Russische Justiz prüft Millionenklage gegen Madonna
ST. PETERSBURG. Die US-Popikone wurde von russisch-orthodoxen Aktivisten wegen „Schwulen-Propaganda“ angezeigt.
US-Popstar Madonna (54) sieht sich nach einem Konzert in Russland mit einer Schadenersatzforderung in Höhe von umgerechnet 8,3 Millionen Euro konfrontiert. Ein Gericht in St. Petersburg begann gestern in Abwesenheit der Sängerin mit der Prüfung einer Klage wegen angeblicher „Schwulenpropaganda“.
Madonna hatte am 9. August bei einem Auftritt in der Stadt zur Toleranz gegenüber Homosexuellen aufgerufen. Russisch-orthodoxe Aktivisten werfen Madonna vor, sie habe bei ihrem Konzert religiöse Gefühle beleidigt und außerdem gegen ein neues Gesetz verstoßen, das homosexuelle Propaganda vor Jugendlichen verbietet. Alexander Potschujew, Anwalt der Kläger, sagte, als Beweise werde man dem Gericht Videos vorlegen, die zeigen, wie Madonna während des Konzertes auf einem Kreuz herumtanzt, außerdem das Publikum auffordert, rosa Bändchen hochzuhalten, um die Schwulen und Lesben Russlands zu unterstützen. Wenige Tage nach dem Konzert hatte der St. Petersburger Stadtrat Witali Milonow, der Autor des Gesetzes zum Verbot „schwuler Propaganda“, verkündet, Vertreter gesellschaftlicher Organisationen hätten das Konzert mitgefilmt und dabei auch zwölfjährige Kinder aufgenommen.
Das Gericht habe einen Brief mit den Vorwürfen an Madonnas Adresse in New York geschickt, teilte eine Justizsprecherin mit. Zu der Prüfung der Klage sei jedoch kein Anwalt der amerikanischen Pop-Ikone erschienen.