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FMA straft KitzVenture wegen irreführender Werbung

Von nachrichten.at/apa, 24. Februar 2017, 16:31 Uhr

WIEN/KITZBÜHEL.Die Tiroler Firma KitzVenture hat eine Verwaltungsstrafe von 75.000 Euro ausgefasst. Das Unternehmen sammelt seit Ende Juli 2016 bei Kleinanlegern Geld ein und verspricht ihnen 9,75 Prozent Zinsen.

Die Werbung war aber irreführend, meint die Finanzmarktaufsicht (FMA). KitzVenture habe die Risiken der Anlage verschwiegen und in der Webung nicht auf den Kapitalmarktprospket verwiesen.

Die Strafe richtet sich gegen den Geschäftsführer und Hälfte-Eigentümer von KitzVenture. Die Geldstrafe selbst beträgt 69.000 Euro, geht aus einer am Freitag veröffentlichten kurzen Mitteilung auf der FMA-Homepage hervor. Hinzu kommen anteilig die Verfahrenskosten, sodass der KitzVenture-Chef, ein Deutscher, rund 75.000 Euro zahlen muss.

Das Straferkenntnis ist noch nicht rechtskräftig, der KitzVenture-Chef kann dagegen Beschwerde einlegen. "Der Vorwurf bezieht sich darauf, dass in der Werbung die Risiken der Veranlagung nicht ordnungsgemäß dargestellt wurden", sagte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik.

Das Beteiligungsunternehmen KitzVenture sammelt bei Kleinanlegern Geld ein, um dieses dann in Start-ups zu investieren. Seit Ende Juli und noch bis Ende 2018 will KitzVenture knapp 5 Mio. Euro zusammenbringen. Ein Start-up, die Markenmacher Media & Venture GmbH, hat KitzVenture selbst gegründet. Die Mindesteinzahlung für Kleinanleger beträgt 250 Euro, maximal dürfen 5.000 Euro im Jahr veranlagt werden.

Die Anleger beteiligen sich bei KitzVenture über sogenannte Venture Loans. Das sind qualifizierte Nachrangdarlehen. Nachranggläubiger haben im Insolvenzfall die schlechtesten Karten, vor ihnen werden alle anderen Gläubiger wie etwa Banken befriedet. Für Nachrangdarlehen gilt zudem nicht die gesetzliche Einlagensicherung. Der Investor trägt das Verlustrisiko also ganz allein.

In seiner groß angelegten Werbekampagne hat KitzVenture nach Ansicht der FMA nicht ausreichend auf das Risiko hingewiesen, das mit Nachrangdarlehen verbunden ist. In einer Werbeunterlage sei erklärt worden, dass das Charakteristische eines Nachrangdarlehens sei, dass es erst am Ende der Laufzeit fällig sei. Das stimme nicht, denn das Charakteristische sei die schlechte Rechtsposition der Darlehensgeber. KitzVenture habe bei den Anlegern den Eindruck erweckt, das Nachrangdarlehen sei ein normaler Kredit.

Auch, dass KitzVenture mit 9,75 Prozent Fixverzinsung bei einer Laufzeit von drei Jahren geworben hat, passte der Aufsicht nicht. Denn die Zinsen sind nicht garantiert. Sie werden nur bei entsprechend hohem Gewinn gezahlt. "Die Zahlung von Zinsen kann nur aus dem frei verfügbaren Jahresüberschuss oder aus dem frei verfügbaren Vermögen der Emittentin sowie nach Befriedigung sämtlicher vorrangiger Gläubiger erfolgen", steht dazu im 64-seitigen Kapitalmarktprospekt, der auf der Kitz-Homepage abrufbar ist.

Am Kapitalmarktprospekt selbst hat die FMA nichts auszusetzen, dort wurde nämlich sehr wohl auf die Risiken hingewiesen. Aber eben nicht in der Werbung, so die Aufsicht. Zudem hätte die Beteiligungsfirma in der Werbung auf den Kapitalmarktprospekt verweisen müssen.

Ein weiteres Problem sah die Aufsicht in einem Hinweis von KitzVenture, wonach die Emission versichert sei. Das stimme so nicht. Gemeint sei nämlich nur die Versicherung, die jeder Prospektkontrollor abschließen muss. Im Kapitalmarktprospekt von KitzVenture heißt es dazu: "Der Prospektkontrolleur haftet gemäß § 11 Abs 1 Z 2a KMG Anlegern durch eigenes grobes Verschulden oder grobes Verschulden seiner Leute oder sonstiger Personen, deren Tätigkeit zur Prospektkontrolle herangezogen wurde, erfolgte unrichtige oder unvollständige Kontrolle."

Bei KitzVenture war am Freitagnachmittag niemand telefonisch erreichbar. Ein Sprecher des Unternehmens hatte in der Vergangenheit gegenüber Medien erklärt, dass auf der Homepage alle Risiken offen ausgewiesen seien. Die Start-ups, in die man investieren will, sollen bereits eine gewisse Marktreife haben.

Im Kapitalmarktprospekt ist von "überdurchschnittlich hohen Risiken" die Rede, die Veranlagung wird darin als "Risikokapital" bezeichnet.

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6  Kommentare
6  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
mercedescabrio (5.482 Kommentare)
am 24.02.2017 22:10

wer in zeiten wie diesen 9,5 prozent p.a. rendite verspricht ist auf abzocke aus.

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( Kommentare)
am 24.02.2017 22:31

mercedescabrio,
nein sicher nicht, es ist eine Frage des Risikos, welches du eingehst. Es wird auch im Prospekt nicht versprochen. Du musst aufpassen, was tatsächlich versprochen wird. Bitte anklickenWer auf schöne Werbefilme hereinfällt der macht sicher Fehler. Dieses gilt aber bei jeder Werbung, ob in der Zeitung oder in anderen Medien.
Du musst selber wissen, was du willst und was dich erwartet!

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Ninni (44 Kommentare)
am 24.02.2017 18:42

Nachrangig vs "am Ende der Laufzeit"

=> Kleinanleger haben in der Regel keine Ahnung vom Kapitalmarkt und deren Fachbegriffe. Eine Wertanlage, welches nur Summen von € 250 - € 5.000 zulässt und max € 5 Mio braucht - erhofft sich also min. 1000 Anleger - max 20.000 Anleger.

Aus meiner Sicht ist der Rückzahlungszins Phantasie. Lt. Kapitalmarktprospekt hat die KitzVenture ein Eigenkapital in der Höhe von € 81.710,92 per 31.12.15. Und möchte das eingenomme Geld in div. "Start-Ups" welche nach Branchen angegeben sind, investieren.

Die Kreativität des Emittenten ist faszinierend - so kommt man an Spielgeld, wenn man keines besitzt.

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am 24.02.2017 17:13

Die Start-ups sind der FMA ein ewiger Dorn im Auge. Vom Schuhrebell Staudinger begonnen bis zu jeder Neugründung wird behauptet, dass zu wenig auf das Risiko hingewiesen wird.

Wenn angeführt wird, dass es sich um nachrangige Kredite handelt muss das doch einem jeden halbwegs vernünftigen Menschen klar sein, was das bedeutet. Aber das ist der FMA einfach zu wenig.

Bei der Hypo Kärnten haben sie sich vom Landeshauptmann Haider total an der Nase herumführen lassen und jetzt sind sie bei den kleinen Anlegern, welche mit kleinem Kapital ein Risiko finanzieren spießig Für manche ist das halt so wie ein Lottospiel um etwas mehr Geld.

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glingo (4.970 Kommentare)
am 24.02.2017 18:24

Es kann jeder invertieren wo er will!
Es kann aber dann nicht sein das wieder die Gerichte beschäftigt sind weil wieder viele ihr Geld verloren haben.
Wenns ums Geld geht schaltet bei denn meisten das Hirn aus.

Nachzulesen Oberösterreicher in Italien 70.000€ betrogen

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( Kommentare)
am 24.02.2017 19:29

glingo,
wo steht auf dem Lottoschein, dass er seinen ganzen Einsatz verlieren kann?

Wenn einer eine Regierung wählen kann, dann soll er zumindest soviel Intelligenz haben, auch über Grundendsätze des Geldes zu entscheiden. Bei Dummheit, wird kaum das Gesetz helfen können, wie bei dem von dir genannten Fall aus Braunau.

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