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Enteignete Bauern: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Ungarn ein

17. Oktober 2014, 00:04 Uhr
Enteignete Bauern: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Ungarn ein
Die EU-Kommission (Präsident Jose Manuel Barroso, l.) hat Zweifel über die Rechtmäßigkeit der im Dezember durch die ungarische Regierung (Premierminister Viktor Orban, r.) geänderten Bodengesetze. Bild: Reuters

BRÜSSEL. Die EU sieht das Recht auf freien Kapitalverkehr und Niederlassungsfreiheit eventuell verletzt.

Die umstrittenen ungarischen Bodengesetze verstoßen möglicherweise gegen EU-Recht. Zu diesem Schluss ist die EU-Kommission gekommen und hat daher gestern, Donnerstag, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Mit der Änderung der ungarischen Gesetze im Dezember 2013 wurde es Landbesitzern ermöglicht, vor mehr als zwanzig Jahren geschlossene Pachtverträge kurzfristig und einseitig zu kündigen.

Die Betroffenen, darunter österreichische Bauern, die vor kurzem noch ungarisches Land bestellt haben, hätten allerdings auf Grundlage der alten Gesetze entschieden zu investieren. Das neue Gesetz "scheint sie nun ihrer erworbenen Rechte und des Wertes ihrer Investition zu berauben", urteilt die EU-Kommission. Verletzt werde dadurch möglicherweise das Recht zum freien Kapitalverkehr und zur Niederlassungsfreiheit.

Zwei Monate Zeit für Ungarn

Die Ungarn haben jetzt zwei Monate Zeit, um ihre Sicht der Dinge der EU-Kommission darzulegen. Ein sofortiges Einlenken wäre, wenn die ungarische Regierung in ihrem Antwortschreiben an die Kommission die Bedenken anerkennen und die entsprechenden Gesetze ändern würde. Schlägt Ungarn keine Maßnahmen zur Änderung vor, kann die Kommission das Land vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen. Das Urteil wäre bindend.

Erfreut zeigte sich Österreichs Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter über den Schluss der EU-Kommission. "Mit ihrem Mahnbrief stellt die Kommission klar, dass Ungarn die Nießbrauchverträge österreichischer Bauern nicht einfach für nichtig erklären kann. Ich bin froh über diese dringend notwendige Unterstützung aus Brüssel gegen diese Entrechtung", sagte Rupprechter in einer Aussendung.

Bei einem Nießbrauchvertrag überlässt der Eigentümer die Nutzung eines Grundstücks auf bestimmte Zeit einer anderen Person. Im Unterschied zum Pachtvertrag wird das Entgelt in der Regel im Vorhinein bezahlt und ist der Vertrag langfristiger.

In Ungarn konnten solche Verträge bis Ende 2001 legal abgeschlossen werden. Das entsprechende Nutzungsrecht wurde damals auch ins Grundbuch eingetragen.

Jetzt brauche man rasch eine konstruktive Lösung für die österreichischen Landwirte in Ungarn. Es könne nicht sein, dass österreichische Bauern ihre über Jahre getätigten Investitionen entschädigungslos verlieren würden. Zehn Jahre nach dem Beitritt zur Europäischen Union müsse auch in Ungarn europäisches Recht gelten.

Bereits im Jänner hatte Rupprechter in einem Gespräch mit Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier um Unterstützung durch die EU-Kommission gebeten, worauf die Prüfung eingeleitet wurde. Auslöser des Konflikts ist der aus ungarischer Sicht illegale Besitz ungarischen Bodens durch Ausländer, vor allem aus Österreich, Deutschland, den Niederlanden und Italien. Sie hatten nach dem Ende des Kommunismus in Ungarn investiert.

Österreichische Landwirte haben bis zu 200.000 Hektar in Ungarn langfristig gepachtet oder sich die dauerhafte Nutzung durch sogenannte Nießbrauchverträge gesichert, sagte Ernst Zimmerl, Agrar-Attaché an der österreichischen Botschaft in Budapest im Gespräch mit den OÖNachrichten im Jänner. Darunter seien auch zahlreiche Bauern aus Oberösterreich. (pack)

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2  Kommentare
2  Kommentare
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( Kommentare)
am 17.10.2014 18:50

Bauernland


Wäre der Kauf landwirtschaftlichen Bodens durch Ausländer in Ungarn gesetzlich möglich gewesen, wäre ja der Gang zum Notar eine klare Sache.

So wurden Umgehungsverträge gebastelt, zum Teil mit einer "Laufzeit" von 99 Jahren und so eindeutig gegen die Gesetze verstossen.

Österr. Bauern haben sich riesige Ländereien angeeignet, die EU hat sogar die Mechanisierung auf den neuesten Stand generös gefördert und dann wurden Feldfrüchte angebaut, die nie ausreiften.

Eingeackert wurde dann, die EU zahlte großzügig Subventionen und so mancher Bauer meinte, auf eine Goldmine gestossen zu sein.

Auch in Österreich kann ich als "Nichtbauer" keine Felder kaufen, das haben sich die Bauern schon so gerichtet, damit die Preise schön am Boden bleiben. Nur wenn umgewidmet wird, ist die Gier der Rübenzutzler grenzenlos.

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kuhhirt (5.897 Kommentare)
am 17.10.2014 01:05

die Flügerl gestutzt würden.

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