Neues Vergaberecht: Keine Aufträge für dubiose ausländische Firmen
WIEN/LINZ. Best- statt Billigstbieter müssen bei öffentlichen Bauprojekten zum Zug kommen – Scharfe Regeln sollen Arbeitslosigkeit eindämmen.
Der Ministerrat hat am Dienstag die Novelle des Bundesvergabegesetzes beschlossen. Sie betrifft die Bauwirtschaft und soll Anfang 2016 in Kraft treten. Bis zuletzt hatten die Sozialpartner, die seit dem Vorjahr massiv auf die Novelle drängten, darüber verhandelt.
Im neuen Recht ist das Bestbieterprinzip verankert. Bei öffentlichen Ausschreibungen soll der Preis zu 60 statt 97 Prozent den Ausschlag geben. Der Rest sind Kriterien wie Umwelt, Qualität und Soziales, etwa die Beschäftigung von Lehrlingen. Bei Aufträgen ab einer Million Euro wird das Bestbieterprinzip künftig verpflichtend sein.
Damit soll verhindert werden, dass nur Billigstbieter zum Zug kommen. Diese vergeben Aufträge oft an mehrere Subunternehmen weiter. Das sind häufig dubiose ausländische Firmen, die ihren Mitarbeitern weniger als im Kollektivvertrag vorgesehen bezahlen.
Subfirmen dürfen künftig nur noch mit Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers beschäftigt werden. Betriebe, die gegen arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen verstoßen haben, werden von Ausschreibungen ausgeschlossen. Auch wird die "Kleinlosregelung" eingeführt. Kleine und mittlere Betriebe sollen bei großen Bauvorhaben direkt Aufträge bekommen, indem Teilleistungen nach Gewerken ausgeschrieben werden.
Zehn Anzeigen in Oberösterreich
Das neue Gesetz sei ein wichtiger Schritt gegen die steigende Arbeitslosigkeit in Österreich, sagt Baugewerkschafter Josef Muchitsch: "Es gibt wieder Licht am Horizont für regionale Unternehmen mit ihren Beschäftigten." Auch Wirtschaftskammer-Generalsekretärin Anna-Maria Hochhauser sieht "verbesserte Wettbewerbsbedingungen".
Muchitsch betont, dass wegen Subfirmen und Leasingkräften etabliertes Stammpersonal zuhause sitze. In Oberösterreich gab es im Mai mit 24.722 um 541 Beschäftigte mehr in der Bauwirtschaft als im Vorjahr. Die Zahl der Arbeitslosen stieg aber auch – um 180 auf 3399. Bei Baustellenkontrollen wurden im Vorjahr 71 ausländische Firmen mit 308 Mitarbeitern geprüft. Zehn Betriebe mit 51 Leuten wurden wegen Unterbezahlung angezeigt.
Auch das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz wird verschärft. Der Nationalrat soll es heute beschließen. Unternehmen sollen für von ihnen beauftragte Betriebe haften, die als Scheinfirmen agieren. Die Wirtschaftskammer übte aber bis zuletzt Kritik an dieser Regel. (az)