Normengesetz: Sektionschef stellt sich gegen Kanzler
Spitzenbeamter Matzka ist auch Vizepräsident des Normungsinstituts, das die Regierungspläne bekämpft.
Seit 1999 ist Manfred Matzka einer der ranghöchsten Beamten im Staat. Er leitet im derzeit von der SPÖ gelenkten Bundeskanzleramt die Sektion 1 und ist damit Präsidialchef. Mit Jahresende geht Matzka in Pension. Nun steht er noch im Mittelpunkt eines brisanten Konflikts. Es geht um das neue Normengesetz. Matzka kritisiert das Vorhaben massiv und stellt sich somit gegen Bundeskanzler Werner Faymann.
Die Regierungsvorlage wurde am Dienstag vom Ministerrat beschlossen. Nach der weiteren Begutachtung und dem Nationalratsbeschluss soll das Gesetz am 1. Jänner in Kraft treten. In den vergangenen Monaten gab es heftigen Streit.
Der vom Wirtschaftsministerium eingebrachte Entwurf soll das Normungsinstitut (ASI) transparenter machen. Die öffentliche Hand bekommt ein stärkeres Aufsichtsrecht in dem privaten Verein. Damit soll die etwa von Ziviltechnikern angeprangerte "Normenflut" eingedämmt und verhindert werden, dass die Wirtschaft daran verdient. Das ASI wehrt sich gegen die "Verstaatlichung" des Normenwesens und sieht Verfassungswidrigkeit.
Matzka ist auch Vizepräsident des Normungsinstituts. "Quasi-Lobbyarbeit für das ASI bei der Begutachtung des Normengesetzes erscheint meiner Meinung nach nicht vereinbar mit der Stellung eines Sektionschefs im Bundeskanzleramt", kritisiert Gabriela Moser, Nationalratsabgeordnete der Grünen. In einer parlamentarischen Anfrage thematisiert sie "Einflussnahme" auf das Gesetz.
Matzka hat bei der ASI-Vollversammlung Anfang Juli die Regierungspläne und die Arbeitsweise an den Pranger gestellt. Er habe noch nie so einen "handwerklich schlecht gemachten Entwurf" gesehen. "Von den Beistrichfehlern rede ich gar nicht." In der Stellungnahme während der Begutachtung kritisierte das von Matzka geleitete Präsidium Eingriffe in die Vereinsfreiheit und Erwerbsfreiheit des Normungsinstituts und stellte die Notwendigkeit des Gesetzesentwurfs generell in Frage. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts beurteilte den Entwurf hingegen "grundsätzlich im Einklang mit dem Grundrecht auf Vereinsfreiheit".
Ist Kanzler Faymann nun für oder gegen das Gesetz? Es sei im Ministerrat einstimmig beschlossen worden und werde somit von der ganzen Regierung getragen, heißt es aus dem Bundeskanzleramt. Einzelne Sektionen könnten Stellungnahmen abgeben. "Es spricht nichts dagegen, dass ein Beamter in einer zulässigen Nebentätigkeit seine persönliche und fachliche Meinung kundtut", wird mitgeteilt.