Private Internetnutzung im Job kein Grund für Entlassung
STRAßBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Entlassung wegen privater Internet-Nutzung am Arbeitsplatz für nicht rechtens erklärt.
Die Überwachung der elektronischen Kommunikation eines Arbeitnehmers bedeute eine Verletzung seiner Privatsphäre, urteilte das Gericht am Dienstag in Straßburg.
Geklagt hatte ein rumänischer Ingenieur, der wegen der privaten Nutzung seiner beruflichen E-Mail-Adresse gefeuert worden war. In Rumänien hatte der 38-Jährige vergeblich gegen seine Entlassung geklagt: Die rumänische Justiz stellte fest, das Unternehmen habe im Rahmen des geltenden Arbeitsrechts gehandelt, und der Ingenieur sei über die Regeln informiert gewesen.
Dieser Auffassung hatte sich eine kleine Kammer des Straßburger Gerichts im Jänner 2016 weitgehend angeschlossen und die Klage abgewiesen. Der Rumäne legte dagegen Berufung ein. Die Klage wurde daraufhin von den 17 Richtern der Großen Kammer des EGMR überprüft. Deren Entscheidung ist rechtskräftig und könnte die Rechtsprechung in den 47 Mitgliedsländern des Europarats maßgeblich beeinflussen.
Bananen Justiz
Er ist wegen der privaten Nutzung seiner beruflichen E-Mail-Adresse gekündigt worden !
Soviel zum Thema, gut recherchiert .... ?
Der Artikel ist so falsch und verfälschend, dass der vom roten ORF oder der Gewerkschaft stammen könnte.
bitte sagen sie nicht, das von der rechten Ecke nicht noch mehr emotional hochgespielt wird, wenn ich da an Artikel von wochenblick denke, bei denen ich selbst vor Ort war und dann die Einseitkeit beobachte. und auch Die Presse ist ja nicht das Paradebeispiel von nur objektiv.
alle Medien leben von Übertreibung und Anwälte werden sich, wenn es nun so ist, das da und dort unsere verfilzte Bürokratie entrümpelt wird wohl was neues einfallen lassen müssen.
das eine ist die Verfolgung von zu frechen Meldungen, aber ich vermute stark, das man auch bezüglich Umgang von Mitarbeitern neuen Betätigungsfelder entdecken wird und üblicherweise ist der Arbeitsplatz ja der Ort, wo der Mensch existentiell bedroht manchmal sehr hilflos die Marotten von leitenden Mitarbeitern spürt, die ebenso aus Angst oder aus charakterlicher SChwäche weit übers Ziel schießen.
dieser Bereich wurde von der Streitwirtschaft noch nicht so richtig entdeckt, natürlich auch deshalb, weil Mitarbeiter sofort gekündigt w.
70 % der Poster in diesem Forum werden erleichtert sein
Jene, die den Unterschied zwischen dem oberflächlichen Artikel und der tatsächlichen Rechtssprechung nicht kennen?
die Rechtssprechung ist ja generell eine komplizierte Materie, bei der man viele Experten braucht, um auf einen grünen Zweig zu kommen.
was in der Technik nie ginge, weil nur unsinnige Energie verbraucht würde und weil es dabei wohl auch Opfer zu beklagen gäbe, funktioniert in der Rechtssprechung nach dem Prinzip, nicht die Qualität zählt, nicht die Leistung, sondern der hohe Anteil an Blindleistung darf auch gut bezahlt werden.
bei der BP Wahlwiederholung und den Experten dazu hat man ja gemerkt, wie sich die in die Haare kriegen, und jeder Praktiker kann nur über so viel aufgesetzte mutmaßliche Wahlfälschung lachen. und so kommt halt vom Rechtsstaat auch sehr wenig an Qualität, wenn man schon um weltfremde Sachlagen trefflich streiten kann.
Österreich kann stolz sein auf seine Techniker, auf Hagenberg als Städte der Technologieentwicklung, aber wenn sie nur an Verfahren beim Bau von Straßen denken, sehen sie deutliche Dummheiten und das wird von Professoren auch zugegeben.
Tut mir leid - der Artikel ist inhatlich an mehreren Stellen falsch.
Der EMGR entschied eine Klage eines Ingenieurs gegen den Staat Rumänien. Dieser war entlassen worden, weil er den beruflichen yahoo messanger account (nicht Internet oder EMail) für private Zwecke verwendet hat, wobei auch sein privater Zugang aufgezeichnet wurde.
Überprüft wurde, ob der Staat Romänien eine ausreichende Interessensabwägung zwischen dem Schutz auf Privatsphäre des Klägers und dem Arbeitgeber vorgenommen hat. Das hat das Gericht verneint und deshalb Rumänien (da deren Gerichte) schuldig erkannt, die Rechte des Klägers nicht beachtet zu haben. Im konkreten auch, dass der Arbeitnehmer nicht ausreichend und rechtzeitig über die Überwachung informiert wurde.
Die Entlassung bliebt aufrecht. Den Schadenersatz (Kündigungsentshcädigung) hat auch der EMGR abgewiesen.
Fazit: Will der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer nicht privat mit Firmenaccounts kommuniziert, muss er ihn vorher darauf hinweisen.
das beste ist ja, das man schnell mit der Rute kommt gegen Arbeitnehmer und das sich niemand wirklich richtig juristisch auskennt, und deshalb kann man viele Leute extrem einschüchtern, bisweilen mobben.
ich warte drauf, bis vielleicht einmal Arbeitnehmer von Unternehmen die über Jahre furchtbar "böse" umgehen mit Personal, vielleicht einmal eine Sammelklage sitzen haben - da wären unter Umständen sogar blinde Arbeitnehmervertretungsorgane in der Schusslinie.
Diese Prozesse werden noch kommen und niemand der sich nicht ordentlich verhält ist sicher davor, wie es mit Verjährung ist, ist mir unbekannt.
Wegschauen ist eigentlich auch Mithilfe zu unkorrektem Umgang mit Mitarbeitern, um Druck ausüben zu können.
Übrigens, Leute die bei der Klasnigkommision wegen Missbrauch in Bildungseinrichtungen manchmal relativ viel Geld, einige Tausender, bekommen haben, obwohl sie nicht geeignet als Sexopfer waren und nur belästigt wurden, bekommen z. B. 300 Euro Pensions steuerfrei auf Lebensz.
Dass das e-mail mit dem Internet auf der gleichen Funkwelle mittels IP-Blöcken übertragen wird, ist noch lange keine Entschuldigung für den falschen Titel.
"Die Überwachung der elektronischen Kommunikation eines Arbeitnehmers bedeute eine Verletzung seiner Privatsphäre, urteilte das Gericht am Dienstag in Straßburg."
Das sagt nicht viel aus über die tatsächlichen Ursachen, welche als Grundlage für den Gerichtsentscheid genommen wurden.
War es sein eigenes Gerät, war es während der Arbeitszeit ....
Bei einem Firmenanschluss wird dieser ohnedies überwacht. Aus diesen dürftigen Angaben hier, kann wirklich kein Schluss für andere Fälle getätigt werden.
Das Blöde bei allen e-mail Überwachungen ist, dass damit ZWEI ENDEN eines Gesprächs beschnüffelt werden.
Staatliche Rechtssprecher müssen besonders vorsichtig sein, damit nicht in den Befangenheitsstrudel zu kommen.
bei allen e-mail und Telefonüberwachungen
mit einem Wort, Pornoschaun am Arbeitsplatz ist erlaubt ?
ich kenne einige wenige Urteile des VfGh. Es ist nicht immer schlüssig. Es kann sein, dass EMGR die Privatsphäre höherwertiger sieht als das Interesse des Unternehmens.
Da wird jeder Fall anders sein.
Ein Multimedia-SMS würde einen eingeschränkten Empfängerkreis für ein Nackichbild zulassen.
Aber auch das ist immer noch weit entfernt vom Internet.