"Erlogen und ein dezentes Phantasieprodukt"

Von (uru)   15.Februar 2018

Wieder ein Oberösterreicher-Tag im Wiener Buwog-Prozess: Alleinige Auskunftsperson für die Richterin war am Mittwoch abermals der mitangeklagte Ex-Vorstand der Raiffeisenlandesbank OÖ, Georg Starzer. Der wies am 16. Prozesstag im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) weiterhin jegliche Verwicklung in Malversationen rund um den Kauf der Buwog durch ein Konsortium aus RLB OÖ und Immofinanz von sich.

Er ging damit auf voller Linie in Widerspruch zum mitangeklagten Ex-Immofinanzchef Karl Petrikovics. Aber auch Aussagen seines Ex-Chefs Ludwig Scharinger widersprach er mehrere Male als "dezentes Phantasieprodukt". So stimme es nicht, dass er, Starzer, in einer Vorstandssitzung im Juni 2004 den Angebotspreis von 961 Millionen Euro für die Bundeswohnungen Scharinger mitgeteilt habe.

Auch sagte Starzer, dass Peter Hochegger als Lobbyist "null gemacht" habe. Er habe ihn persönlich erst nach dem Buwog-Zuschlag kennengelernt und dessen Provisionsforderungen (9,6 Millionen Euro) zurückgewiesen. Mit Hochegger habe die RLB keine Provisionsvereinbarung gehabt. "Das ist alles erlogen." Es sei auch falsch, dass die RLB ihren Anteil an Hocheggers Honorar, von dem ein Teil an Grasser weitergeleitet worden sein soll, beim Verkauf der Villacher Eisenbahnerwohnungsgesellschaft ESG an die Immofinanz eingepreist habe.

"Scharinger für die Kontakte"

Die Dienste von "Edel-Lobbyist" Hochegger habe man nicht benötigt. "Wir haben Scharinger für Kontakte zur Politik gehabt", so Starzer. Auch persönlicher Umgang mit Ministern, auch Grasser, seien auf der Tagesordnung gestanden. Warum er mit Hochegger trotzdem in Kontakt geblieben sei? Starzer: "Jeder hat das Potenzial eines Kunden", erteilte er der Richterin einen Crashkurs im Verkäufer-Einmaleins. "Ich habe sogar einen Polizisten, der mir einen Strafzettel gegeben hat, zum Kunden gemacht. Starzer bezeichnete Immofinanz-Chef Petrikovics als "Alleinregenten", weil er über die Höhe seines Gebots praktisch alleine entschieden habe. Die Richterin: "Also das, was Scharinger bei Ihnen war?" Starzer nach kurzer Pause: "Nicht in dieser Intensität."