Kreml-Beauftragte kritisiert Anti-NGO-Gesetz Russlands
MOSKAU. Die russische Ombudsfrau für Menschenrechte, Ella Pamfilowa, hat das jüngste Gesetz zur Kontrolle ausländischer Nichtregierungsorganisationen (NGOs) scharf kritisiert.
Sie sei "zutiefst besorgt" über das Gesetz gegen "unerwünschte" NGOs, das Haftstrafen von bis zu sechs Jahren einführt, erklärte Pamfilowa am Montagabend.
Das Gesetz sei vage formuliert und liefere keine "präzise legale Definition" zur Verhängung von Sanktionen gegen eine Organisation. Zudem stehe das Gesetz im Widerspruch zur russischen Verfassung, da die Generalstaatsanwaltschaft ohne Gerichtsbeschluss Organisationen als "unerwünscht" erklären könne, bemängelte die vom Unterhaus eingesetzte Menschenrechtsbeauftragte.
Nachdem das Gesetz am Samstag mit der Unterschrift von Präsident Wladimir Putin in Kraft gesetzt worden war, beantragte ein Abgeordneter bereits die Prüfung von Organisationen wie Human Rights Watch, Transparency International und Amnesty International. Wann diese beginnt, war zunächst unklar.
Das neue Gesetz bedeutet eine Verschärfung schon bestehender Restriktionen, etwa der Einstufung von NGOs mit ausländischer Finanzhilfe als "ausländische Spione". Nun können Organisationen als "unerwünscht" eingestuft werden, wenn sie als Bedrohung für die öffentliche Sicherheit oder für "die Grundwerte des russischen Staates" angesehen werden - und zwar unter weitgehender Umgehung des Justizsystems.
Die Strafen reichen von einem Einfrieren der Guthaben, einem generellen Verbot der Aktivitäten und Publikationen bis hin zu einem Einreiseverbot oder bis zu sechs Jahren Haft für die Mitglieder. Das Gesetz, das fast ohne Gegenstimmen verabschiedet wurde, trifft auch russische Bürger oder Organisationen, die mit den "unerwünschten" NGOs zusammenarbeiten.