Airbnb: Deutsche Behörden knöpfen sich Vermieter vor
SAN FRANCISCO / LINZ. Mögliche Steuerhinterziehungen als Ermittlungsgrund – Auch Oberösterreich zieht die Zügel für Wohnungsvermittler straffer.
Tausenden Vermietern der kalifornischen Unterkunftsvermittlungsplattform Airbnb droht in Deutschland Ungemach. Die Finanzbehörden wollen sie wegen möglicher Steuerhinterziehungen überprüfen, wie vor kurzem bekannt wurde.
Es soll untersucht werden, ob Vermieter in ihren Steuererklärungen entsprechende Einkünfte angegeben haben. Ist dem nicht so, drohen Strafen – etwa Steuernachzahlungen samt Verzugszinsen sowie Strafbescheide und Ordnungsgelder bei illegaler Vermietung. Deutschland will die Daten der Vermieter herausfinden und hat eine Anfrage nach Dublin geschickt, wo Airbnb seinen europäischen Sitz hat. Beobachter vermuten, dass es zu einigen Steuerstrafverfahren kommen könnte, was richtungsweisend für die ganze Branche sein könnte.
Vor zehn Jahren als Marktplatz zur Vermietung von Unterkünften gegründet, wächst nicht nur Airbnb, sondern auch die Kritik am Unternehmen. Vermieter machen Hotels und Pensionen Konkurrenz. Wer diese Anbieter sind und ob sie ihre Einkünfte deklarieren, ist aber oft unklar. "Es gibt viele Vermieter, die Airbnb als Geschäftsmodell nutzen", sagt Stefan Praher, Geschäftsführer der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Airbnb-Anbieter hätten nicht so strenge Auflagen wie etwa die gewerbliche Hotellerie. "Es braucht hier eine Waffengleichheit. Diese ist derzeit nicht gegeben", sagt Praher.
In Oberösterreich soll das seit 1. Februar geltende neue Tourismusgesetz die Situation verbessern. Dieses regelt, dass jeder, der Zimmer an Gäste vermietet, dies melden muss. Die Vorschriften treten Anfang 2019 in Kraft.
Das Gesetz garantiere einen fairen Wettbewerb, heißt es aus dem Büro von Landeshauptmann-Stellvertreter und Tourismuslandesrat Michael Strugl. Demnach muss ein Gast, der in einer via Airbnb gebuchten Unterkunft in Oberösterreich nächtigt, Ortstaxe an den Vermieter entrichten. Dieser führt sie dann an die Gemeinde ab.
Geheimhaltungspflicht gilt
Ungewissheit herrscht jedoch bei der Frage, ob heimische Behörden für die Berechnung von Umsatz- oder Einkommensteuer auf Daten von Airbnb-Vermietern zugreifen können. Hier unterliegen Gemeinden der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht. Im Einzelfall dürfen sie aber Akteninhalte weitergeben – etwa bei Finanzstrafverfahren, wie es heißt.
Bald werden sie sich auch die beliebten Tauschbörsen vorknöpfen, die systematisch die Mwst. unterschlagen.
Die Gier der Finanz ist unerschöpflich, denn die Parteibonzen haben vor den Wahlen immer was zu Verschenken :-o
Unerwähnt bleibt hier der Aspekt, dass durch diese (lukrativen) Kurzzeitvermietungen an Touristen auch der Wohnungsmarkt ausgetrockenet wird und somit Mietpreise für den dringenden täglichen Wohnungsbedarf massiv steigen.
Auch für Nachbarn in Eigentümergemeinschaften kann eine derartige "Urlauberwohnung" sehr störend bis entwertend sein.
Sind halt auch steuerbare Einkünfte
Da werden wohl bei uns auch schon ein paar auf Nadeln sitzen