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Bis zu vier Jahresgehälter beim Abgang

02. Juli 2016, 00:04 Uhr
Bank Austria
Bank Austria Bild: Reuters

WIEN. Bank Austria will den Personalabbau möglichst ohne Kündigungen schaffen.

Die Bank Austria beginnt im Rahmen ihres Sparprogrammes jetzt auch mit dem Personalabbau. Mitarbeiter, die das Institut verlassen wollen, bekommen laut einem Bericht des "Standard" bis zu vier Jahresgehälter zusätzlich zur gesetzlichen Abfertigung.

Seit Donnerstag können sich Mitarbeiter über ihre Austrittskonditionen informieren. Die Angebote sind individuell. Der Personalabbau solle durch natürliche Fluktuation und einvernehmliche Auflösungen von Dienstverhältnissen erreicht werden und beruhe auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.

Die Modalitäten habe die Geschäftsführung mit dem Betriebsrat ausgehandelt, die entsprechende Betriebsvereinbarung sei aber noch nicht unterschrieben, heißt es im Bericht weiter. Die rund 3300 "definitiv gestellten" Mitarbeiter sollen zusätzlich zur gesetzlichen Abfertigung vier Jahresgehälter dazu bekommen, die "nicht definitiv gestellten" Mitarbeiter zwei Jahresgehälter.

"Definitive" Mitarbeiter können die Abschlagszahlung auf maximal acht Jahre verteilt beziehen. Spätester Austrittszeitpunkt sei in allen Fällen der 31. Dezember 2017. Die Pauschalmodelle würden aber nicht für Topverdiener gelten, für die Banker der ersten Führungsebene unter dem Vorstand würden individuelle Modelle ausgearbeitet.

Die Übertragung des Osteuropa-Geschäfts von Wien nach Mailand soll via Abspaltung und Verschmelzung des Teilbereichs "CEE-Business" stattfinden, wie aus der offiziellen Bekanntmachung im Amtsblatt zur "Wiener Zeitung" hervorgeht. Bei der Hauptversammlung am 1. August müssen die Namensaktionäre Betriebsratsfonds und AVZ-Stiftung zustimmen.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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Strachelos (7.167 Kommentare)
am 03.07.2016 14:56

das Übliche: Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren...

FPÖ/ÖVP-Modus eben !

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 03.07.2016 12:39

Mitarbeiter, die das Institut verlassen wollen, bekommen laut einem Bericht des "Standard" bis zu vier Jahresgehälter zusätzlich zur gesetzlichen Abfertigung.

Sehr großzügig.

Der eigentliche Wahnsinn ist, dass die überhöhten Pensionen höchstwahrscheinlich ins ASVG ausgelagert werden, hauptsächlich zum Schaden der restlichen ASVGler und natürlich dem zuschießenden Steuerzahler.

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