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Handyversicherungen: Viele Schäden nicht gedeckt

Von nachrichten.at, 05. Februar 2016, 09:31 Uhr
Ob Alt oder Jung: 84 Prozent der Österreicher nutzen das Internet
Was bringen Handyversicherungen? Bild: lev dolgachov

LINZ. Die AK-Konsumentenschützer haben die Angebote von zehn Handyversicherungen verglichen, viele Kritikpunkte gefunden und kündigen Musterprozesse an.

Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) haben die Bedingungen bei Handyversicherungen von zehn Anbietern analysiert. Weil es in diesem Bereich immer wieder Beschwerden von Konsumenten gebe, heißt es.

Das Ergebnis der Untersuchung: "Die Versicherungsbedingungen enthalten eine Vielzahl von Leistungsausschlüssen und Obliegenheiten (Verpflichtungen des Versicherungsnehmers, Anm.), deren Verletzung ebenfalls zum Verlust der Leistung führen kann“, sagt Georg Rathwallner, Leiter der AK-Konsumenteninformation.

Zudem gibt es Selbstbehalte und teilweise sehr hohe Abschläge bei Totalschäden oder Diebstahl. Die Prämien einer Versicherung mit Diebstahlschutz für ein Handy im Wert von 499 Euro betragen der Studie zufolge zwischen 33 und 131 Euro im Jahr.

Handyversicherungen werden häufig schon beim Kauf des Handys mit abgeschlossen, können aber auch nach dem Kauf noch bis zu einem gewissen Alter das Handys abgeschlossen werden. Das maximale Alter des Gerätes ist von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich, zum Teil bestehen hier noch weitere Einschränkungen (zum Beispiel Wartefristen bis der Versicherungsschutz eintritt oder Zustandsprüfung des Handys).

Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Die Verträge sind zum Teil monatlich kündbar, zum Teil gibt es aber auch Mindestbindungen von einem, zwei oder drei Jahren. Im Schadensfall endet der Vertrag entweder automatisch oder kann meist von beiden Seiten gekündigt werden.

Gedeckt sind Schäden wegen Bodenstürze, Bruchschäden oder Flüssigkeitsschäden. Auch Schäden aufgrund von Brand, Blitzschlag oder Überspannung sind häufig mitversichert. Bei einigen Produkten sind Materialfehler nach Ablauf der Garantie ebenfalls gedeckt.

Musterprozesse angekündigt

Werden Eigentumsdelikte mitversichert, besteht Schutz bei Diebstahl, Einbruch und Beraubung. Da einige dieser Schäden bereits über die Haushaltsversicherung abgedeckt sind (etwa Diebstahl, Einbruch, Brand oder Blitzschlag, wenn sich diese Schäden zu Hause ereignen oder auch Raub), besteht der nützliche Versicherungsschutz laut Arbeiterkammer vor allem in der Deckung bei Bodenstürzen, Bruchschäden, Flüssigkeitsschäden und Diebstahl außerhalb der Wohnung. "Leider gibt es gerade hier zahlreiche Leistungsausschlüsse, Obliegenheiten und Leistungsgrenzen", sagt Rathwallner.

So wird bei Diebstahl von manchen Versicherungen gefordert, dass das Handy in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wurde. Eine Versicherung sieht sogar explizit vor, dass der Versicherungsschutz verloren geht, wenn das Handy auch nur kurzfristig unbeaufsichtigt abgestellt oder abgelegt wird. Bei Veranstaltungen, Versammlungen beziehungsweise allen Arten von Menschenansammlungen bestehe schon dann kein Schutz, wenn das Gerät nicht gesichert in Innentaschen von Kleidungsstücken, körpernah oder am Körper getragen werde.

Einbruchdiebstahl aus dem Kfz wiederum ist bei manchen Versicherungen nur gedeckt, wenn dieser nachweislich zwischen 6 und 22 Uhr verübt wurde. Einen Schutz für das Liegenlassen, Vergessen oder Verlieren des Handys gibt es generell nicht.

Häufig von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen sind Flüssigkeitsschäden aufgrund von Witterungseinflüssen. Den Versicherungsschutz verlieren kann auch, wer das Handy nicht sorgsam verwahrt hat. Dies wird von mancher Versicherung bei einem Sturzschaden bereits dann angenommen, wenn das Handy in der Hemd- oder Hosentasche getragen wird.

Zu den Leistunsbegrenzungen: In vielen Schadensfällen fällt ein Selbstbehalt an, der je nach Handypreis zwischen 20 und 99 Euro beträgt. Hinzu kommt, dass im Falle des Wertersatzes bei Totalschäden oder Diebstahl bei manchen Versicherungen bereits im ersten Jahr Abzüge von bis zu 50 Prozent des Kaufpreises erfolgen.

„Bei Leistungsausschlüssen oder Leistungsbegrenzungen, mit denen ein Versicherungsnehmer nicht rechnen muss, werden wir Musterprozesse zur Klärung der Rechtslage anstrengen“, sagt Rathwallner.  

Die Versicherungsbedingungen sind zumeist sehr umfangreich und aufgrund der geringen Schriftgröße mühsam zu lesen. Weitere Details zum Vergleich findet man unter ooe.konsumentenschutz.at.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 23.02.2016 08:38

Am meisten hat mich bei einem im Bad in Ischl gestohlenen Handy gestört, das die Versicherung die ich beim Media Markt abgeschlossen habe, von mir alles mögliche Verlangte, eine Anzeige. Dabei habe ich den Fall von vorneherein klar geschildert.

Der ganze Aufwand war für Nichts. Es hat genügt, das das Handy vielleicht eine Minute unbeaufsichtigt war, weil es unter einer Tasche gelegen ist und die Zweite etwas früher umgezogen war und nicht gesehen hat, das hier dann das Handy liegt.

Es waren nicht viele Leute im Umkleidebereich - und da man ja oft schlampert ist konnte ich das Handy nicht anpeilen.

Jedenfalls wurde ein unnötiger patscherter Aufwand betrieben, scheinbar muss man die Versicherungsheini auch beschäftigen, die allesamt Deutsche waren, obwohl man von vorneherein sehen konnte, das man nichts bekommt.

So gesehen ein bürokratischer Wahnsinn - dafür das man dann unnötig noch Anzeige bei der Polizei, etc. macht.

Übrigens ich persönlich leiste mir nur billigere Smartpho

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 05.02.2016 17:38

Gegen Abzocke kann man sich nicht versichern.

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jack_candy (7.728 Kommentare)
am 05.02.2016 22:19

Dann müssten sich die Versicherungen ja gegen sich selbst versichern.

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