Mörder flüchtete aus psychiatrischer Klinik
AARAU. Ein verurteilter Mörder ist in der Nacht auf Samstag aus der psychiatrischen Klinik Königsfelden in Windisch im Schweizer Kanton Aargau geflohen.
Es handelt sich um einen 22-jährigen Aargauer, der 2009 eine junge Vietnamesin im Tessin getötet hatte. Die Polizei fahndet nach ihm.
Der Mann brach gewaltsam aus der geschlossenen forensischen Abteilung der Klinik aus, wie die Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) am Samstag mitteilten. Er war dort untergebracht. Die Klinik ist laut dem Konzept für stationäre forensische Psychiatrie der PDGAG, das auf der Webseite aufgeschaltet ist, auf einen niedrigen und mittleren Sicherheitsstandard ausgerichtet und verfügt über keine Hochsicherheitsabteilung.
Da es sich um eine laufende Ermittlung handle, sei es den PDAG nicht möglich, näher zum Fall Stellung zu nehmen, hieß es in der Medienmitteilung. Die Kantonspolizei Aargau wurde um 3.30 Uhr über die Flucht des Mannes informiert, wie sie am Samstag selbst mitteilte. Eine intensive Fahndung nach dem Flüchtigen sei eingeleitet worden. Bisher habe diese keine Anhaltspunkte über den Verbleib des Mannes ergeben.
Die Polizei habe zuerst im weiteren Umfeld der Klinik gesucht, dann die Suche ausgedehnt, auch auf bekannte Aufenthaltsorte des Mannes, sagte Bernhard Graser, Sprecher der Kantonspolizei Aargau, auf Anfrage. Auch Polizeihunde kamen zum Einsatz.
Zu den Details des Ausbruchs oder dem Umfang des Polizeiaufgebotes will die Polizei keine Angaben machen. Wer den Flüchtigen sieht, solle nichts auf eigene Faust unternehmen, sondern sich bei der Kantonspolizei Aargau melden. Auf ihrer Internetseite ist der Fahndungsaufruf mit Bildern des Flüchtigen aufgeschaltet.
Der gesuchte Mann hatte 2009 in Sessa im Tessin eine 17-jährige Vietnamesin mit einem Holzscheit erschlagen, damals war er selbst erst 16 Jahre alt. Aufgrund ausgewerteter Handy-Daten hatte die Polizei den Schweizer im August 2009 zum Verschwinden der Jugendlichen befragt. Ihre Überreste wurden später im Juni 2010, zehn Monate nach dem Verschwinden, in Sessa aufgefunden. Wenig später wurde der Jugendliche an seinem Wohnort im Aargau verhaftet.
Das Jugendgericht Baden verurteilte den Aargauer 2013 wegen Mordes zur Höchststrafe im Jugendrecht. Er wurde zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren und zu einer geschlossenen Unterbringung verurteilt.
Nicht zu fassen, ein Einheimischer erschlägt eine Asiatin.
Hoffentlich das auch nur ein Einzelfall ...
Tat ist Tat - Verbrechen ist Verbrechen - die Person des Täters spielt da keine Rolle. Das weisst du selbst ganz genau, was soll dann dieses posting ??? Oder hättest du für einen ausländischen Täter eine Entschuldigung gesucht, wie traumatisiert etc. etc. ???
Vier Jahre für Mord als Höchststrafe nach dem Jugendrecht - einfach lächerlich. Hat dort der B. einen Bruder als Justizminister am Werken ???
Blöß 4 J Gefänbnis für einen Mord ? Ich kenne die Umstände nicht. Wird er für immer in einer psyhiatr. Anstalt verwahrt ? War er nicht zurechnungsfähig ?
Ordentliche Rechtschreibung wäre in Ihrem Posting angebracht! Gehen Sie nochmals zur Schule!
was mich aufregt ,
ist dass oberschullehrer-
gehabe!!!!!!!!!!
mier gefählts.