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Versicherungen: OLG lässt Kunden abblitzen
WIEN. Das Thema Rücktritt bei Lebensversicherungen im Falle falscher oder fehlender Belehrung beschäftigt derzeit die Gerichte.
Einige hundert Urteile liegen bereits vor, die Gerichte sind geteilter Meinung. Ende April hat das Oberlandesgericht (OLG) Graz der Berufung eines Klägers nicht Folge gegeben. Dieser behauptet, nicht ordnungsgemäß über sein Rücktrittsrecht informiert worden zu sein.
Bereits erstinstanzlich hatte der Kläger nicht Recht bekommen. Eine ordentliche Revision an den OGH wurde zugelassen – ein Zeichen dafür, dass die zweite Instanz noch offene Rechtsfragen sieht.
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