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Urteil mit Folgen: VKI setzt sich gegen Amazon durch

Von nachrichten.at/apa, 10. Jänner 2018, 15:09 Uhr
Sieg auf ganzer Linie für die Konsumentenschützer: Der OGH hat dem Versandhändler Amazon nicht nur die Verwendung von zwölf umstrittene Klauseln untersagt. Amazon muss seine Geschäftsbedingungen auch an österreichisches Recht anpassen.  Bild: dpa

WIEN/SEATTLE. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat der OGH festgelegt, dass bei Kundenverträgen des Versandriesen heimisches Recht anzuwenden ist. Das Höchstgericht kippte zudem eine Reihe von Klauseln.  

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich nach mehreren Jahren Rechtsstreit gegen den Online-Versandriesen Amazon durchgesetzt. Eine Unterlassungsklage des VKI gegen den US-Konzern war beim Obersten Gerichtshof (OGH) erfolgreich. Das Höchstgericht untersagte alle von den Konsumentenschützern beanstandeten Klauseln. Außerdem äußerte es sich zum anzuwendenden Recht.

In den Fall war sogar der Europäische Gerichtshof (EuGH) involviert. Die VKI-Klage war in Österreich schon einmal durch alle Instanzen, vom Handelsgericht zum OGH, gegangen, ehe der OGH vor ein paar Jahren den EuGH anrief. Es ging um die Frage, welches Recht anzuwenden ist, österreichisches oder luxemburgisches (Amazon hat seinen Europa-Sitz in Luxemburg). Der EuGH hat den Konsumentenschützern nicht in dem Umfang recht gegeben, wie sie gehofft hatten.

Zum Zug kommt österreichisches Recht

Anders jedoch jetzt der Oberste Gerichtshof, der in der Sache zum zweiten und letzten Mal entschieden hat. Aus der Vorabentscheidung des EuGH ergab sich für das österreichische Höchstgericht die Anwendbarkeit des österreichischen Rechts, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (2Ob155/16g) hervorgeht. Amazon wollte, dass für seine Verträge mit den Kunden luxemburgisches Recht gilt. Eine solche Rechtswahl ist grundsätzlich möglich, jedoch können sich Verbraucher trotzdem auf die Bestimmungen "ihres" Rechts berufen. Anzuwenden ist daher das für den Verbraucher "günstigere" Recht, erklärte der OGH. Darauf muss in einer Rechtswahlklausel hingewiesen werden, was Amazon aber nicht tat. Daher war die Klausel zur Gänze unwirksam und österreichisches Recht umfassend anzuwenden.

Auch inhaltlich hat der OGH entschieden und alle zwölf vom VKI bekämpften Klauseln untersagt. Die AGB-Bestimmungen des Versandhändlers waren entweder unklar oder verstießen gegen österreichische Rechtsbestimmungen.

Unzulässig ist laut OGH etwa, dass ein Rücktritt vom Vertrag nur schriftlich erfolgen konnte und dass Amazon bei Kauf auf Rechnung eine Gebühr von 1,50 Euro kassierte. Ebenfalls untersagt hat der OGH die Bestimmung, dass Kunden dem Unternehmen "uneingeschränkte Rechte" an Inhalten, etwa Kundenrezensionen, einräumten, die sie auf der Amazon-Website "einstellten".

Weiters rechtswidrig sind Klauseln, die als uneingeschränkte oder zumindest unklare Zustimmung der Verbraucher zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu verstehen waren, so der OGH.

Urteil mit weitreichenden Folgen

Die Entscheidung des Höchstgerichts hat weitreichende Folgen. Amazon muss seine Geschäftsbedingungen (auch) an das österreichische Recht anpassen. "Das ist die Folge jener unionsrechtlicher Regelungen, die Verbrauchern bei Bestellungen im Ausland die Anwendung der zwingenden Bestimmungen ihres 'eigenen' Rechts garantieren", erläuterte der OGH in einer Mitteilung auf seiner Website. Solange das Verbraucherschutzrecht in Europa nicht vereinheitlicht ist, müssten international tätige Unternehmen auf die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten Rücksicht nehmen.

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14  Kommentare
14  Kommentare
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hanix (666 Kommentare)
am 11.01.2018 11:04

Was Du bei Amazon kriegst, bekommst Du auch bei einem inländischen Anbieter, sei es im Geschäft oder im Internet. Schön ist es in der Buchhandlung zu schmökern und ein geeignetes Buch auszusuchen. Auf jeden Fall ist diese vom VKI herbeigeführte Entscheidung zu begrüßen, weil sie klar stellt welches Recht anzuwenden ist. Darüber hinaus sind zahlreiche Klauseln die sich zu Ungunsten des Verbrauchers auswirken können, aufgehoben worden. Es geht nicht darum ob man mit Amazon zufrieden ist oder nicht, sondern um das Grundsätzliche!!

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Klettermaxe (10.506 Kommentare)
am 11.01.2018 00:01

Solange Amazon derart kundenfreundlich und kulant vorgeht, ist mir ziemlich egal, welches Recht aus welchem EU-Land gilt.

Für mich geht es kaum einfacher und angenehmer beim Einkaufen. Auch wenn es bei mir ganz selten ist, dass ich etwas retourniere, aber einfach das Paket kostenlos zur Post bringen, das geht kaum besser.

Die verlängerten Garantiezeiten sind auch was wert, nach Jahren der intensiven Verwendung eine neue Laptopfestplatte im Austausch zu erhalten, ist nicht gerade schlecht.

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meinereiner (161 Kommentare)
am 10.01.2018 23:52

Man kann noch soviel gegen Amazon geifern : ich bin jahrelanger Kunde und habe noch ein Problem gehabt. Schnell, und abgebucht wird erst, wenn ich die Übernahme bestätigt habe. Sollte jemand ein Problem haben, dann, denke ich, ist es sicher nicht auf seiten von Amazon.
Sollte noch wer meinen, ich schade den Geschäftsleuten in Österreich, an dann bitte bietet einen dementsprechenden Service. Und Zeit meines Arbeitslebens hat sich auch kein Mensch darum gekümmert, wie es mir geht. Also ?

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( Kommentare)
am 11.01.2018 00:13

Das mit der Abbuchung nach Übernahmebestätigung kann ich nicht bestätigen, den Rest aber sehr wohl.
Bevor ich in 17 Geschäfte pilgere und dann doch nicht bekomme, was ich will, lasse ich mir das ganze Zeug liefern. Im Schadensfall wickelt Amazon alles bequem ab. Ich konnte bisher immer wählen zwischen Ersatzlieferung und Retournierung des Kaufpreises.

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kpader (11.506 Kommentare)
am 10.01.2018 23:46

Einfach: Danke!

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markusde (1.912 Kommentare)
am 10.01.2018 21:12

Ein sinnloser „Erfolg“ - der den Konsumenten genau was bringt? Dem VKI jedenfalls eine Menge Publicity und das tolle Gefühl, dem bösen Ami ordentlich eingeheizt zu haben. Lächerlich...

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ElimGarak (10.744 Kommentare)
am 10.01.2018 22:43

Geht's noch? Arbeitest du für Amazon? Was ist an diesem Rechtsstreit lächerlich? Ach ja, man hätte schon muchsmäuschenstill sein sollen, und sagen: Ihr dürft machen was ihr wollt.... Was hat der Kunde davon? Bitte nochmals Artikel durchlesen!

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Klettermaxe (10.506 Kommentare)
am 11.01.2018 00:12

Bitte um Beispiele, was es den Kunden in der täglichen Praxis bringt.

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Juniper (352 Kommentare)
am 10.01.2018 20:19

Wäre interessant ob eine europäische Alternativ-Plattform zu Amazon Erfolg hätte.

Im Bauchbereich gibt es ja bereits eine Vernetzung

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jago (57.723 Kommentare)
am 10.01.2018 19:02

Was nun, wenn Amazon alle Österreicher aus ihren Datenbanken löscht? Die Verkäufer und die Käufer.

Für Amazon sind wir Österreicher nur peanuts. Nicht nur für Amazon übrigens.

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ingridhannerer (35 Kommentare)
am 10.01.2018 20:03

Ich kann alle Waren auch über andere - vorzugsweise österreichische - Anbieter erhalten. Vielleicht sind diese Artikel etwas teuerer, aber diese Firmen leisten auch die entsprechenden Abgaben, damit unser Gemeinwohl/Sozialsystem weiterhin gewährleistet ist. Amazon und Konsorten erzielen Gewinne, verschieben diese in Steueroasen und die entsprechenden Abgaben fehlen in unserem System!! Eine heimische Firma (auch im Internethandel) - kann sich nicht so einfach davonschleichen, daher muss sie ihre Preise entsprechend gestalten und kann auf Dauer unmöglich mit Amazon & Co. mithalten. Folge: Arbeitsplätze gehen verloren, es klaffen riesige Finanzlöcher in unseren Systemen (Einsparungen und Kürzungen gibts ja bereits zur genüge) usw. usw.

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ingridhannerer (35 Kommentare)
am 10.01.2018 20:10

Ach ja - einige Arbeitsplätze entstehen doch mit Amazon & Co: Gejagte und getriebene Paketzusteller im Niedriglohnsektor, Führerschein B genügt als Ausbildung!!
Noch was: Falls ich einen Artikel nicht beim österreichischen Handel (stationär od. Internet) erhalte, dann sollte man sich selbst genau fragen: "Brauch ich dieses Ding überhaupt und unbedingt ???"

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spacer (1.511 Kommentare)
am 10.01.2018 17:12

Bitte berichtigen:
Es heißt Amazon und nicht Amzon

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kpader (11.506 Kommentare)
am 10.01.2018 23:49

Unangenehmer "Gscheidwaschl"

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