Lauren Rosenberg aus Los Angeles verlangt von der Firma wegen Verletzungen und psychischer Leiden mindestens 100.000 Dollar (rund 80.000 Euro). „Google hat sie nicht vor bekannten Gefahren auf der Strecke gewarnt“, sagte Rosenbergs Anwalt Allen Young.
Die Frau hatte im Jänner im Ski-Ort Park City im Bundesstaat Utah über ihren Blackberry eine Route von einer Adresse zur anderen erfragt. Dabei wurde ihr eine Landstraße empfohlen, die keinen Fußweg hatte.
Berichte über die Klage der Frau haben in den USA eine Online-Diskussion darüber ausgelöst, inwieweit Fußgänger selbst für ihre Sicherheit verantwortlich sind.
Es ist leider Tatsache dass in den USA ca. 10% des BIP durch Gerichtsprozesse verdient werden. Selbststaendiges Denken und Eigenverantwortung zaehlen nichts mehr in den USA, wenn was schief geht, dann kommt der Anwalt. Der droht mit einer saftigen Klage, informiert gleichzeitig die Medien und dann wird das Ganze aussergerichtlich bereinigt.
Man kann darueber streiten welches System besser ist, Kassa machen a la USA oder Akten verlieren, intervenieren oder von oben her anweisen, wie in Oesterreich. Beide Systeme sind verbesserungsbeduerftig.
•Fußgänger behindern: Wer einen Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn auf einem Schutzweg behindert, muss - wie bisher - mit einer Verwaltungsstrafe bis 726 Euro rechnen. Unter "Behinderung" versteht die Rechtsprechung etwa, wenn der Fußgänger ausweichen oder stehen bleiben muss.
•Fußgänger gefährden: Gefährdet man einen Fußgänger auf dem Schutzweg - etwa wenn er auf den Fahrbahnrand zurückspringen muss - wird die Verwaltungsstrafe höher (72 bis 2.180 Euro) und es gibt zusätzlich eine Vormerkung im Führerscheinregister.
•Fußgänger besonders rücksichtslos behandeln: Verhält man sich aggressiv oder besonders rücksichtslos gegenüber einem Fußgänger, wird neben der Verhängung einer Verwaltungsstrafe (36 bis 2.180 Euro) die Lenkberechtigung gleich für mindestens drei Monate entzogen.
quelle: öamtc
Für den Fußgänger gilt erstens die Verpflichtung, den Schutzweg nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für den Lenker überraschend zu betreten. Zweitens hat ein Fußgänger den Schutzweg "in angemessener Eile" zu überqueren und so, dass der Fahrzeugverkehr nicht behindert wird.
Wer zuwider handelt, kann mit einer Verwaltungsstrafe belangt werden. Der Fußgänger kann aber auch auf seinen Vorrang verzichten. Das muss für den Autofahrer klar und unmissverständlich erkennbar sein, etwa durch eine eindeutige Handbewegung.
Ein Fußgänger muss mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro rechnen, wenn er gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt. Das trifft dann zu, wenn er bei Rot über eine ampelgeregelte Kreuzung läuft oder auf einem ungeregelten Schutzweg unmittelbar vor dem Fahrzeug und für den herannahenden Auto- oder Motorradfahrer überraschend die Straße betritt. Eine Geldstrafe könnte sogar drohen, wenn der Fußgänger mitten auf dem Schutzweg tratscht.