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Terrorprozess in Belgien: Haftstrafen für 15 Angeklagte

Von nachrichten.at/apa, 05. Juli 2016, 19:21 Uhr
Richter Pierre Hendrickx verkündete das Urteil.  Bild: (Reuters)

BRÜSSEL. Im Prozess um die sogenannte Terrorzelle von Verviers hat ein belgisches Gericht 15 Angeklagte zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und 16 Jahren verurteilt.

Die Richter sprachen die drei Hauptangeklagten am Dienstag schuldig, als Anführer einer terroristischen Vereinigung einen tödlichen Anschlag geplant zu haben.

Die Hauptangeklagten - Marouane El Bali, Souhaib El Abdi und Mohamed Arshad - sollen für 16 Jahre ins Gefängnis. Omar Damache wurde zu acht Jahren Haft verurteilt.

Die übrigen Beschuldigten wurden als Mitglieder dieser Terrorgruppe verurteilt, einige von ihnen auf Bewährung. Die Mehrheit der Angeklagten war nicht zu dem Prozess erschienen - einige sollen sich der Anklage zufolge in Syrien aufhalten.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die vier der insgesamt 16 Angeklagten Haftstrafen zwischen zehn und 18 Jahren beantragt. Anführer der Gruppe von Verviers soll der Islamist Abdelhamid Abaaoud gewesen sein, der bei einem Polizeieinsatz nach den Anschlägen von Paris im November 2015 in Saint-Denis erschossen wurde. Die Terrorzelle von Verviers im Osten Belgiens soll nicht nur Attentate auf Sicherheitskräfte auf Anweisung der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) ausgeübt haben, sie soll eben auch enge Verbindungen zur Jihadistengruppe, die für die Paris- und Brüssel-Anschläge verantwortlich gemacht wird, gehabt haben.

Spezialeinheiten der belgischen Polizei hatten im Jänner 2015 bei der Erstürmung eines Hauses in der ostbelgischen Stadt Verviers Waffen, Munition, Sprengstoff und Polizeiuniformen gefunden. Zwei mutmaßliche Terroristen kamen bei der Aktion ums Leben, einer wurde festgenommen und stand nun mit anderen als einer der Haupttäter vor Gericht.

Schon Anfang 2015 habe die Gruppe mit großer Wahrscheinlichkeit den Brüsseler Flughafen als Anschlagsziel im Visier gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Pierre Hendrickx in seiner Urteilsbegründung. Das Gericht sah die verurteilten Aktivitäten als deutlichen Vorboten der Terroranschläge vom November 2015 in Paris und März 2016 in Brüssel. In Paris hatten islamistisch motivierte Attentäter an verschiedenen Orten 130 Menschen umgebracht. Am 23. März 2016 töteten drei Selbstmord-Terroristen mit Explosionen am Flughafen und in einer U-Bahn-Station in Brüssel 32 Menschen und sich selbst.

Der Verteidiger Xavier Carette bezeichnete es als unglaubwürdig und kaum haltbar, dass die Verurteilten tatsächlich einen Anschlag auf den Flughafen geplant haben sollen. Die Richter hätten ihr Urteil unter dem Eindruck der Terrortaten von Paris und Brüssel gefällt.

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