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Urteil: "Sex auch für Frauen über 50 wichtig"

26. Juli 2017, 18:17 Uhr
FRANCE-LUTSENKO/
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Bild: Reuters

STRASSBURG. Eine Portugiesin klagte, weil sie nach einer Operation Schwierigkeiten beim Geschlechtsverkehr hatte. Die Richter sprachen ihr mit Hinweis auf ihr Alter weniger Schmerzensgeld zu. Dieses Urteil korrigierte nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Der EuGH für Menschenrechte hat Portugal daran erinnert, dass Sex auch für Frauen über 50 wichtig sein kann. In der Justiz des Landes herrsche das Vorurteil vor, dass dies anders als bei Männern nicht der Fall sei, stellten die Straßburger Richter in einem Urteil von Dienstag fest. 

Hintergrund ist der Fall einer Portugiesin, die nach einer fehlerhaften gynäkologischen Operation an starken Schmerzen litt und Schwierigkeiten beim Geschlechtsverkehr hatte. Eine Entschädigung, die ihr zunächst zugestanden wurde, kürzte ein Berufungsgericht mit Verweis darauf, dass sie bereits 50 Jahre alt sei und zwei Kinder habe. Sexualität sei in diesem Alter nicht mehr so wichtig. 

Der Menschenrechtsgerichtshof sah darin eine Diskriminierung. Die portugiesischen Richter hätten die Bedeutung von Sexualität für die Selbstverwirklichung von Frauen ignoriert. Ihre Entscheidung beruhe auf der generellen Annahme, dass Sexualität für eine 50-jährige Frau und Mutter nicht so wichtig sei wie für jemand jüngeres. 

Die Straßburger Richter zitieren zudem aus zwei portugiesischen Urteilen, in denen die Kläger Männer waren. Darin hieß es: Die Tatsache, dass Männer keinen normalen Geschlechtsverkehr mehr haben könnten, habe ihr Selbstwertgefühl beeinträchtigt und zu einem "gewaltigen Schock" geführt - unabhängig von Alter und Anzahl der Kinder.

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6  Kommentare
6  Kommentare
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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 29.07.2017 10:57

Gleichberechtigung schön und gut - nur wie soll man sich hier das Beweisverfahren vorstellen und die Beweiswürdigung?

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 29.07.2017 12:50

Ist schon entschieden (laut Bericht); die Richter betrieben Feldforschung.

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kritzelei (1.297 Kommentare)
am 29.07.2017 08:48

Das freut mich ja jetzt für die Dame, aber den Sinn einer solchen Meldung suche ich vergeblich. Das kann nur jemand einfallen, für den die Geschwindigkeit von Weinbergschnecken von Bedeutung ist - oder gar
die Windstärke eines Bohnenfurzes.

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oblio (24.764 Kommentare)
am 29.07.2017 09:42

Sag das deiner Partnerin!
Hoffentlich hat sie dann
die richtigen schlagenden
Argumente zur Hand!

Eine Bekannte wurde wegen so
einem Pfusch ihren Mann los!
Sie hätte auch klagen sollen
und eine weitere Operation
verlangen sollen!
Es ist eine Schande wie mit
reiferen Frauen umgegangen wird!
Und genau darum steht der Artikel
in der Zeitung!

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 29.07.2017 11:59

Owa geh - des war sicher net der einzige Grund, warum sich der Mann vertschüsst hat. Der wahre Grund war vermutlich um 20 Jahre jünger 😂

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 29.07.2017 12:52

Eine reife Frau hat Millionen Feinde: alle unreifen Männer. Deswegen wollte der Herr Redakteur einen Denkanstoß geben. Bei allen klappt nicht immer gleich.

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