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Adidas darf Sportschuhe weiter verkaufen

Von nachrichten.at/apa, 19. Juni 2017, 13:39 Uhr
Puma hat das Design des Modells „Stan Smith Boost“ für sich beansprucht. Ein Gericht hat nun entschieden, dass es zwischen dem Puma- und dem Adidasschuh zu viele optische Unterschiede gibt.  Bild: Reuters (Symbolbild)

BRAUNSCHWEIG. Der deutsche Sportartikelhersteller Puma ist mit dem Versuch gescheitert, dem Konkurrenten Adidas den Verkauf eines Sportschuhs zu verbieten.

Das hat das Landesgericht in Braunschweig am Montag entschieden.

Konkret ging es um die Sohle des Modells "Stan Smith Boost", deren Design Puma für sich beansprucht. Man habe auf Form und Aussehen der Sohle zwei Geschmacksmuster angemeldet, hieß es im Unterlassungsantrag von Puma. Dieser Schutz sei durch die Sohle des "Stan Smith Boost" verletzt worden. Das Gericht sah allerdings zu viele optische Unterschiede zwischen den geschützten Mustern und der Sohle des Adidas-Schuhs.

Anders als bei Patenten, die technische Erfindungen schützen, geht es bei Geschmacksmustern um das Design eines Produkts. Puma und Adidas sind seit ihrer Gründung durch die Brüder Adi und Rudolf Dassler rivalisierende Weltunternehmen auf dem Markt für Sportartikel.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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oneo (19.368 Kommentare)
am 19.06.2017 16:43

Wie tief müssen sich die beiden Firmen wohl hassen, daß sie sich immer wieder mit Prozessen bekämpfen. Schon seit 1948/49 als Adolf und Rudolf (Puma) Dassler ihre Firmen gründeten, war das Zerwürfnis aktuell. Wieder ein gedeckter Tisch für die Rechtsanwälte.

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( Kommentare)
am 19.06.2017 16:35

Konkurrenz kann man sich nicht aussuchen.
Familie noch weniger.

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( Kommentare)
am 19.06.2017 13:55

Geschmacksmuster für Schuhe?
Mahlzeit - insbesondere wenn gebraucht. ):

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