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Meinl Bank blitzt mit Strafanzeige ab
WIEN. Die „Verdrehung von Opfer- und Täterstellung“ wirft das Landesgericht für Strafsachen Wien der Meinl Bank vor. Das Geldhaus hat gegen einen geschädigten Anleger der ehemaligen Meinl European Land (MEL) Strafanzeige wegen „Täuschung“ eingebracht.
Der Anleger hatte zuvor vom Obersten Gerichtshof Recht bekommen, von der Bank in die Irre geführt worden zu sein. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Dagegen brachte die Meinl Bank einen Fortführungsantrag ein, den das Landesgericht nun abschmetterte. Rechtsmittel werden keine zugelassen.
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