Erstes Urteil gegen Spar
WIEN / SALZBURG. Das Kartellgericht hat den Handelskonzern Spar wegen Preisabsprachen mit Lieferanten zu einer Geldstrafe von drei Millionen Euro verurteilt.
Bei dem nicht rechtskräftigen Urteil handelt es sich um einen Teilbeschluss zu Molkereiprodukten.
Dem Prozess ging ein öffentlich ausgetragener Konflikt zwischen Spar-Chef Gerhard Drexel und dem Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), Theodor Thanner, voraus. Stein des Anstoßes waren Hausdurchsuchungen im Jänner und August 2013, die die BWB bei Spar durchführte.
Das Gericht bestätigte nun den Verdacht der Absprache. Es habe eine "Preismoderation" stattgefunden, da Lieferanten dazu veranlasst worden seien, Verkaufspreisempfehlungen abzugeben, erläuterte Richterin Anneliese Kodek bei der Urteilsverkündung. Zweck war, dass die Lieferanten dieselben Preisempfehlungen auch anderen Händlern vorgeben, wodurch die Endverkaufspreise beeinflusst und auf dem gleichen Niveau gehalten werden sollten. "Es handelte sich nicht um klassische Verkaufspreisabsprachen. Diese waren subtiler, allerdings mit dem gleich schädlichen Zweck", sagte die Richterin.
Da die Geldstrafe nur den Spar-Konzern, nicht aber die Tochter Maximarkt betrifft, wertet Spar-Anwalt Bernhard Kofler-Senoner das Urteil als Teilerfolg. Wenn die schriftliche Entscheidung vorliege, werde die weitere Vorgangsweise festgelegt, heißt es in der Spar-Stellungnahme weiter. Spar ist der erste Lebensmittel-Händler, der ein Verfahren wegen Preisabsprachen vor Gericht ausficht.
Die BWB begrüßte das Urteil, will aber ebenfalls auf die schriftliche Fassung warten, die noch vor Weihnachten vorliegen soll. Zur Schelte der Richterin an der Vorgehensweise der BWB äußerte sich die Behörde selbst nicht. Die Richterin hat davon gesprochen, es sei eine "Fehlentscheidung" der BWB gewesen, die Hausdurchsuchung kurz vor Inkrafttreten einer Gesetzesnovelle durchzuführen, nach der die Totalversiegelung von Dokumenten nicht mehr möglich gewesen wäre.
Eine Erwähnung war der Richterin auch die "Hyperaktivität" der BWB bezüglich deren Öffentlichkeitsarbeit im Zuge der Hausdurchsuchungen bei Spar wert. Spar sprach damals von "medialer Vorverurteilung".
Der Kartellstreit mit dem Lebensmittelhandel
Streit: Die BWB sagt, Spar sei bei den Hausdurchsuchungen nicht kooperativ gewesen. Spar verlangte eine Versiegelung der Akten, zudem hieß es, die Behörde habe eine „illegale Spionagesoftware“ benutzt. Das streitet BWB-Chef Thanner (Bild) ab.
Verfahren: Spar will Rechtssicherheit und ging vor Gericht. Das erste Urteil betrifft Molkereiprodukte. Noch nicht beurteilt sind 16 Produktgruppen über zehn Jahre.
Rewe: Billa & Co hat sich mit den Wettbewerbshütern auf 20,8 Millionen Euro Strafe verglichen. Das betrifft 20 Produktgruppen über fünf Jahre.