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Anlegeranwalt will auch gegen die Alpine-Bilanzprüfer vorgehen

Von Hermann Neumüller, 27. Juli 2013, 00:04 Uhr
Alpine
Symbolbild Bild: APA

LINZ/SALZBURG. Michael Poduschka vertritt bereits 100 Anleihe-Gläubiger gegen die Banken.

Für die Mitarbeiter des insolventen Salzburger Baukonzerns Alpine gab es diese Woche eine erfreuliche Bilanz: Acht von zehn haben bereits einen neuen Job und auch für die anderen sieht es nach Aussagen der Gewerkschaft Bau-Holz gut aus.

Weniger gut sieht es für die rund 6000 Anleger aus, die Alpine-Anleihen gezeichnet haben. Aber auch bei ihnen sieht der Linzer Anlegeranwalt Michael Poduschka Chancen. Er will nicht nur gegen die Emissions-Banken der Anleihe vorgehen, die OÖNachrichten berichteten Anfang Juli. Er sieht auch Chancen, gegen den Abschlussprüfer der Alpine Holding, der Emittentin dieser Anleihen, vorgehen zu können.

„Es gibt verdichtete Vermutung, dass es zumindest für die Bilanz 2011 keinen unbeschränkten Bestätigungsvermerk hätte geben dürfen“, sagt Poduschka im Gespräch mit den OÖNachrichten. Abschlussprüfer war die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH. Von Deloitte war gestern keine Stellungnahme mehr zu erhalten.

War die Schieflage erkennbar?

Die Prüfer hätten erkennen können, dass die Haftungen der Alpine Holding hoch, die Kapitalausstattung aber relativ gering war. Der Bestätigungsvermerk stammt von März 2012, im Mai wurde die Alpine-Anleihe emittiert. „Hätte es diesen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nicht gegeben, wäre diese Anleihe unverkäuflich gewesen“, sagt Poduschka.

Hier will Poduschka jetzt einhaken. „Wir haben da einiges an Erfahrung.“ Das Oberlandesgericht Wien hat kürzlich entschieden, dass Abschlussprüfer auch dann Anlegern gegenüber haften können, wenn die Anlageentscheidung nicht kausal mit der Erteilung des Bestätigungsvermerks bzw. dessen Versagung zusammenhängt. Auch wenn ein Anleger bzw. dessen Berater keine Ahnung haben, was überhaupt ein Bestätigungsvermerk ist, hätte dessen Versagen zu negativen Reaktionen auf den Kapitalmärkten geführt, die auch Nicht-Fachleute aufgeschreckt hätten, so das Gericht. Ob nun tatsächlich die Wirtschaftsprüfer der Alpine keinen unbeschränkten Bestätigungsvermerk ausstellen hätte dürfen, sei Sache von Gutachtern. Zumindest sei es nach diesem Urteil aber möglich, im Anleger-Interesse gegen den Abschlussprüfer vorzugehen.

Für die rund 100 Alpine-Anleger, die sich an ihn gewandt haben, will er aber auch gegen die Banken vorgehen. Diese seien bei der Alpine in mehreren Rollen aufgetreten. Einerseits als Kreditgeber, andererseits als Emissionsbank und/oder als Vermittler der Anleihen. Daraus könnte man Beratungsfehler ableiten, falls diese Banken nicht auf einen möglichen Interessenkonflikt hingewiesen hätten, sagt Poduschka. Die Banken weisen die Vorwürfe zurück, die OÖNachrichten berichteten.

Poduschka will aber nicht locker lassen. Derzeit schreibt er im Namen seiner Mandanten die betroffenen Banken an. Das geschieht erst seit wenigen Tagen. Reaktionen der Institute hat er noch keine. „Sollten die Banken an einer außergerichtlichen Lösung interessiert sein, ist mir das auch recht. Ich bin da ganz offen.“ Sollten die Banken aber wenig Einsicht zeigen, will er klagen. „Die ersten Klagen könnten wir schon im Herbst einbringen.“

Alpine-Anleihen

Drei Emissionen der Alpine Holding haben dem Baukonzern insgesamt 290 Millionen Euro gebracht. Diese Anleihen wurden 2010, 2011 und 2012 auf den Markt gebracht. Vor allem die Emission 2012 hat die Zeichner dieser Anleihe besonders verärgert. Dieses Papier wurde im Mai 2012 emittiert, im Herbst 2012 tauchten erste Gerüchte auf, dass der Baukonzern Schwierigkeiten hat.

Anleihe-Gläubiger sind im Konkursfall allen anderen Gläubigern gleichgestellt. Sie müssen mit einer Konkursquote im einstelligen Bereich rechnen. Das heißt, sie bekommen von 100 investierten Euro nicht einmal zehn Euro.

Beratungsfehler beim Verkauf der Anleihe müssen den Banken nachgewiesen werden, um mehr Geld zu bekommen. Genau das will Anlegeranwalt Michael Poduschka versuchen. Eines seiner Argumente: Die Banken sind bei der Alpine in mehreren Rollen aufgetreten, als Kreditgeber und Emissionsbank, die einen Interessenkonflikt ergeben könnten.

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