginn der Untersuchung freiwillig beendet hat. Weil die Parteien auf Rechtsmittel verzichtet haben, ist die Entscheidung des Kartellgerichts rechtskräftig.

In den vergangenen Jahren waren der Lebensmittelhandel und die Hersteller wegen "vertikaler Preisabsprachen" im Fokus der Wettbewerbshüter. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) warf Händlern, Molkereien und Brauereien vor, Endverkaufspreise für Produkte durch Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen direkt und indirekt festgesetzt zu haben. Die höchsten Bußgeldstrafen entfielen bisher auf Rewe (20,8 Mio. Euro), Spar (3 Mio. Euro, nicht rechtskräftig), Berglandmilch (1,1 Mio. Euro) und Brau Union (750.000 Euro).

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4  Kommentare
4  Kommentare
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Juni2013 (9.743 Kommentare)
am 02.04.2015 15:07

Diesen Beschiss müssen ja Leute aus den jeweiligen Konzernen ausgehandelt haben. Was geschieht mit diesen Spitzbuben?
Warum werden diese nicht wegen Betruges vor Gericht gestellt?
Weil diese Gaunerei nur den kleinen Mann/Frau im Geldbörsl trifft?
Eine Stellungnahme eines Juristen wäre interessant.

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musiker (4.075 Kommentare)
am 02.04.2015 12:58

Wo gibt es ein einziges Unternehmen bzw. einen einzigen Unternehmer in Österreich, das/der ehrlich bzw. ehrsam ist? Der Beschiss hat seine Hochblüte!

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withiwiffzak (135 Kommentare)
am 02.04.2015 20:46

WER FREI VON SCHULD DER WERFE DEN ERSTEN STEIN !

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2good4U (17.500 Kommentare)
am 02.04.2015 11:48

sollte nun am besten eine Sammelklage aller Konsumenten folgen, welche Schadensersatz einfordern für den zu hohen Preis der bezahlt wurde.
Nur so können solche Unternehmen nicht immer mit geringen Strafen davonkommen.

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