Nintendo ist dank Pokémon Go wertvoller als Sony
TOKIO / WELS. Der Aktienkurs von Nintendo ist auch gestern deutlich gestiegen. Ein Welser Anwalt hat bei Pokémon Go datenschutzrechtliche Bedenken.
Das Smartphone-Spiel Pokémon Go begeistert weltweit Millionen Menschen. Seit der Veröffentlichung der App am 7. Juli hat sich der Börsenwert des japanischen Spielekonzerns Nintendo auf 4,36 Billionen Yen (37,3 Milliarden Euro) verdoppelt. Damit zog Nintendo am Elektronikkonzern Sony vorbei. Auch gestern, Dienstag, legte das Papier kräftig zu.
Nintendo hat Pokémon Go zwar nicht entwickelt, sondern das US-Unternehmen Niantic. Die Japaner unterstützten aber ihre Tochter The Pokémon Company und Niantic. Investoren glauben, dass die Begeisterung für das Spiel, bei dem man virtuelle Monster in der realen Welt einfängt, Nintendo beflügeln wird. Der Hype wird als gutes Zeichen für dessen späten Einstieg ins Spiele-App-Geschäft gewertet.
Der Hype sei auch datenschutzrechtlich spannend, sagt Michael Pachinger, Anwalt bei SCWP Schindhelm in Wels: „Wirft man einen Blick in die Datenschutzrichtlinie von Pokémon Go, muss man feststellen: Pokémon Go – Datenschutz no.“ Es würden umfassend Standort- und Protokoll-Daten erhoben. Aufgrund der Verknüpfung von online und offline werde das Tracking (Aufzeichnung und Auswertung des Nutzerverhaltens; Anm.) multidimensional. Überwachung durch Regierungen und sonstige Dritte sei möglich, sagt Pachinger: „Vom Daten-Transfer in die USA ganz abgesehen, hat dies mit europäischem Datenschutz, vor allem mit der ab 2018 zur Anwendung kommenden Datenschutz-Grundverordnung, wenig zu tun.“