Handys: Die Tricks der Mobilfunkanbieter
LINZ. Heftige Kritik üben die Konsumentenschützer an den drei großen Handynetzbetreibern in Österreich. Tariferhöhungen bei gleichzeitig mangelnder Servicequalität und teils fragwürdiger Praktiken.
A1, T-Mobile und Drei (Hutchison) haben 2014 ihre Tarife erhöht, aber „dass mit diesen Tariferhöhungen eine Verbesserung der Leistungs- und Servicequalität verbunden sein soll, lässt sich angesichts vieler Beschwerden beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) nicht nachvollziehen“, sagt der Leiter des Konsumentenschutzes, Georg Rathwallner zu den OÖNachrichten.
Die Mobilfunk-Anbieter verteidigen die Preiserhöhungen mit den Investitionen in den Netzausbau und mit der teuren Frequenz-Versteigerung. Sie versuchen, neue Kunden durch Gratishandys zu gewinnen, allerdings verbunden mit langen Bindungsdauern und hohe Grundgebühren, kritisiert Rathwallner. „So holen sie sich das Geld vom Konsumenten wieder.“
Das Grundentgelt für Handyverträge ist laut AK seit 2005 um 76,2 Prozent gestiegen. Bis 2010 hat noch Wettbewerb stattgefunden. Seitdem stagnieren die Tarife für Gesprächsentgelte und die Grundgebühren wurden erheblich angehoben. Freilich ist der Trend zu All-inclusive-Paketen stark. Der Fairness halber müssen die Konsumenten auch anerkennen, dass darin heute viel mehr Leistung verpackt ist als noch vor wenigen Jahren.
Es gebe mit drei Anbietern im Markt zu wenig Wettbewerb, die Konsumenten könnten kaum auf billigere Anbieter ausweichen, sagt Rathwallner. Die Arbeiterkammer hat daher die Bundeswettbewerbsbehörde angerufen, welche mittlerweile Ermittlungen aufgenommen hat.
Beratungsqualität
Viele Telefonkunden sind verärgert, weil ihr Telefonanbieter einseitig eine Servicepauschale eingeführt hat. Wofür diese Gebühr eingehoben wird, ist für viele Konsumenten nicht nachvollziehbar. Im Gegenteil. Viele Beschwerden im Zusammenhang mit Handyverträgen betreffen die mangelnde Qualität des Kundenservice und der Beratung, sowohl in den Service-Hotlines als auch in den Shops. Wenn das Handy kaputt sei, würden die Reklamationen oft unwillig behandelt oder einfach nicht entsprechend dem Gesetz gehandelt. Rathwallner: „Die rechtliche Qualität der Aussagen des Servicepersonals ist oft fragwürdig.“
Vertriebspartner
Nicht selten kommt es vor, dass die Anbieter die eigene Verantwortung auf Vertriebspartner abwälzen. Wenn Kunden zum Bespiel einen Handyvertrag in einem Elektrofachgeschäft abschließen oder dort ihren bestehenden Vertrag verlängern, dann wäre nach Ansicht mancher Telefonbetreiber nur mehr dieser Zwischenhändler für Reklamationsfälle zuständig.
Der AK Konsumentenschutz berichtigt: Vertragspartner ist und bleibt der Mobilfunkanbieter – dieser ist zuständig für Reklamationen.
Mehrwertdienste – oft ein Problem
Die Handyrechnung erhöht sich – oft ungewollt – durch teure Mehrwertdienste. Denen liegt häufig ein nicht gültiger Vertrag zu Grunde, sagen die Konsumentenschützer. Deshalb dürfte er nicht von der Handyrechnung abgebucht werden. Die Netzbetreiber vertrösten die Kunden häufig, dass alles nochmals geprüft werde und stellen dann fest, dass ohnehin alles korrekt abgerechnet sei. Rathwallner: „Es scheint, als würden die Interessen der Drittanbieter über den Interessen der Kunden stehen.“
im bestehenden vertrag !
conclusio: was die leut imma für probleme ham...
wann habt ihr den Brief von 3 bekommen ?
ich benütze den Internetstick von 3 am Laptop ...
Ich hatte auch den Internet-Stick .....
Gekündigt habe ich am 24.09.2014
sind dann diejenigen die gleich 2 oder noch mehr Handys haben, weils so wichtig sind(?) oder eines für privat, eines für die Geliebte , eines für die Freundin, ...
wenn wer Handy hat, hat er dann ein "Doppelleben"
diese schmierigen typen,
mit diplomatenkofferl auftretend
deren inhalt ein paar schmierzettel und kugeschreiber plus wurstsemmerl und krone.
vorab gleich 2 oder gar 3 handy am tisch patzieren,
dunkle brillen tragend den kuhlen raushängen lassen,
ja ja,............................................
Da kann ich mitreden, hab ein Schreiben erhalten, dass
mit … Datum der Tarif erhöht wird, ich jedoch bis … den Vertrag kündigen kann. Wenn nicht, stimme ich automatisch den neuen Tarifen zu.
Also immer genau lesen und dann sofort handeln – nur schriftlich – keine Service Hotline anrufen – hat keinen Sinn, hebt eh niemand ab.
Neuen Vertrag - und nur mehr Telefonieren, denn das alleine ist nicht teuer sondern nur die Zusatzleistungen wie SMS, MMS, Roaming, Internet usw.
conclusio: wird eher für künftige verträge gelten...
etwa 30% Erhöhung der Grundgebühr und künftiger Wertanpassung (jährliche Erhöhung) um. Das Sonderkündigungsrecht werden viele voraussichtlich nicht nutzen.
und zwar für die ganze Familie.
Dann haben mich die N... angerufen und hätten mir einen Supersonderspezialtarif angeboten. Aber jetzt bin ich bockig und Kündigung bleibt Kündigung.
Man könnte also - wenn man nicht sooo verärgert wäre - kündigen, nach ein paar Tagen ruft dann eh das 3-Kundenservice mit einem guten Tarifangebot an -> Dann hat man die Tariferhöhung für's erste abgewendet.
habe ich schon genützt...
erhöhte bereits im Sommer viele bestehende Tarife.
Mein alter Vertrag wurde um gut 30% angehoben.
Die Servicepauschale wurde von € 9,90 auf € 19,90
verdoppelt.
überstrapaziertes Wort zu benutzen:
Conclusio: Drei tut das in bestehenden Verträgen.
Deine Conclusio ist eine falsche. Hast nicht mal ein anderes Wort?
1-2 Jahren bessere Netze zur Verfügung stehen?
Die Argumentation ist interessant, damit finanzieren nämlich die heutigen Kunden die Leistungen für die zukünftigen? Solange bis die Leistungen auch wirklich zur Verfügung stehen, dürfte man nichts kassieren. --> Wo bleibt der Konsumentenschutz?
sehr gut und wenn die NEOS gas geben könnten sie das abstellen !
sind derzeit relativ wenige
von den NEOS, denke ich mal.
Du solltest das besser wissen.