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OGH bestätigt Urteil gegen AGB-Klauseln von Orange

Von nachrichten.at/apa, 02. März 2017, 10:02 Uhr
Die größten Übernahmen deutscher Firmen
MANNESMANN/ORANGE

Der Düsseldorfer Technologiekonzern Mannesmann zahlt im Herbst 1999 rund 35,3 Milliarden Dollar für den britischen Mobilfunker Orange. 
Bild: (Reuters)

WIEN. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien aus dem Jahr 2013 weitgehend bestätigt, wonach einige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mobilfunkanbieters Orange - nunmehr Hutchison ("Drei") - rechtswidrig sind.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen Orange wegen seiner intransparenten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Oberlandesgericht Wien erklärte 9 von 12 beanstandeten Klauseln für rechtswidrig. Nun hat auch der OGH 8 der 12 Klauseln für unzulässig erklärt.

"Den meisten Klauseln, um die es ging, ist gemeinsam, dass sie die Kunden im Unklaren über ihre Rechte und Pflichten lassen und daher intransparent sind", erklärte VKI-Juristin Marlies Leisentritt am Donnerstag in einer Aussendung.

Zulässig ist laut OGH aber eine Klausel, die eine Wertanpassung der Entgelte gemessen an den Änderungen des Verbraucherpreisindex vorsieht, ohne dass dem Verbraucher ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt wird. Hier folgte der OGH einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.

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1  Kommentar
1  Kommentar
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jago (57.723 Kommentare)
am 02.03.2017 10:48

Der letzte Absatz trifft ja auf alle (un)sozialen Unternehmungen gleichermaßen zu. In so kleinen Häppchen, dass es für eine Beschwerde nicht reicht, für eine Klage schon gar nicht.

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