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VW-Skandal: Welser Gericht hebt Kfz-Kaufvertrag auf

Von nachrichten.at/apa, 23. November 2017, 08:11 Uhr
VW Volkswagen
Bild: Reuters

WELS/WOLFSBURG. Im Skandal um manipulierte Software hat ein VW-Käufer vor dem Landesgericht Wels in zweiter Instanz Recht bekommen: Der Kaufvertrag ist aufzuheben, Volkswagen muss ihm den Fahrzeugwert ersetzen.

Das Gericht sah in der Schummelsoftware einen nicht geringfügigen Mangel. Da VW den Käufer vorsätzlich getäuscht habe, sei eine Verbesserung durch VW nicht zumutbar, urteilte das Gericht (22 R 201/17s).

Das mit 21. November datierte Urteil ist vorerst noch nicht rechtskräftig, das Gericht hat eine Revision zugelassen. Für Anwalt Michael Poduschka, der den Kläger vertritt, ist das Urteil "richtig, klar und nachvollziehbar". Seines Wissens ist es das erste Urteil zweiter Instanz, das den Klägern recht gibt. Einen Spruch des Höchstgerichts zu dem Thema gibt es noch nicht.

Der Kläger hatte im Juli 2015 den gebrauchten Wagen um 13.000 Euro gekauft und wenige Monate später, nach nur 400 km Fahrleistung, die Aufhebung des Kaufvertrages wegen Täuschung verlangt. Dazwischen war bekanntgeworden, dass VW eine Schummelsoftware in seinen Fahrzeugen installiert hat, die am Prüfstand für einen geringeren Ausstoß von Stickoxiden sorgt als im realen Fahrbetrieb.

Das Erstgericht war noch davon ausgegangen, dass das Fahrzeug weiter verwendet werden kann und die Verbesserung durch Software-Update relativ einfach möglich ist. Mit Update drohe auch kein Entzug der Zulassung, der Mangel sei geringfügig, daher sei der Vertrag nicht aufzuheben, gab das Erstgericht VW recht.

Neue Software aufspielen: "Unzumutbar"

Das LG Wels sah das nun in zweiter Instanz ganz anders: Grundsätzlich sei die Schummelsoftware ein Mangel, "weil üblicherweise ein Kfz-Käufer nicht damit rechnen muss bzw. kann, dass derartige Manipulationen vorgenommen worden sind". Auch dass der Entzug der Zulassung droht, wenn das von VW entwickelte Update nicht aufgespielt wird, sei als Mangel zu werten. Das werde dadurch verstärkt, dass der Kfz-Besitzer verpflichtet ist, "von dem Unternehmen, das eine Manipulationssoftware in sein Auto integriert hat, eine weitere Software zur Rückgängigmachung der Manipulation entgegenzunehmen, um nicht den Verlust der Zulassung zu riskieren".

Dem Kläger ist es nach Ansicht des Gerichts "unzumutbar, eine Software aufspielen zu lassen, die von demselben Unternehmen entwickelt wurde, das ihn vorsätzlich getäuscht hat". Arglistige Täuschung bzw. vorsätzliches Herbeiführen des Mangels erfülle den Tatbestand der Unzumutbarkeit aus triftigen Gründen. Außer der Software von VW gebe es aber keine Möglichkeit, die Lage zu sanieren.

Dazu komme, dass der Mangel nicht geringfügig sei. Gegen die Geringfügigkeit spreche, dass die Mängelbeseitigung vom Kraftfahrtbundesamt genehmigt werden muss und dass es mehrere Monate gedauert hat, bis die neue Software programmiert war. Abgesehen davon gebe es Beispiele dafür, dass selbst bei geringfügigen Mängeln der Kaufvertrag gewandelt werden musste.

Aus Sicht des LG Wels war die Wandlung des Kaufvertrags "im konkreten Fall jedenfalls berechtigt", der Kaufvertrag war aufzulösen, der Käufer soll den Kaufpreis abzüglich Benützungsentgelt zurückerhalten. Wobei der Käufer im konkreten Fall sogar hoffen kann, mehr Geld zurückzubekommen, als er für den Kauf gezahlt hat. Denn das Gericht hat nur knapp 80 Euro Wertminderung angenommen und VW dazu verdonnert 12.921 Euro plus (gesetzlich festgeschriebene) vier Prozent Zinsen zu zahlen. So ein Geschäft sei aber nur bei einer entsprechend geringen Fahrleistung möglich, schränkt Poduschka ein.

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10  Kommentare
10  Kommentare
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pepone (60.622 Kommentare)
am 23.11.2017 18:03

GUT SO ! das wird zukünftigen Kläger/Innen ermutigen .

Betrüger sind laut Gesetz zu bestrafen ! auch DIEJENIGEN die den Betrug nachhaltig unterstützen , also die deutschen Politiker/Innen .

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jago (57.723 Kommentare)
am 24.11.2017 11:59

Die sind geschützt durch ihre Aktien.

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 23.11.2017 16:29

Ein Argument mehr, auf deutsche Autos zu verzichten.
Gibt es dort "saubere" Firmen?

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pepone (60.622 Kommentare)
am 23.11.2017 18:04

Puccini

NUR von außen wenn die Putzfirma da war ... zwinkern

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jago (57.723 Kommentare)
am 23.11.2017 12:27

Da muss eine Atombombe her, die alle "Software" der Welt schlagartig "löscht".

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Zonne1 (3.614 Kommentare)
am 23.11.2017 11:03

Das Update der Betrugs-Software ist nicht zumutbar, schließlich ist auch danach nicht alles super und wunderbar :
http://www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/Konsumentenschuetzer-VW-Software-macht-Probleme;art15,2729428

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( Kommentare)
am 23.11.2017 10:44

Womit bezahlt VW die Milliarden Strafen u. Entschädigungen ?
Aus den Einnahmen ihrer Kunden.

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Digitalis (3.621 Kommentare)
am 23.11.2017 15:18

@weyermark. Na, es ist viel besser, wie bei Ami-Unternehmen Usus, mehr in riesige Advokatendivisionen in und außer Haus als in Forschung und Entwicklung zu investieren.
Genau so wurde schon die einstige US-Industrie ruiniert. Wovon die riesigen Industriefriedhöfe "drüben" z.B. Detroit bis ins Ohio-Tal zeugen - die aber der normale IÙSA-Tourist nicht zu Gesicht bekommt geschweige denn sehen will traurig

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analysis (3.442 Kommentare)
am 23.11.2017 09:35

Software-update=unseriöse PR-Aktion!
Wenn die propagierte VW-"Lösung" so einfach und bezüglich der wesentlichen Parameter gleichwertig ist, WARUM MANIPULIERT MAN DANN seit 2008?
Physikalische Zusammenhängen betreffend NOx,Russ, Aufladung, Drehmoment/Leistung, Lebensdauer,…:
1) Hohe Aufladung und geringe Abgasrückführung senken den Verbrauch, steigern Leistung u. Drehmoment, aber auch NOx
2) Wird der Luftüberschuss minimiert steigt zwar der Partikel-Ausstoß (der während des Testyklus im DPF abgeschieden wird) aber Verbrauch und NOx sinken und Leistung/Drehmoment steigen
Daher ist technisch klar, dass diese "Lösungen", für die auch keine positiven Langzeiterfahrung vorliegen, betreffend
… Belastung und damit Standzeit des Partikel-Filter (DPF)
… Verbrauch (häufiges Ausbrenner des DPF und geringere Aufladung)
… Drehmoment und damit Leistung zumindest bei niedrigen Drehzahlen ("Durchzug")
nachteilig sind
Spätestens beim Wiederverkauf zahlt der Konsument für die VW-Manipulation!

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jago (57.723 Kommentare)
am 23.11.2017 12:35

Die Geldgier ist ja nur einer der Koeffizienten beim Kauf und beim Betrieb eines Autos.

Die Gerichte beurteilen besonders die Geldgier, denn die lässt sich leicht berechnen.

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