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Sekt statt Champagner: Gast verklagte Airline

Von nachrichten.at/apa, 22. Oktober 2017, 03:23 Uhr
Das große Prickeln in Wiesbaden
(Symbolbild) Bild: Weihbold

QUEBEC. Ein Fluggast hat eine kanadische Airline verklagt, weil sie ihm statt dem in einer Werbung versprochenen Champagner nur Sekt ausgeschenkt hat.

Die Billigfluggesellschaft Sunwing mit Sitz in Toronto hatte damit geworben, auf ihren Flügen "Champagner-Service" anzubieten.

Als Fluggast Daniel Macduff auf einem Urlaubsflug nach Kuba im Februar jedoch nur Sekt bekam, klagte er, wie die kanadische Zeitung "National Post" berichtet. Dem Blatt zufolge fordert er Schadenersatz, außerdem will er die Preisdifferenz zwischen Sekt und dem teureren Champagner ausgezahlt bekommen.

Champagner darf nur dann als solcher bezeichnet werden, wenn er in der Champagne-Region in Frankreich und aus bestimmten Rebsorten hergestellt wird. Sunwing wies die Klage als kleinlich zurück. Rechtliche Schritte im Zusammenhang mit der Werbung seien "leichtsinnig und ohne Grundlage", teilte die Fluggesellschaft der "National Post" zufolge mit.

Auf ihrer Website wirbt das Unternehmen inzwischen allerdings mit einem "Glas Sekt zur Begrüßung". Macduffs Anwalt zufolge meldeten sich rund 1.600 Betroffene, die sich der Klage möglicherweise anschließen wollen.

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8  Kommentare
8  Kommentare
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sauwaldler (1.080 Kommentare)
am 22.10.2017 05:10

Grüner???

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kpader (11.506 Kommentare)
am 22.10.2017 08:09

zwinkern zwinkern

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il-capone (10.316 Kommentare)
am 22.10.2017 04:35

Die Überfütterten haben die grössten Sorgen ...

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( Kommentare)
am 22.10.2017 08:56

Ganz richtig, "wer den Kragen nicht voll bekommt, wird irgend wann daran ersticken" heißt ein altes Sprichwort. Wir kennen gar nicht mehr unseren Boden!? Wer Champagner zum Flug will, soll sich doch eine teure Fluglinie lnehmen und nicht Billigflüge, die sowieso an den Flügen nichts verdienen. Aber die Gier scheint solche zu fressen?

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meisteral (11.563 Kommentare)
am 22.10.2017 09:03

Versprochen ist versprochen, und wird auch nicht gebrochen.

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ricki99 (1.020 Kommentare)
am 22.10.2017 09:45

Ihre Argumentation ist völlig daneben. Wenn ein Unternehmen mit einer Leistung wirbt, dann erwarte ich als Kunde, daß diese Leistung auch eingehalten wird.

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Rainer70 (560 Kommentare)
am 22.10.2017 12:35

Moment. Er hat ja nicht Champagner verlangt, man hat ihm Champagner versprochen. Das ist schon ein Unterschied.

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Maria-Johanna01 (611 Kommentare)
am 22.10.2017 19:33

Genau, so sehe ich das auch

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