AvW-Pleite - Anleger bekommen Entschädigung aus Steuertopf
KRUMPENDORF. Acht Jahre nach dem Zusammenbruch des Kärntner AvW-Finanzkonglomerats des Großbetrügers Wolfgang Auer-Welsbach bekommen geschädigte Anleger Geld aus der Wertpapierentschädigung (AeW).
"Die Auszahlungen laufen schon. Anleger, die noch nicht kontaktiert wurden, bekommen in den nächsten Wochen Informationen von uns", so AeW-Geschäftsführer Michael Lubenik. Das Geld kommt aus dem Steuertopf
Nach mehreren OGH-Urteilen rund um die Haftung der AeW für den AvW-Schaden muss der Staat einspringen. 148 Millionen Euro stellt das Finanzministerium als Entschädigung bereit, knapp 5 Mio. Euro hat die Wertpapierentschädigung schon selbst bezahlt. Insgesamt profitieren davon knapp 8.000 Anleger, die ihre Forderungen bis 2011 bei der AeW angemeldet haben. Pro Person können aber nicht mehr als 20.000 Euro ausbezahlt werden.
Bei der AeW sind alle rund 65 österreichischen Wertpapierfirmen Mitglied. Sie zahlen dort jährlich in einen Entschädigungstopf ein. "Zusätzlich können wir maximal zwei Sonderbeiträge einfordern. Das haben wir getan", erklärte Lubenik am Dienstag. So kamen aber nur knapp 5 Mio. Euro zusammen. "Das ist schon jetzt eine enorme Belastung für die Wertpapierfirmen. Diese Beträge müssen sie ja aus den vorhandenen Mitteln leisten", meint der AeW-Chef. Die AvW, ebenfalls Mitglied der Anlegerentschädigung, sei eben ein "Großschaden" gewesen. "Das ist wie wenn jeder, der einen Fahrschein besitzt, für Schwarzfahrer zahlen muss."
Gesetz wurde kurzerhand geändert
Das Gesetz sah für solche Großschäden vor, dass die AeW einen Kredit aufnimmt, für den der Bund haftet. Im Fall AvW wäre klar gewesen, dass die Haftung schlagend wird, also hat man kurzerhand das Gesetz geändert: Im heurigen Juli beschloss der Nationalrat quasi einen direkten Zuschuss in Höhe von 148 Millionen Euro. Dabei betragen die gesetzlich gedeckelten Kapitalforderungen laut Lubenik "nur" 120 Millionen Euro, der Rest sind Verzugszinsen.
Der Staat springt freilich nicht ganz freiwillig in die Bresche. Im Fall AvW stand und steht nämlich auch eine Amtshaftung im Raum, denn die Vorgängerbehörde der Finanzmarktaufsicht (FMA), die BWA, hat bei der Prüfung der Kärntner AvW mehr als ein Auge zugedrückt. So wurden Ermittlungen gegen die Finanzfirma eingestellt, obwohl einzelne Beamte Bedenken geäußert hatten.
Anleger, die jetzt über den AeW-Topf entschädigt werden, können zwecks Amtshaftung nicht mehr zu Gericht gehen, da sie ja keinen Schaden haben. Somit hat sich die Republik einen Großteil womöglich dräuender Verfahren vom Hals geschafft.
Urteil Ende 2016, Anfang 2017
Ganz aus dem Schneider ist der Steuerzahler aber noch nicht, denn beim Obersten Gerichtshof (OGH) ist ein Amtshaftungsverfahren anhängig. Ein Urteil wird für Ende 2016, Anfang 2017 erwartet. Sollte das Höchstgericht ein Versäumnis der Finanzaufsicht feststellen, könnte der Staat für den ganzen AvW-Schaden aufkommen müssen, glauben Insider. Jene, die mehr als 20.000 Euro investiert haben, könnten den Rest, den sie nicht von der AeW erhalten, dann über diesen Weg ersetzt bekommen.
Was die Haftung der AeW betrifft, hatte der OGH mehrere Entscheidungen getroffen. Während die Höchstrichter im Jahr 2013 noch feststellten, die AvW sei kein Entschädigungsfall, urteilten sie seitdem dreimal, dass dem sehr wohl so sei.
Bei AvW haben knapp 13.000 Kleinanleger Geld verloren, sie haben insgesamt 940 Mio. Euro an Schäden geltend gemacht. Wer seine Ansprüche als Gläubiger im Konkursverfahren angemeldet hat, bekommt laut Kennern des Falls wohl nur eine Quote von 10 bis 15 Prozent. Im Massetopf liegen rund 75 Millionen Euro.
Schwerer Betrug, Untreue und Bilanzfälschung
Auer-Welsbachs AvW-Gruppe war 2008 zusammengebrochen. Auer-Welsbach wurde im November 2011 in Klagenfurt wegen schweren Betrugs, Untreue und Bilanzfälschung zu acht Jahren Haft und Schadensersatzzahlungen verurteilt. Mitte Juni 2016 wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen, die restliche Strafe wurde ihm bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren nachgesehen.
EINE SAUEREI SONDERGLEICHEN - MIT STEUERGELD PRIVATE SPEKULATIONSVERLUSTE AUSZUGLEICHEN - WER SIND DIE BEGÜNSTIGTEN?????????????
Wenn da geschlampt wurde ?? Dann darf der Steuerzahler noch einmal bezahlen !!! Mir scheint böses . . denn nicht umsonst diese vorgezogenen Ausahlungen das man viele eventuelle Kläger wegbringt
Zu dieser Zeit war doch der selige Jörgel LH.
Der war aber für die BWA nicht zuständig, die war und ist Bundessache.
Die damalige BWA und jetzige FMA hatte offensichtlich da Dreck am Stecken. Hat es Konsequenzen in Form von Verfahren gegeben - ev. auch für solche, die da Druck ausgeübt haben ? Habe ich davon nichts mitgekriegt. Alles wurde planiert, der hilflose Steuerzahler brennt wie ein Luster. Das darf es nie mehr wieder geben, der Staat soll sich aus allen derartigen Dingen zurückziehen, die eine spätere Haftung möglcih machen würden. Da kann amn sicher was von den USA lernen - und die Geetze entsprechend anpassen.
welche Promis (Spekulanten) sind die Geschädigten ?
weil "normale" Bürger werden selten aus dem Steuertopf entschädigt!