Buwog-Prozess: Keine Nichtigkeitsbeschwerde wegen Richterin
WIEN. Der Buwog-Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere kann wie geplant weitergeführt werden.
Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ) ist mit seiner Anregung an die Generalprokuratur, sie möge wegen behaupteter Befangenheit der Richterin mit einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes vorgehen, abgeblitzt.
Anwalt Böhmdorfer hatte die Grasser-kritischen Tweets des Ehemanns von Richterin Marion Hohenecker als Argument für eine Befangenheit der Richterin angeführt. Der frühere FPÖ-Justizminister, der jahrelang mit Grasser in der schwarz-blauen Regierung von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) saß, hatte in einem Schriftsatz an die Generalprokuratur als Bürger angeregt, dass die Generalprokuratur eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ergreifen möge, um beim Obersten Gerichtshof (OGH) prüfen zu lassen, ob bei der Richterin Befangenheit vorliege.
Wie der Sprecher der Generalprokuratur, Generalanwalt Martin Ulrich, am Montag gegenüber der APA erläuterte, läge aber kein Grund für ein solches Vorgehen vor: Es entspreche der ständigen Rechtsprechung, dass Außeneinflüsse auf einen Richter für sich allein noch keinen zur Befangenheit führenden Umstand begründen. "Richter sind - wie alle Menschen - regelmäßig (etwa medialen) Außeneinflüssen der aktuellen Informationsgesellschaft, aber auch Meinungsbekundungen von Personen in- und außerhalb der Justiz ausgesetzt. Es ist wesentliches Element des Richterberufs, sich von solchen Einflüssen abzugrenzen und Entscheidungen erst nach gewissenhafter Prüfung der aufgenommenen Beweise zu treffen", heißt es in der Begründung der Generalprokuratur.
"Allein Meinungsbekundungen (Tweets) eines nahen Angehörigen sind aber noch nicht geeignet, Zweifel an der Unbefangenheit einer Richterin zu wecken, sofern nicht weitere, in der Person der Richterin gelegene Umstände hinzutreten." Solche lägen bei Richterin Hohenecker nicht vor. Daher entsprach die Einschätzung des Landesgerichts für Strafsachen Wien, wonach keine äußeren Umstände vorliegen, die objektiv geeignet sind, Zweifel an der unvoreingenommenen und unparteilichen Dienstverrichtung der vorsitzenden Richterin zu wecken, dem Gesetz, so die Generalprokuratur. Das Landesgericht hatte vor Beginn des Prozesses im Dezember des Vorjahres bereits Anträge gegen die Richterin wegen behaupteter Befangenheit abgelehnt.
Die Hauptverhandlung wird am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht fortgesetzt.
> Wie der Sprecher der Generalprokuratur, Generalanwalt Martin Ulrich,
> am Montag gegenüber der APA erläuterte, läge aber kein Grund
Na dann, gegenüber der APA hat es der Generalprokurator erklärt
oh, dieser Sympathler. Der Liebling fast aller aufRechten Gerechten und ihrer Rechts Wähler.
ein Mann, der Richtern/Innen auch das Saubere lehrt, wie es sich für Rechte gehört.
Böhmdorfer immer da für blütenweiße Westen für saubere Regierungsgeschäfte unter scharz blau 1 und 2.
Wann bekommt der auch den Heimatpreis für Zivilchourage und gegen Unterdrückung aufrechter Gesinnung.
War natürlich nur ein Scherz(zu den rechten Postern gesagt)
Und ja, für Böhmdorfer gilt immer die UV.
Der arme Herr Böhmdorfer. Bei der Wahlanfechtung hats besser funktioniert.
Wenn "die" könnten, würden sie das Verfahren solange hinauszuzögern, bis alles verjährt ist.
da hat er ja alte Perücketräger gefunden, denen Formalitäten über Wahlrealitäten gehen, so sind sie die besonders guten Juristen.
Man wird sehen, wann dann noch die vielen, die bei der Wahl angezeigt wurden, gerichtlich behandelt werden.
Juristisch ist halt nicht immer praktisch und effizient, aber immerhin verdient man damit auch sein großes Geld.