SAN FRANCISCO. In den USA hat eine Frau die Internetfirma Google verklagt, weil sie auf einer von Google Maps empfohlenen Route von einem Auto angefahren wurde.
Kommentare zu diesem Artikel
Rapid09 (637)
03.06.2010 15:27 Uhr
Amerikanerin verklagt Google-Maps
Es ist leider Tatsache dass in den USA ca. 10% des BIP durch Gerichtsprozesse verdient werden. Selbststaendiges Denken und Eigenverantwortung zaehlen nichts mehr in den USA, wenn was schief geht, dann kommt der Anwalt. Der droht mit einer saftigen Klage, informiert gleichzeitig die Medien und dann wird das Ganze aussergerichtlich bereinigt.
Man kann darueber streiten welches System besser ist, Kassa machen a la USA oder Akten verlieren, intervenieren oder von oben her anweisen, wie in Oesterreich. Beide Systeme sind verbesserungsbeduerftig.
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feelgood40 (4214)
02.06.2010 17:48 Uhr
strafen bei schutzweg-delikten
•Fußgänger behindern: Wer einen Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn auf einem Schutzweg behindert, muss - wie bisher - mit einer Verwaltungsstrafe bis 726 Euro rechnen. Unter "Behinderung" versteht die Rechtsprechung etwa, wenn der Fußgänger ausweichen oder stehen bleiben muss.
•Fußgänger gefährden: Gefährdet man einen Fußgänger auf dem Schutzweg - etwa wenn er auf den Fahrbahnrand zurückspringen muss - wird die Verwaltungsstrafe höher (72 bis 2.180 Euro) und es gibt zusätzlich eine Vormerkung im Führerscheinregister.
•Fußgänger besonders rücksichtslos behandeln: Verhält man sich aggressiv oder besonders rücksichtslos gegenüber einem Fußgänger, wird neben der Verhängung einer Verwaltungsstrafe (36 bis 2.180 Euro) die Lenkberechtigung gleich für mindestens drei Monate entzogen.
quelle: öamtc
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feelgood40 (4214)
02.06.2010 17:45 Uhr
recht & pflichten der fussgänger
Für den Fußgänger gilt erstens die Verpflichtung, den Schutzweg nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für den Lenker überraschend zu betreten. Zweitens hat ein Fußgänger den Schutzweg "in angemessener Eile" zu überqueren und so, dass der Fahrzeugverkehr nicht behindert wird.
Wer zuwider handelt, kann mit einer Verwaltungsstrafe belangt werden. Der Fußgänger kann aber auch auf seinen Vorrang verzichten. Das muss für den Autofahrer klar und unmissverständlich erkennbar sein, etwa durch eine eindeutige Handbewegung.
Ein Fußgänger muss mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro rechnen, wenn er gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt. Das trifft dann zu, wenn er bei Rot über eine ampelgeregelte Kreuzung läuft oder auf einem ungeregelten Schutzweg unmittelbar vor dem Fahrzeug und für den herannahenden Auto- oder Motorradfahrer überraschend die Straße betritt. Eine Geldstrafe könnte sogar drohen, wenn der Fußgänger mitten auf dem Schutzweg tratscht.
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feelgood40 (4214)
02.06.2010 17:46 Uhr
mitreden (3479)
02.06.2010 11:07 Uhr
im amiland wirklich alles verklagen!
wieso wurde der bushgangster nicht verklagt?
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mynachrichten (1413)
02.06.2010 16:06 Uhr
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weil der hat mehr Geld als die meisten Kläger
und die geldige Waffenlobby wird nicht einen der dümmsten Kriegsbefürworter angreifen.
Außerdem könnte sich Bush auf seinen mangelnde Intelligenz ausreden.
Wie dumm die Amerikaner sind, sieht man auch bei BP, nicht einmal ein Leck in einer Ölleitung bekommen sie schnell unter Kontrolle.
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oeggoe (8593)
02.06.2010 15:30 Uhr
feldkirchner (72)
02.06.2010 10:44 Uhr
Mit dem gleichen Ansatz ...
... gehen bei uns Fußgänger über Schutzwege, weil sie wissen, daß ihr Begräbnis sowieso von einem Autofahrer zu bezahlen ist, weil sie ja absoluten Vorrang haben ... und der Gesetzgeber fördert den Wahnsinn noch, Fußgänger dürfen auf ihren Vorrang am Schutzweg gar nicht verzichten ... nicht sehr kommunikationsfördernd.
Rest steht täglich in den Zeitungen.
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stoeffoe (9476)
02.06.2010 13:16 Uhr
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Wieso dürfen Fussgänger nicht ...
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oeggoe (8593)
02.06.2010 15:34 Uhr
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Wieso dürfen Fussgänger nicht ...
Sobald ein Fußgänger ind die Nähe eines zebrastreifens kommt, und der Autofahrer die Absicht erkennt, daß der fußgänger den Zebrastreifen nützen will, so hat der Autofahre anzuhalten.
Weiters hat der Autofahrer eine angemessene Zeit (es wird von einer minute gemunkelt) dem Fußgänger das Queren des Fahrstreifens problemlos zu ermöglichen.
Fazit: Wenn nun ein Füßgänger vor dem Zebrastreifen steht, und wegen Handytel. aufs Gehen vergisst, so hat der Autofahrer eine minute zuzuwarten, ob es dem fußgänger vielleicht wieder einfällt, was er eigentlich wollte!!
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stoeffoe (9476)
02.06.2010 16:44 Uhr
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Wegen Handytel.. aufs Gehen vergessen ...
... ist meiner Ansicht nach zwar auch auf den Vorrang verzichten - siehe unten.
Aber die Aussage war ja, dass F nicht auf V verzichten DARF.
Das stelle ich mir so vor, dass A und F sich dem Zebrastreifen nähern, F winkt A durch, und P hängt F ein Organmandat an.
Weil F nicht auf V verzichten hätte dürfen...
So war´s aber nicht gemeint, denke ich.
Eher so:
F verzichtet explizit durch Winken, A darf fahren.
F verzichtet nur implizit auf V, indem er telefoniert, statt zu gehen, aber A darf das nicht berücksichtigen.
"A darf F nicht auf den V verzichten lassen", wäre dann die richtige Formulierung gewesen.
Glaub ich aber nicht.
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Dass das Unsinn ist von wegen 1 Minute beim Telefonieren zuschauen, darüber brauchen wir auch nicht weiter reden, oder?
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eulenauge (16113)
03.06.2010 18:44 Uhr
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Manche Diskussion hier ist eben
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Rapid09 (637)
03.06.2010 15:48 Uhr
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Vor Jahren gabs einen Fall vor Gericht. Autofahrer und Fussgaenger gaben sich gegenseitig den Vorrang nach dem Motte "Bitte nach Ihnen .... bitte nach Ihnen..." und natuerlich sind dann Beide zur selben Zeit los! Der Fussgaenger wurde vom Auto auf dem Zebrasteifen angefahren und das Gericht gab dem Autofahrer schuld, obwohl der sich darauf berief dass ihm der Fussgaenger den Vorrang gab.
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oeggoe (8593)
02.06.2010 17:05 Uhr
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Ob diese 1 Minute Unsinn ist, darüber besteht kein Zweifel!!
Im Gesetz steht jedenfalls "angemessene Zeit"!!!
Ich wills auch gar nicht wissen.
Im Zweifelsfall (habs schon ausprobiert), den Füßgänger durch hupen aus seiner handylethargie reißen, dann geht er entweder, oder er dreht sich um!!
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Schurlinho (24)
02.06.2010 15:52 Uhr
Schurlinho (24)
02.06.2010 12:47 Uhr
scharfer (921)
02.06.2010 13:42 Uhr
Schurlinho (24)
02.06.2010 13:51 Uhr