Gnadenfrist für Glyphosat, Verbot eines Beistoffes
WIEN / LINZ. Bundesbehörde will frühzeitig das als gefährlich eingestufte Tallowamin aus dem Herbizid eliminieren.
Die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) wollen trotz der Gnadenfrist, die die Europäische Union dem Totalherbizid Glyphosat gewährt hat, die Anwendung einschränken. Dabei geht es nicht um den Wirkstoff Glyphosat selbst, sondern um den Beistoff Tallowamin.
Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das das Prüfverfahren im Auftrag der EU geleitet hat, hat Glyphosat selbst als für den Menschen ungefährlich eingestuft, wenn es vorschriftskonform angewendet werde. Allerdings hat es Tallowamin, das manchen Handelsmarken beigemengt ist, als bedenklich eingestuft. Deshalb wollen die österreichischen Behörden von den heimischen Repräsentanten der internationalen Pflanzenschutzkonzerne erreichen, dass sie den Beistoff aus ihren Glyphosat-Produkten eliminieren. "Andernfalls erfolgt die amtswegige Aufhebung der Produktzulassung", stellt die AGES fest. Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sind in Österreich die Bundesbehörden zuständig. Sie haben auch verboten, Getreide vor der Ernte zu spritzen (Sikkation).
Die Anwendung legen ansonsten die Landesbehörden fest. In Oberösterreich ist nicht nur die Sikkation verboten, sondern laut Bodenschutzgesetz prinzipiell der Einsatz von Herbiziden an Straßenrändern (aller Straßen nach oö. Landesstraßengesetz).
Es geht um sensible Flächen
Die Länder könnten auch den Einsatz auf sensiblen öffentlichen Flächen verbieten, etwa in Parks, vor Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern etc. Eine solche Einschränkung gibt es derzeit nicht. Das werde aber in den nächsten Wochen Thema von Informationsgesprächen zwischen Bund und Ländern sein, so die AGES.
Die EU-Kommission hat – wie berichtet – am 1. August den Einsatz von Glyphosat verlängert, weil ein Gutachten der Chemieagentur der EU abgewartet werden soll. Die Zulassung des Herbizids gilt nur noch bis sechs Monate nach Vorlage dieser Risikobewertung, längstens bis 31. 12. 2017. Umweltschützer verlangen ein Verbot.
werden wir eben mit weniger ertrag leben....
Liebend gerne, lieber Qualität ohne Gesundheitsbedenken als Überproduktion um jeden Preis
Wir haben das Giftzeugs schon im Trinkwasser - nein danke, mir reichts