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Von Auto angefahren: Amerikanerin verklagt Google-Maps

Von apa/nachrichten.at, 02. Juni 2010, 08:23 Uhr

SAN FRANCISCO. In den USA hat eine Frau die Internetfirma Google verklagt, weil sie auf einer von Google Maps empfohlenen Route von einem Auto angefahren wurde.

Lauren Rosenberg aus Los Angeles verlangt von der Firma wegen Verletzungen und psychischer Leiden mindestens 100.000 Dollar (rund 80.000 Euro). „Google hat sie nicht vor bekannten Gefahren auf der Strecke gewarnt“, sagte Rosenbergs Anwalt Allen Young.

Die Frau hatte im Jänner im Ski-Ort Park City im Bundesstaat Utah über ihren Blackberry eine Route von einer Adresse zur anderen erfragt. Dabei wurde ihr eine Landstraße empfohlen, die keinen Fußweg hatte.

Berichte über die Klage der Frau haben in den USA eine Online-Diskussion darüber ausgelöst, inwieweit Fußgänger selbst für ihre Sicherheit verantwortlich sind.

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18  Kommentare
18  Kommentare
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Rapid09 (2.609 Kommentare)
am 03.06.2010 15:27

Es ist leider Tatsache dass in den USA ca. 10% des BIP durch Gerichtsprozesse verdient werden. Selbststaendiges Denken und Eigenverantwortung zaehlen nichts mehr in den USA, wenn was schief geht, dann kommt der Anwalt. Der droht mit einer saftigen Klage, informiert gleichzeitig die Medien und dann wird das Ganze aussergerichtlich bereinigt.

Man kann darueber streiten welches System besser ist, Kassa machen a la USA oder Akten verlieren, intervenieren oder von oben her anweisen, wie in Oesterreich. Beide Systeme sind verbesserungsbeduerftig.

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am 02.06.2010 17:48

•Fußgänger behindern: Wer einen Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn auf einem Schutzweg behindert, muss - wie bisher - mit einer Verwaltungsstrafe bis 726 Euro rechnen. Unter "Behinderung" versteht die Rechtsprechung etwa, wenn der Fußgänger ausweichen oder stehen bleiben muss.

•Fußgänger gefährden: Gefährdet man einen Fußgänger auf dem Schutzweg - etwa wenn er auf den Fahrbahnrand zurückspringen muss - wird die Verwaltungsstrafe höher (72 bis 2.180 Euro) und es gibt zusätzlich eine Vormerkung im Führerscheinregister.

•Fußgänger besonders rücksichtslos behandeln: Verhält man sich aggressiv oder besonders rücksichtslos gegenüber einem Fußgänger, wird neben der Verhängung einer Verwaltungsstrafe (36 bis 2.180 Euro) die Lenkberechtigung gleich für mindestens drei Monate entzogen.

quelle: öamtc

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am 02.06.2010 17:45

Für den Fußgänger gilt erstens die Verpflichtung, den Schutzweg nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für den Lenker überraschend zu betreten. Zweitens hat ein Fußgänger den Schutzweg "in angemessener Eile" zu überqueren und so, dass der Fahrzeugverkehr nicht behindert wird.
Wer zuwider handelt, kann mit einer Verwaltungsstrafe belangt werden. Der Fußgänger kann aber auch auf seinen Vorrang verzichten. Das muss für den Autofahrer klar und unmissverständlich erkennbar sein, etwa durch eine eindeutige Handbewegung.

Ein Fußgänger muss mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro rechnen, wenn er gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt. Das trifft dann zu, wenn er bei Rot über eine ampelgeregelte Kreuzung läuft oder auf einem ungeregelten Schutzweg unmittelbar vor dem Fahrzeug und für den herannahenden Auto- oder Motorradfahrer überraschend die Straße betritt. Eine Geldstrafe könnte sogar drohen, wenn der Fußgänger mitten auf dem Schutzweg tratscht.

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am 02.06.2010 17:46

.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 02.06.2010 11:07

im amiland wirklich alles verklagen!
wieso wurde der bushgangster nicht verklagt?

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oeggoe (17.926 Kommentare)
am 02.06.2010 15:30

Man kann auch in Österreich Alles und Jeden verklagen.
Es fragt sich nur, obs was bringt??

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am 02.06.2010 16:06

und die geldige Waffenlobby wird nicht einen der dümmsten Kriegsbefürworter angreifen.
Außerdem könnte sich Bush auf seinen mangelnde Intelligenz ausreden.
Wie dumm die Amerikaner sind, sieht man auch bei BP, nicht einmal ein Leck in einer Ölleitung bekommen sie schnell unter Kontrolle.

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am 02.06.2010 10:44

... gehen bei uns Fußgänger über Schutzwege, weil sie wissen, daß ihr Begräbnis sowieso von einem Autofahrer zu bezahlen ist, weil sie ja absoluten Vorrang haben ... und der Gesetzgeber fördert den Wahnsinn noch, Fußgänger dürfen auf ihren Vorrang am Schutzweg gar nicht verzichten ... nicht sehr kommunikationsfördernd.

Rest steht täglich in den Zeitungen.

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Schurlinho (593 Kommentare)
am 02.06.2010 12:47

Wennst mal in Belgien warst, explizit in Brüssel zB, dann wirst merken, warum die Gesetzeslage bei uns so ist, wie sie ist zwinkern

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scharfer (5.103 Kommentare)
am 02.06.2010 13:42

ich war auch schon öfters wütend, wenn ein fußgeher den fußgeherweg plötzlich ohne zu schauen überqueren will, obwohl man schon fast am fußgeherübergang fährt. wie ist es in belgien ?

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Schurlinho (593 Kommentare)
am 02.06.2010 13:51

In Brüssel hast in der Praxis keinen Vorrang als Fußgänger - die Gesetzeslage ist mir da aber unbekannt - sprich, wenn du als Fußgänger dem Auto den Vorrang nimmst, wirst angehupt und angepöbelt zwinkern

Allerdings ist es dort ja auch uncool bei grün zu fahren, es muss schon dunkelorange sein, dass es kein Hupkonzert gibt, wenn man nicht sofort fährt grinsen

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 02.06.2010 13:16

... auf ihren Vorrang verzichten?

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oeggoe (17.926 Kommentare)
am 02.06.2010 15:34

Sobald ein Fußgänger ind die Nähe eines zebrastreifens kommt, und der Autofahrer die Absicht erkennt, daß der fußgänger den Zebrastreifen nützen will, so hat der Autofahre anzuhalten.

Weiters hat der Autofahrer eine angemessene Zeit (es wird von einer minute gemunkelt) dem Fußgänger das Queren des Fahrstreifens problemlos zu ermöglichen.

Fazit: Wenn nun ein Füßgänger vor dem Zebrastreifen steht, und wegen Handytel. aufs Gehen vergisst, so hat der Autofahrer eine minute zuzuwarten, ob es dem fußgänger vielleicht wieder einfällt, was er eigentlich wollte!!

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Schurlinho (593 Kommentare)
am 02.06.2010 15:52

bei dem gegebenen Handybeispiel ist aber meiner Meinung nach, dass der Autofahrer ja dann bereits steht. zwinkern

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 02.06.2010 16:44

... ist meiner Ansicht nach zwar auch auf den Vorrang verzichten - siehe unten.

Aber die Aussage war ja, dass F nicht auf V verzichten DARF.

Das stelle ich mir so vor, dass A und F sich dem Zebrastreifen nähern, F winkt A durch, und P hängt F ein Organmandat an.
Weil F nicht auf V verzichten hätte dürfen...

So war´s aber nicht gemeint, denke ich.
Eher so:
F verzichtet explizit durch Winken, A darf fahren.
F verzichtet nur implizit auf V, indem er telefoniert, statt zu gehen, aber A darf das nicht berücksichtigen.
"A darf F nicht auf den V verzichten lassen", wäre dann die richtige Formulierung gewesen.

Glaub ich aber nicht.

---

Dass das Unsinn ist von wegen 1 Minute beim Telefonieren zuschauen, darüber brauchen wir auch nicht weiter reden, oder?

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oeggoe (17.926 Kommentare)
am 02.06.2010 17:05

Ob diese 1 Minute Unsinn ist, darüber besteht kein Zweifel!!
Im Gesetz steht jedenfalls "angemessene Zeit"!!!
Ich wills auch gar nicht wissen.

Im Zweifelsfall (habs schon ausprobiert), den Füßgänger durch hupen aus seiner handylethargie reißen, dann geht er entweder, oder er dreht sich um!!

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Rapid09 (2.609 Kommentare)
am 03.06.2010 15:48

Vor Jahren gabs einen Fall vor Gericht. Autofahrer und Fussgaenger gaben sich gegenseitig den Vorrang nach dem Motte "Bitte nach Ihnen .... bitte nach Ihnen..." und natuerlich sind dann Beide zur selben Zeit los! Der Fussgaenger wurde vom Auto auf dem Zebrasteifen angefahren und das Gericht gab dem Autofahrer schuld, obwohl der sich darauf berief dass ihm der Fussgaenger den Vorrang gab.

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 03.06.2010 18:44

für A und F.

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