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Jugendliche prügelten in U-Bahn 50-Jährigen zu Tode

In München haben am Samstag zwei junge Männer im Alter von 17 und 18 Jahren einen 50-jährigen S-Bahnfahrgast zu Tode geprügelt und getreten. Dieser hatte sich schützend vor eine Gruppe Heranwachsender gestellt. Die Münchner Staatsanwaltschaft wertete den Angriff als Mord aus niedrigen Beweggründen, wie Staatsanwalt Laurent Lafleur am Sonntag in München sagte.

Der aus München stammende Geschäftsmann war den Ermittlungen zufolge Samstagnachmittag am S-Bahnhof Donnersberger Brücke eingeschritten, als die späteren Angreifer zusammen mit einem dritten Jugendlichen vier Teenager im Alter von dreizehn bis fünfzehn Jahren erpressen wollten. Dabei sei es um einen Betrag von etwa 15 Euro gegangen. Der Geschäftsmann habe sich schützend vor die Teenager gestellt, zu schlichten versucht und den Polizeinotruf verständigt. Gleichzeitig habe er den Erpressungsopfern angeboten, sie zum Schutz bei der Weiterfahrt in der S-Bahn zu begleiten, was diese auch angenommen hätten.

In derselben S-Bahn nahmen laut Polizei auch zwei der drei Erpresser Platz. Am S-Bahnhof Solln seien alle Beteiligten ausgestiegen. Die beiden in München geborenen, arbeits- und berufslosen Angreifer hätten dann zunächst die vier Teenager attackieren wollen, was der 50-Jährige aber abwehren konnte. Daraufhin hätten die beiden zunächst mit Fäusten auf den Mann eingeschlagen. Als dieser zu Boden gefallen sei, schlugen und traten beide demnach vor den Augen der vier Teenager mehrfach auf ihr wehrloses Opfer ein. Erst als der Mann das Bewusstsein verlor, ließen die beiden von ihm ab und flüchteten, wie die Polizei weiter mitteilte. Der Geschäftsmann starb Samstagabend im Krankenhaus.

Die beiden vorbestraften Beschuldigten konnten noch auf dem S-Bahnhof gefasst werden. Beide machten bei ihren Vernehmungen keine Angaben zur Tat. Der 18-Jährige war zur Tatzeit alkoholisiert und hatte 0,8 Promille im Blut. Wie der Chef der Münchner Mordkommission, Markus Kraus, sagte, hatten die vier 13- bis 15-Jährigen als Zeugen keine Chance, den tödlichen Angriff zu verhindern.

Staatsanwalt Lafleur sagte, es sei davon auszugehen, dass der Geschäftsmann an den Fußtritten gegen den Kopf gestorben sei. Motiv und Anlass für die Tat sei offensichtlich Rache dafür, dass der Mann sich schützend vor die jungen Menschen gestellt hatte. Damit stehe die Tat auf sittlich niedrigster Stufe und sei als Mord einzustufen.

Lafleur und der Sprecher der Münchner Polizei, Wolfgang Wenger, hoben das vorbildliche Verhalten des Tatopfers hervor. Wenger sagte, der Mann habe sich so verhalten, wie es die Polizei selbst für gefährliche Situationen empfehle. „Das Schlimmste, was jetzt passieren könnte, ist, dass die Botschaft heißt, misch dich nicht mehr ein. Wir sagen ganz klar: Misch’ dich ein“, sagte Wenger. Es gebe aber offenbar Situationen wie diese vom Samstag, wo auch solch ein vorbildliches Verhalten eine Eskalation nicht verhindern könne.

Der Fall erinnert an den Überfall auf einen Rentner in der Münchner U-Bahn kurz vor Weihnachten 2007, der politisch hohe Wellen geschlagen hatte. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) forderte eine Verschärfung des Strafrechts und Videoüberwachungen auch an S-Bahnhöfen. Sie bekräftigte die CSU-Forderung, dass 18-jährige Straftäter immer nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Nach dem derzeitigen Recht kann bei 18- bis 21-Jährigen in Deutschland auch das Jugendstrafrecht angewandt werden.

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Und wieder ein Großauftrag... · von real2 (588) · 13.09.2009 19:46 Uhr

...für Psychoklempner.

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Nicht schon wieder "analyzieren" EINSPERREN!! · von wien3 (3417) · 13.09.2009 19:23 Uhr

oben drauf "Nach dem derzeitigen Recht kann bei 18- bis 21-Jährigen in Deutschland auch das Jugendstrafrecht angewandt werden." Erwachsene Gewalttätige Männer als strolchbuben zu behandeln??? Wäre lächerlich wenn dies passierte.

Do The Crime... Do The Time!!!

Lebenslänglich für beiden, schliesslich sind die Familie des Opfers nun Lebenslänglich ohne Vater, Mann, Brüder usw.

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Warum? · von Marie-Luise (1023) · 13.09.2009 16:33 Uhr

Ob eine Videoüberwachung das Opfer beschützen hätte können bezweifle ich. Ich bin zwar dafür, das diese zwei Jugendlichen Angreifer des Mordes angeklagt werden, es genügt aber nicht zu strafen und dann zur Tagesordnung überzugehen. Menschen entwickeln sich nicht grundlos zu solchen Monstern. Man sollte das Leben dieser zwei Teenager durchleuchten und hinterfragen, was zu so einem Verhalten führt und Vorsorge treffen, dass nicht mehr junge Menschen diese Entwicklung erleiden müssen.

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Artikel 13. September 2009 - 15:25 Uhr
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U-Bahn  Bild: APA

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