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Co-Pilot war vor Jahren selbstmordgefährdet

Von nachrichten.at/apa, 30. März 2015, 15:34 Uhr
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Bildergalerie Germanwings-Absturz über  Südfrankreich
Bild: (AFP)

DÜSSELDORF/PARIS. Der Todespilot des Germanwings -Jets war nach Angaben der Staatsanwaltschaft Düsseldorf in der Vergangenheit wegen Selbstmord-Gefahr in psychotherapeutischer Behandlung.

Dies betreffe aber einen längeren Zeitraum bevor Andreas L. seinen Pilotenschein gemacht habe, teilten die Ermittler am Montag in Düsseldorf mit.

In jüngster Zeit hätten Ärzte bei dem 27-Jährigen jedoch weder eine Selbstmordgefahr noch ein Risiko für Angriffe auf andere Personen festgestellt. "Im Folgezeitraum und bis zuletzt haben weitere Arztbesuche bei Fachärzten für Neurologie und Psychiatrie mit Krankschreibungen stattgefunden, ohne dass Suizidalität oder Fremdaggressivität attestiert worden ist", erklärte die Staatsanwaltschaft. Ärztliche Dokumente über eine organische Erkrankung seien nicht gefunden worden. Dies gelte auch für die angeblichen Augenprobleme, über die Medien berichtet hatten.

Der Co-Pilot steht unter Verdacht, am Dienstag vor einer Woche einen Airbus in den französischen Alpen zum Absturz gebracht und 149 Menschen mit in den Tod gerissen zu haben.

Keine Hinweise auf ein Motiv

Bei den Ermittlungen fanden die Staatsanwälte nach eigenen Angaben bisher weder im persönlichen und familiären Umfeld von Andreas L. noch an seinem Arbeitsplatz Hinweise auf ein Motiv. Auch fehle weiter eine Ankündigung für die Tat oder ein Bekennerschreiben. Die Behörde spielte damit offenbar auf entsprechende Medienberichte der vergangenen Tage an.

Bei der Düsseldorfer Polizei bemüht sich unterdessen die "Sonderkommission Alpen" weiter mit Hochdruck um die Aufklärung des Flugzeugabsturzes. Etwa 100 Beamte seien derzeit ausschließlich mit der Identifizierung der Opfer und den weiteren Ermittlungen in dem Fall beschäftigt, teilte die Behörde mit. Gemeinsam mit Seelsorgern besuchten sie die Wohnungen der Opfer in Nordrhein-Westfalen, um DNA-Spuren und Fingerabdrücke sicherzustellen.

Die französischen Behörden bemühten sich unterdessen mit schwerem Gerät, eine Straße in die Nähe der abgelegenen Absturzstelle in den Alpen zu bauen. So soll die Bergung der Leichenteile beschleunigt werden. Die Arbeiten würden vermutlich bis Dienstag oder Mittwoch abgeschlossen sein, sagte der Sprecher der Gendarmerie, Xavier Vialenc. "Damit werden wir Zeit sparen", erklärte er. Bisher seien DNA-Spuren von 78 Opfern entdeckt worden.

Forderung nach Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht

Bisher müssen die Bergungshelfer von der Gendarmerie mit Hubschraubern zur Absturzstelle gebracht werden. Die Hänge dort sind so steil, dass sie nur angeseilt arbeiten können. Schlechtes Wetter schränkt die Helikopterflüge ein. Die Helfer suchen außerdem nach dem zweiten Flugschreiber, der die technischen Daten des Fluges aufzeichnet. Die bisherigen Ermittlungsergebnisse beziehen sich auf die Auswertung des Stimmenrekorders aus dem Cockpit.

Als Konsequenz aus dem Absturz wurden Forderungen nach einer Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht laut. Der Präsident der deutschen Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery, warnte jedoch davor. Die Schweigepflicht sei ein hohes Gut und ein Menschenrecht, sagte er. Montgomery verwies ebenso wie eine Sprecherin des deutschen Gesundheitsministeriums darauf, dass ein Arzt schon heute zur Offenlegung von Informationen berechtigt sei, wenn es Anhaltspunkte für die Gefährdung anderer Menschen gebe. Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch über den Tod eines Patienten hinaus.

300 Millionen Dollar zurückgestellt

Das Versichererkonsortium der Lufthansa-Gruppe hat einem Zeitungsbericht zufolge wegen möglicher Schadensersatzforderungen 300 Millionen Dollar (275 Millionen Euro) an Rückstellungen gebildet. Zu diesem Schritt habe sich das von der Allianz angeführte Konsortium Ende vergangener Woche entschlossen, erfuhr das "Handelsblatt" (Dienstagsausgabe) aus Versichererkreisen. Das sei fast das Doppelte der üblicherweise kalkulierten Summe.

In der Regel werde in der Luftfahrt im Todesfall pro Passagier mit einer Entschädigung von einer Million US-Dollar kalkuliert, im Fall von Flug 4U9525 wären das 150 Millionen Dollar. Hinzu kommen die Kosten für das Flugzeug, das in diesem Fall mit 6,5 Millionen Dollar versichert gewesen sein soll, heißt es in dem Bericht weiter. Dass die Assekuranzen nun deutlich mehr Geld zurückstellten, lasse den Schluss zu, dass sie mit langwierigen und teuren Entschädigungsprozessen rechneten. Lufthansa wollte den Bericht demnach nicht kommentieren.

Vor allem US-Bürger dürfen vor US-Gerichten auf Schadensersatz klagen; an Bord waren drei Staatsbürger aus den USA. Sollten Angehörige der Opfer die Fluggesellschaft tatsächlich verklagen, müsste Lufthansa glaubhaft machen, dass sie das Unglück nicht habe verhindern können.

Zweite Blackbox noch nicht gefunden

Lufthansa-Manager Kay Kratky verwies am Sonntagabend auf eine mögliche Beschädigung der zweiten Blackbox. Das Flugzeug sei mit Tempo 800 und damit mit unvorstellbarer Wucht an dem Bergmassiv nordöstlich von Marseille zerschellt, sagte Kratky in der ARD-Talkshow "Günther Jauch".

"Es könnte sein, dass die Belastung hier zu groß war und er keine Signale sendet", so Kratky. Die Ermittler erhoffen sich von den auf dem Flugschreiber gespeicherten Daten Aufschluss darüber, was an Bord des Airbus geschah, bevor er vergangenen Dienstag mit 150 Menschen an Bord abstürzte. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte der 27 Jahre alte Co-Pilot die Maschine mutwillig zum Absturz gebracht. Warum - darauf haben die Ermittler noch keine Antwort geben können.

325 Angehörige von Opfern angereist

In Frankreich sind zahlreiche Familienangehörige und Freunde der Opfer des Germanwings-Absturzes in den Alpen empfangen worden. "Bis heute sind 325 Menschen nach Seyne-les-Alpes gereist", dem Dorf in der Nähe des Unglücksortes, wie Germanwings-Geschäftsführer Oliver Wagner am Montag im südfranzösischen Marseille berichtete. Die meisten seien deutsche und spanische Familienangehörige gewesen, aber auch Angehörige aus Mexiko, Japan, Kolumbien, Venezuela oder Argentinien seien gekommen. Wagner erinnerte daran, dass Germanwings eine Soforthilfe für jede Familie in Höhe von 50.000 Euro beschlossen habe. Nach seinen Worten wird dieser Betrag nicht von möglichen späteren Schadenersatz-Zahlungen abgezogen.

Ermittler erhielten Krankenakten

Das Uniklinikum Düsseldorf hat am Montag der Staatsanwaltschaft seine Krankenakten des Co-Piloten der abgestürzten Germanwings-Maschine übermittelt. Das erklärte eine Klinik-Sprecherin.

Der 27-Jährige war vor einigen Wochen als Patient an das Uniklinikum gekommen. Dabei ging es den Angaben zufolge um "diagnostische Abklärungen", die aber nicht näher erläutert wurden. Auch blieb unklar, in welcher der vielen Abteilungen L. untersucht wurde. Zwischen Februar 2015 und dem 10. März war der Mann mindestens drei Male vorstellig geworden.

Das Klinikum hatte Berichte dementiert, wonach "Andreas L. wegen Depressionen in unserem Haus in Behandlung gewesen sei". Die Übergabe der Akten war ursprünglich für Freitag angekündigt worden.

Großraumjets bekommen auswerfbare Blackboxes

Der europäische Flugzeughersteller Airbus will seine Großraumjets A350 und A380 künftig mit auswerfbaren Flugdatenschreibern ausstatten. Die Entscheidung wurde Airbus zufolge bereits nach den Flugzeugunglücken in Südostasien getroffen. Die auswerfbaren Flugschreiber - also Geräte, die vor einem Aufprall des Flugzeugs automatisch herausgeschleudert werden - sollen vorerst nur in den beiden größten Airbus-Modellen eingesetzt werden. Konkrete Details sind zwar noch nicht bekannt. Voraussichtlich sollen die Geräte aber in die Außenhaut des Rumpfes integriert werden. Diese und weitere Verbesserungen sollen Airbus zufolge im Katastrophenfall die Suche nach den Flugschreibern erleichtern.

Nach Gesprächen mit seinen Kunden und den Luftfahrtbehörden habe man zudem entschieden, die Funktionsdauer des Unterwassersenders (Underwater Locator Beacon/ULB) von 30 auf 90 Tage zu verlängen. So lange soll der ULB künftig Signale senden können. Zudem soll es eine verbesserte Datenübertragung an den Boden geben, falls ein Flugzeug seine geplante Route überraschend verlässt. Die automatischen Notfallsender (Emergency Locator Transmitter/ELT), die bei einem Aufprall am Boden Alarm schlagen, sollen zudem über eine Art Voraktivierung warnen können, sobald bestimmte Kriterien auf einen Kontrollverlust der Cockpit-Besatzung hinweisen.

DNA von 78 Personen gesichert

Nach einer nächtlichen Unterbrechung wurde die Suche nach Opfern und dem Flugdatenschreiber am Montag fortgesetzt. Gleichzeitig wird ein Weg ins Absturzgebiet in der Nähe des Örtchens Seyne-les-Alpes geschaffen. Der Zugang könnte Montagabend fertig sein und soll vor allem ermöglichen, schwereres Bergungsgerät in die Region zu bringen. Bisher werden Ermittler und Bergungskräfte tagsüber mit Hubschraubern in das unwegige Gebiet gebracht. Die Bergung der Toten hat absoluten Vorrang, sagte Staatsanwalt Brice Robin der Deutschen Presse-Agentur.

Die Behörden hoffen, dass die Bergung der Leichen bis zum Ende der kommenden Woche abgeschlossen ist. Nach Angaben der Ermittler wurde DNA von vorläufig 78 Personen gesichert. Meldungen, wonach Leichenteile des Co-Piloten identifiziert wurden, dementierte Robin am Sonntag. "Wir haben noch keine Opfer identifiziert, sondern DNA-Spuren", sagte Robin. Bisher seien diese Informationen noch nicht mit denen der Familien verglichen worden. Die Identifizierung der Toten könnte nach Ansicht des Wiener Gerichtsmediziners Christian Reiter ein bis zwei Monate dauern, wie Reiter am Sonntagabend in der ORF-Sendung "Im Zentrum" sagte.

Germanwings will am Montag über das neue Betreuungszentrum für die Angehörigen der Opfer informieren. Das Unternehmen lud für 09.30 Uhr zu einer Pressekonferenz in Marseille. Frühestens am Montag will auch die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungsergebnisse bekanntgeben.

Die Behörde hatte am Freitag lediglich erklärt, es seien in der Wohnung des Co-Piloten "zerrissene, aktuelle und auch den Tattag umfassende Krankschreibungen" gefunden worden. Der 27-Jährige aus Montabaur verheimlichte seinem Arbeitgeber nach Erkenntnissen der Ermittler eine Erkrankung. Die Fahnder suchten nach Hinweisen auf ein psychisches Leiden. Sie fanden weder einen Abschiedsbrief noch ein Bekennerschreiben. Für Berichte, wonach der Co-Pilot an starken psychischen Problemen und auch Sehstörungen gelitten haben soll, war bis Sonntag keine Bestätigung der Behörden zu erhalten.

Der Co-Pilot soll den Airbus A320 auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf absichtlich in einen Sinkflug versetzt haben, als der Kapitän das Cockpit kurz verließ. Die französische Staatsanwaltschaft schloss aus den Aufzeichnungen des rasch gefundenen Sprachrekorders, dass der 27-Jährige den Piloten aus dem Cockpit aussperrte. Französische Ermittler untersuchen allerdings weiterhin auch die Möglichkeit eines technischen Defekts der Maschine.

Am 17. April soll im Kölner Dom mit einem Gottesdienst und einem staatlichen Trauerakt der Opfer gedacht werden. Im westfälischen Haltern, wo um 16 Schüler und zwei Lehrerinnen getrauert wird, soll es am Mittwoch einen öffentlichen Gottesdienst geben.

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46  Kommentare
46  Kommentare
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Alcea (10.015 Kommentare)
am 31.03.2015 15:01

Fachgutachten.
Ein depressiver Mensch wurde noch nie als Mörder verurteilt. Der setzt sich in eine Ecke und versucht mit sich selber fertig zu werden. Er begeht höchstens Selbstmord, keinen Mord.

Die Piloten müssen genau so wie ein Buschauffeur und ein LKW-Lenker laufend ärztliche Kontrollen durchmachen. Wenn diese nicht in Ordnung sind, werden ihm von Amtswegen die Papiere abgenommen. Da muss weder der Busunternehmer, noch der LKW-Unternehmer, auch nicht die Fluggesellschaft informiert werden warum. Wenn die Lizenz weg ist, ist sie weg und derjenige darf eben diesen Beruf nicht mehr ausüben.

Der Fehler liegt also weder in einem falschen Datenschutz, noch bei der Fluggesellschaft. Alleine bei dem, den Piloten zu überprüfenden Arzt oder Amtsarzt.

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ichauchnoch (9.795 Kommentare)
am 31.03.2015 10:01

um den Co-Piloten ist mehr als entbehrlich.
150 Menschen sind gestorben und wer oder was schuld ist, ist noch nicht endgültig geklärt. Bis es soweit ist, sollte man wohl die Geduld haben, darüber nicht zu spekulieren. In der Vergangenheit eines Menschen herumzustierln mag ja für sensationslüsterne Menschen lustig sein, aber dem Anlass entsprechend wäre es sicher besser, wenn sich zuerst die Fachleute einig sind. Sonst müssen wir u. U. auch noch darüber nachdenken, ob er im 12. Lebensjahr einen verschlagenen Wind gehabt hat, der ihm ins Hirn gestiegen ist.
Jetzt ist es an der Zeit, um die Menschen zu trauern, die ihr Leben lassen mussten, wer oder was immer schuld ist, es geht um Tote und nicht um irgendein Theater.

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anschinsan (1.359 Kommentare)
am 31.03.2015 12:39

eine ansteckende Geschlechtskrankheit hat, wird das angezeigt. Gut so!

Eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, wonach Piloten, Lokführer etc. einer Liste von Krankheitsbilder zustimmen, die dann an den AG gemeldet werden MUSS, würde schon helfen.
Der Zusatzpassus, nicht wegen solcher Krankheiten um den Job fürchten zu müssen (in dem ja Krankheiten dann vile strenger bewertet werden müssen, sollte den AN auch die Angst nehmen, die Krankheit vertuschen zu müssen.

Solange Outing gleich Jobverlust heisst, wird sich keiner freiwillig outen(lassen)

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anschinsan (1.359 Kommentare)
am 31.03.2015 12:39

gepostet werden

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Dampfplauderer (5.900 Kommentare)
am 31.03.2015 12:55

in besonderen Fällen beim Arzt liegen und dazu hat man das ärztliche Schweigegebot in besonderen Fällen aufzuweichen oder überhaupt aufzuheben.

Datenschutz darf niemals gegen die Gesellschaft verwendet werden.

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Dampfplauderer (5.900 Kommentare)
am 31.03.2015 12:53

das ärztliche Verschwiegenheitsgebot in besonderen Fällen bzw. besonderen Verantwortungsbereichen in Frage zu stellen.

Ein psychisch Kranker oder Süchtiger sollte keinen Gefahrengut-LKW, keine Eisenbahn, kein Flugzeug oder ähnliches steuern dürfen. Dass man in solchen Fällen eine schwere Krankheit dem Arbeitgeber nicht gemeldet wird, halte ich für skandalös!

Da sollen sich von mir aus die Datenschutzverantwortlichen auf den Kopf stellen, aber der Schutz der Gesellschaft muss Vorrang haben.

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Zenith (662 Kommentare)
am 30.03.2015 21:42

das ist so eine Sache mit der ärztlichen Schweigepflicht, auch mit dem Beichtgeheimnis. Ein HIV-Infizierter kann mehr als 149 Menschen infizieren. Man könnte ihm ja auch "HIVpos" auf die Stirn tätowieren?

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amha (11.322 Kommentare)
am 30.03.2015 21:24

ihre Mitschuld tragen, werden sie wohl selbst wissen.

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zappo1410 (18.016 Kommentare)
am 30.03.2015 21:14

.

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Alcea (10.015 Kommentare)
am 30.03.2015 19:15

aus dem OÖN-Online genommen habt. Es muss nicht sein, dass ein Thema künstlich mit naja irgendwie sinnlosen Kleinigkeiten hochgehalten wird. Wenn es was neues gibt. Freue ich mich wieder etwas in den OÖN zu lesen. Ich werde auch gerne dazu meine Stellungnahmen abgeben.

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IT-IS (1.535 Kommentare)
am 30.03.2015 19:06

bei gewisse Bedingungen und spezielle Berufe die Schweigepflicht aufgehoben wird wenn unter Umstaenden damit Leben damit "gerettet
werden koennten - jeder von uns und unsere Kinder haben das Recht in einer sicheren Umgebung aufzuwachsen.
Natuerlich ein psychisch Kranker, Alkoholiger, Drogenabhaengiger etc wird nicht dafuer sein, wobei beim schlimmste Fall man sich selber beluegt und denkt das man KEINE Gefahr fuer den Mitmenschen ist. So mal nachdenken....wie beeinflusse ICH mit meine Handlungen meine Mitmenschen!!!
Auch sehe ich ein das man nicht gerne ueber eine psychische Erkrankung sprechen moechte, es ist eine Krankheit die behandelt werden soll und kann- wie in diesem Falle hat es SEHR tragisch geendet.
Und wenn man bedenkt da die meisten Straftaten, Massakers etc. von psychisch Kranke ausgefuehrt wird Hmmm ?
Am Ursprung bekaempfen um vieleicht tragische Ungluecke zu verhindern.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 30.03.2015 19:09

der Gedankenpolizei.

Oder wie sonst willst das Problem lösen?

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IT-IS (1.535 Kommentare)
am 30.03.2015 19:28

in diesem Falle ist bei seiner Krankengeschichte schon einiges bekannt, sollte doch bereits eine ROTE KARTE aufzeigen !!!

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kontrolle (2.691 Kommentare)
am 30.03.2015 20:52

Haben Sie gestern mein Posting noch gelesen, schickte es ca um 22.30 Uhr ab. Auch Sinus wäre gut brauchbar.

Würde einen IT-Experten brauchen, der IBANS selektiert. Datenbank habe ich schon.

Es geht um die Geldflüsse der Psycherl (hier jenem von Lufthansa) bei Psychopharmafirma. Kürzlich wurde ein! einziger!!! Hersteller für Tabs gegen? oder für? Psychosen&Schizophrenie für einen zweistelligen Milliardenbetrag in Euro oder brit. Pfund über die Buddel (Kauftisch) "gezogen". Da müssen viele Provs drinnen sein, oder?

Sind Sie bereit? EHRLICH gemeint. Haben Sie die Kompi dazu?

Danke für die Antwort im Voraus und dann treffen wir uns?

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IT-IS (1.535 Kommentare)
am 30.03.2015 21:07

..du glaubst bestimmt noch das ist spassig!!

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Alcea (10.015 Kommentare)
am 30.03.2015 18:26

Bin ich jetzt bei "Die Krone", "Heute", "Österreich"?
???Na, Gott sei Danke nit???, denn diese haben ja als Totsünde ein "falsches Foto" gezeigt.

Ich frage mich schön langsam, ist das der einzige Unterschied zur Berichterstattung hier? - Ich merke schön langsam: Wahrscheinlich!

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 30.03.2015 17:57

auch noch die ganze Krankengeschichte öffentlich.
saubere Sache.

das geht zukünftig dank ELGA noch viel einfacher.

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Dampfplauderer (5.900 Kommentare)
am 30.03.2015 18:26

gewissen Fällen das ärztliche Geheimnis nicht in der aktuellen Form beibehalten kann.

Ist doch ein Wahnsinn, wenn jemand psychisch krank ist und dies zwar vom Gesundheitssystem attestiert, aber dem Arbeitgeber verschwiegen wird, obwohl das hunderten oder sogar tausenden Menschen das Leben kosten kann.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 30.03.2015 18:32

sondern es fällt unter die Rubrik Restrisiko.

oder wollen wir auch noch das letzte Stück Privatsphäre am Altar Sicherheit opfern?

Nein da bin ich definitiv dagegen. Nicht zuletzt, weil man damit Hilfesuchenden den Weg zur Hilfe verbaut.

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( Kommentare)
am 30.03.2015 18:49

werden die Angehörigen
der Absturzopfer
nicht sehr zu schätzen wissen.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 30.03.2015 18:58

in letzter Konsequenz werden sie es trotzdem zu schätzen wissen, wenn es um ihre eigenen Daten geht ... .

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Strawanza (8.312 Kommentare)
am 30.03.2015 18:36

den Arbeitgeber nicht, aber dem Amtsarzt dürfen sie es melden.
Es gibt doch immer wieder Fälle, wo Bluthochdruckler auf diese Art den "Weisel" verlieren ...

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Alcea (10.015 Kommentare)
am 30.03.2015 18:43

Der Co-Pilot war ein kranker Mensch, aber hatte auch ein Familie, Eltern, Verwandte, sicher auch Freunde. Was bringt es, wenn sogar hier in diesem "Blattl" in einer primitieven Art die Krankengeschichte ausgebreitet und schier genussvoll mit Kommentaren geschmückt wird?

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Strawanza (8.312 Kommentare)
am 30.03.2015 18:54

aber dass hier irgendwas genussvoll mit Kommentaren geschmückt wird, kann ich nicht erkennen.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 30.03.2015 18:57

Servus!

Da stimmst Du zu, dass die Krankheit dem Arbeitgeber gemeldet wird. Ein Posting weiter unten schreibst Du, dass sie dem Arbeitgeber nicht gemeldet werden soll ...

Du änderst Deine Meinung aber schnell ...

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Strawanza (8.312 Kommentare)
am 30.03.2015 19:07

ich habe der Alci bei ihrer Meinung über die Berichterstattung in den Medien zugestimmt.
Ansonsten teile ich deine Meinung und habe nirgendwo gegenteiliges geschrieben.
Aber ich kenne dich inzwischen: in dir steckt ein kleiner "Schlawiner" ... zwinkern

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 30.03.2015 19:08

wirklich?

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Alcea (10.015 Kommentare)
am 30.03.2015 19:23

was andere ausdrücken wollen. Mein Problem - Das Problem des Anderen? Ich würde sagen: "Keines Problem" es ist halt so grinsen

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Strawanza (8.312 Kommentare)
am 30.03.2015 19:35

Freundschaft ... zwinkern

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( Kommentare)
am 30.03.2015 17:51

die Klinik und Ärzte wußten, daß er Pilot war-

die Germanwings wußten nicht,
daß er wegen psychischer Probleme
im Klinikum u. bei Ärzten war.

Dort hätte man massiv darauf drängen müssen,
daß er seinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen muß.

Man sollte sich nicht auf die ärztliche Schweigepflicht berufen;
was wäre, wenn ein Arzt bei der Routineuntersuchung im Betrieb
eine relevante psychische Krankheit festgestellt hätte?

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 30.03.2015 17:55

Psychotests der Welt bei der Lufthansa?

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( Kommentare)
am 30.03.2015 18:11

an die Lufthansa-
und warum diese Tests nicht regelmäßig wiederholt werden
(es kann sich ja jeder Gesundheitszustand ändern).
Aber natürlich unterliegen Ergebnisse der Geheimhaltung
und sind keinesfalls öffentlich zugänglich zu machen.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 30.03.2015 18:33

keine Antwort von Dir. Stattdessen der Aufruf, dass die Krankengeschichte dem Arbeitgeber zu melden ist...

in welcher verrückten Welt leben wir?

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( Kommentare)
am 30.03.2015 19:39

Wir sollten uns klar sein,
wie groß unsere Privatsphäre heutzutage überhaupt noch ist,
und wir sollten sie schützen, wo immer es sinnvoll ist;

aber auch Dimensionen anerkennen, bei denen eine Schweigepflicht
kontraproduktiv ist u. Meldungen an den Arbeitgeber
sinnvoll sind (gibt es ohnehin schon z. B. bei TBC etc.)

Die Frage, warum Lufthansa keine laufenden
Routineuntersuchungen macht, können nun wirklich nur Lufthansa
bzw. die zuständige Luftfahrtbehörde geben.

Aber es wird so sein, daß man bei diesem Thema
keine einheitliche Meinung finden wird.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 30.03.2015 17:32

Verbüßung der Strafe die Geschichte erledigt zu sein hat, so gilt offenbar für einen Menschen der irgendwann einmal tief gefallen ist:
Einmal Selbstmörder - immer Selbstmörder. Und gehört für immer aus dem Verkehr gezogen.

sehr menschliche Welt.

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gerald160110 (5.612 Kommentare)
am 30.03.2015 15:20

Canada am Morgen gibt's überhaupt keinen Bericht....

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IT-IS (1.535 Kommentare)
am 30.03.2015 16:14

da gab es auch KEINE 15O Tote zu beklagen!!!

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Strawanza (8.312 Kommentare)
am 30.03.2015 18:18

der ist ein bisserl auf der Landebahn ausgerutscht, kommt öfter vor ...

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 30.03.2015 12:31

Is ja eh schon alles klar - ein Schuldiger gefunden und sein persönliches Umfeld bereits medial hingerichtet.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 30.03.2015 14:04

ja leider ...

ich hoffe jedoch dass die zweite Box gefunden wird damit es Beweise gibt die der WAHRHEIT entsprechen und nicht nur aus VERMUTUNGEN !

http://de.wikipedia.org/wiki/Flugschreiber

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krokofant (810 Kommentare)
am 30.03.2015 09:17

zum Nachdenken. Als ich eines Tages mal Krank war, ging ich zum Arzt, der schrieb mich Krank. Als ich zu Hause angekommen bin rief ich meinen Vorgesetzten an, und meldete mich Krank.
Mein Vorgesetzter sagte zu mir, dass er mich unbedingt braucht,
wenn ich nicht in die Arbeit komme, kann ich gleich für immer zu Hause bleiben. Da ich meine Arbeit sehr mochte, zerriss ich die Krankmeldung und fuhr trotz 38,8 grad Fieber in die Arbeit.
(wenn ich vorhabe mich umzubringen, brauche ich keinen Arzt, und auch keine Krankmeldung.)

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prinz_von_linz (4.794 Kommentare)
am 30.03.2015 10:19

traurig

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mariospezial (519 Kommentare)
am 30.03.2015 14:50

mich umbringen will, brauch ich dazu auch keinen Flieger.

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Strawanza (8.312 Kommentare)
am 30.03.2015 18:09

das er gerade zur Hand hat.
In diesem Fall war es ein Flieger, ein Bauer nimmt einen Kuhstrick usw ...
Beim mariospezial bin ich mir nicht sicher: Spezialbier?

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IT-IS (1.535 Kommentare)
am 30.03.2015 21:03

wenn ich mich schon "abmelden" moechte, muss ich nicht umbedingt 150 LEBEN mit mir mitreissen traurig

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Dampfplauderer (5.900 Kommentare)
am 31.03.2015 12:58

die werden verwarnt oder gekündigt, wenn sie mit Grippe am Arbeitsplatz erscheinen.

Das Problem ist im aktuellen Fall aber, dass man scheinbar seine Krankengeschichte bei der Bewerbung zum Berufspiloten verschweigen kann. Das ist nicht gut und Änderungen sind dringend notwendig.

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