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Pfleger wegen 97 Morden angeklagt

Von OÖN, 23. Jänner 2018, 00:04 Uhr
Pfleger wegen 97 Morden angeklagt
Niels H. vor Gericht Bild: APA/DPA/Ingo Wagner

OLDENBURG. 41-Jähriger bereits wegen sechs Morden verurteilt.

In der Mordserie um den ehemaligen Krankenpfleger Niels H. (41) hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg erneut Anklage erhoben. Der Vorwurf: Mord in 97 Fällen. Davon hätten sich 62 Taten zu seiner Zeit am Klinikum Delmenhorst und 35 zu seiner Zeit am Oldenburger Klinikum ereignet, so die Behörde. Das sei das Ergebnis der Ermittlungen der Sonderkommission "Kardio" und toxikologischer Untersuchungen.

Insgesamt soll H. 106 Menschen getötet haben. Für sechs dieser Fälle ist er bereits wegen Mordes verurteilt, in drei weiteren Fällen hätten die Hinweise trotz des Mordverdachts der Polizei nicht für eine Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft ausgereicht.

Ob es zu einem weiteren Gerichtsverfahren kommt, muss das Landgericht Oldenburg entscheiden. "Die Akten sind bei uns eingegangen", sagte Gerichtssprecher Michael Herrmann. Es handele sich um zehn Umzugskartons. Wann das Gericht über einen neuen Prozess entscheidet, sei noch unklar.

Rechtsanwältin Gaby Lübben, die etwa 100 Angehörige vertritt, sagte zur Anklage: "Es geht voran. Wir haben bisher in einer Warteschleife gehangen."

Bei den Taten in den Jahren 2000 bis 2005 soll der 41-Jährige laut Anklage mehrere unterschiedliche Medikamente verwendet haben. Dabei setzte er die Wirkstoffe Ajmalin, Sotalol, Lidocain und Amiodaron ein. Ihm sei bewusst gewesen, dass sie bei den Patienten lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen und Blutdruckabfall auslösen könnten. Anschließend habe er sie reanimieren wollen, um vor Kollegen und Vorgesetzten mit seinen Wiederbelebungsfähigkeiten zu prahlen.

134 Exhumierungen

In zwei Verfahren 2008 und 2015 war H. bereits verurteilt worden. Eine besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Damit ist eine Freilassung nach 15 Jahren nicht möglich. Auf Drängen vieler Angehöriger ermittelte die Polizei weiter. Sie ließ 134 ehemalige Patienten exhumieren. In einer ähnlich großen Anzahl weiterer Todesfälle konnte nicht weiter ermittelt werden, weil die Verstorbenen feuerbestattet worden waren.

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