Pensionen sollen 2017 um 0,9 Prozent steigen
WIEN. Die Pensionen werden im kommenden Jahr voraussichtlich um 0,9 Prozent angehoben. Dies ergibt sich aus der Inflation im relevanten Zeitraum und den gesetzlichen Vorgaben.
Auch für heuer hatten die Pensionisten die volle Inflation abgegolten bekommen.
Der Anpassungsfaktor ergibt sich aus der durchschnittlichen Inflationsrate im Zeitraum von August 2015 bis Juli 2016. Dieser Wert liegt nach Berechnung der Statistik Austria bei 0,9 Prozent. Er muss nun noch von der Pensionskommission bestätigt werden, die im Herbst tagt. Sollte Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) davon abgehen wollen, wäre eine Gesetzesänderung nötig. Das hat Stöger aber nicht vor, er hat bereits angekündigt, dass er den Pensionisten die Teuerung vollständig abgelten wolle.
Auch für die letzten beiden Jahre hatten die Pensionisten die volle Teuerungsabgeltung bekommen, nachdem ihnen aufgrund eines Sparpaketes 2013 ein Prozentpunkt und 2014 0,8 Prozentpunkte abgezogen worden waren.
Stöger will nun für 2017 nicht nur wieder die Teuerung zur Gänze abgelten, sondern für niedrige Pensionen noch mehr tun. Dies geht auf das Pensionspaket vom 29. Februar zurück, bei dem schon vereinbart wurde, dass Mindestpensionen bei Vorliegen von 30 Beitragsjahren auf 1.000 Euro angehoben werden sollen.
Den größten Teil der Pensionszuschüsse verursachen ja die Beamten und Politiker. Angeblich benötigen wir für 300.000 Beamte und Politiker 9,3 Mrd.€ aus dem Budget und für beinahe 3 MIO. ASVG ler usw. über 11 Mrd. Das würde bedeuten für jeden Beamten im Jahr 30.000,--€ und ca. 3.400,--€ für die restlichen Pensionisten p.a. aus dem Budget.. Das ist SPÖ und ÖVP Gerechtigkeit. Unverantwortlich das der Staat als Arbeitgeber keine Arbeitgeberbeiträge für seine so tüchtigen Beamten einzahlt. Daher SPÖ und ÖVP bei jeder Gelegenheit abwählen!!
Mindestpension bei Vorliegen von 30 Beitragsjahren
auf 1.000 € erhöhen. Sollte da nicht hinterfragt werden,
ob vorzeitige Pension oder Regelpensionsalter vorliegt bzw. warum Mindestversicherungszeit nicht erreicht wurde.
Vielleicht hat sich so eine Person eine Auszeit, wie
10 Jahre sich die Sonne in der Karibik auf den "Bauch scheinen
lassen", genommen.
eine verarschung der asvg oder sva pensionisten....
bei den beamtInnen ist es sicher ein vielfaches.....
ich hatte schon mehrmals geschrieben :
Inflationsausgleich für ALLE gleich , AUCH für Pensionisten .
Lohnerhöhung individuell .
Alleine für EU Beamtenpensionen erhöht sich der bedarf von 40 auf 65 Milliarden Euro !!!
Sagt der gute Mann auch dazu wie es finanziert wird, oder werden eh immer weiter Schulden gemacht, bis alles den Bach runter geht?
Gilt auch für alle anderen “Versprechen“ und kürzlich getätigter “Ankündigungen“ - in guter alter SPÖ Manier.
www.staatsschulden.at
Niedrige Pensionen überproportional anzuheben, mag zwar sehr sozial klingen, ist aber letztendlich ungerecht und untergräbt das Beitragssystem.
Über die Beitragsjahre zahlen nämlich jene, die eine höhere Pension beziehen in der regel deutlich mehr über Beiträge und Steuern ein.
Es ist jedenfalls ungerecht und ein Widerspruch zu diesem System, wenn man mit der Zeit diesen Unterschied im Pensionsbezug Stück für Stück reduziert.
Das ist richtig und lässt sich nicht leugnen. Was man hingegen tun kann, das ist die Pensionsanteile die über der maximalen ASVG Pension liegen, nicht anzuheben. Das ist erstens nicht unsozial und zweitens handelt es sich dabei um Privilegienpensionen. Das würde die Staatsfinanzen schonen und wäre ein Beitrag punkto Gerechtigkeit, weil sehr viele ganz zu Recht, diese Pensionen sowieso als ungerecht empfinden, man sie aber nicht kürzen kann und sie oft noch jahrzehntelang bezogen werden - Stichwort PolitikerInnenpensionen.
100% Zustimmung, alles über ASVG-Maximum fällt in den Bereich der Privilegien und Bevorzugungen.
Niedrige Pensionen überproportional anzuheben, mag zwar sehr sozial klingen, ist aber letztendlich ungerecht und untergräbt das Beitragssystem.
Darum dürfen die Beamten mit dem letzt Bezug in Pension gehen und ASVG Pensionisten haben einen Durchrechnungszeitraum von 35 Jahren!
Über die Beitragsjahre zahlen nämlich jene, die eine höhere Pension beziehen in der regel deutlich mehr über Beiträge und Steuern ein.
Wir (Erwerbstätigen) bezahlen die Pensionen die jetzt in der Pension sind nicht die Eigene die wir irgend wann einmal bekommen.
Es ist jedenfalls ungerecht und ein Widerspruch zu diesem System, wenn man mit der Zeit diesen Unterschied im Pensionsbezug Stück für Stück reduziert.
Es wird nie ein gerechtes System geben.
Dann müsste jeder selber Vorsorgen wird sich bei vielen in die Altersarmut führen denn die wenigsten sorgen vor.
von glingo
Wir (Erwerbstätigen) bezahlen die Pensionen die jetzt in der Pension sind nicht die Eigene die wir irgend wann einmal bekommen.
ja so war es und wird es sein ..
aber wer monatlich 5 Stellig verdient hat ,und nun der Durchrechnungszeitraum von 35 Jahren herangezogen wird , weiss wie groß die Unterschiede sind wenn man in Pension geht .
Beamten bekommen den letzten Bezug ausbezahlt !!!das nennt man in Österreich GERECHTIGKEIT !
Falsch. Auch bei den Beamten gibt es Durchrechnungszeiten. Bitte informieren und keine Unwahrheiten posten!
So ist es mittlerweile und diese Zeiten werden stufenweise an die ASVG-Durchrechnungszeiten angeglichen.