Absturz: Medien veröffentlichten falsches Bild des Co-Piloten

Von nachrichten.at/nieg   27.März 2015

Auf den ersten Blick ähneln sich die beiden Männer, auch ihre Vornamen sind die gleichen - die Folge ist allerdings fatal: Am Freitag haben zwei österreichische Medien das unverpixelte Foto des aus Bonn stammenden und in Bern lebenden jungen Mannes, Andreas G., abgebildet. Auch zwei deutsche TV-Sender haben G.'s - zumindest unkenntlich gemachtes - Foto in einer Sendung gezeigt. Dabei hat der Schweizer nichts mit dem mysteriösen Flugzeug-Absturz zu tun, kritisiert das Watchdog-Blog Kobuk. Gemeint gewesen wäre nämlich Andreas L., der eigentliche Co-Pilot der Germanwingsmaschine.

Bild sollte "bald aus der Welt" sein

Das Tessiner Nachrichtenportal tio.ch hat Andreas G., dessen Bild fälschlicherweise in Bezug auf den Flugzeug-Absturz verwendet wurde, dazu befragt. Wie sein Foto überhaupt in diesem Zusammenhang veröffentlicht wurde? Über Twitter, sagt G., und: "Es wundert mich, dass Journalisten einfach Fotos von dort nehmen.“ Er habe aber gedacht, dass das Foto "bald aus der Welt ist, weil mein Nachname nicht mit jenem des Co-Piloten übereinstimmt". 

 

 

Es musste ja so kommen. #Krone und #Österreich präsentieren heute einen völlig unbeteiligten Menschen aus dem Internet...

Posted by Kobuk on Freitag, 27. März 2015

Die Meldung über die Verwechslung machte bereits Donnerstagabend die Runde in sozialen Medien. In der "Quelle Internet" dürfte auch der Ursprung des schwerwiegenden Fehlers liegen: "Witwenschütteln 2.0". Ein falscher Tweet mit einem Foto von G. hat die Verwechslung erst in Richtung Medien befördert.

Ansprüche im "vier- bis fünstelligen" Bereich

Der unschuldig in die Öffentlichkeit gedrängte Andreas G. könnte nun gegenüber der beiden Medien sowohl Unterlassungs- als auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Das sagte der u.a. auf Medienrecht spezialisierte Linzer Rechtsanwalt Winfried Sattlegger am Freitag nachrichten.at auf Anfrage. Die Veröffentlichung des falschen Fotos stelle einen "gravierenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte" dar.

Insgesamt sei ein "vier- bis fünfstelliger" Betrag möglich. Schadenersatzansprüche stünden G. zu, "weil er mit einem Sachverhalt in Verbindung gebracht wurde, zu dem er nicht zuzuordnen ist".

Zudem könnte der Betroffene neben Ansprüchen aus § 78 Urheberrechtsgesetz auch jene aus Sicht des Medienrechts stellen, führt der Rechtsanwalt weiter aus. Letzteres deswegen, "da sein Ruf beeinträchtigt ist". Durch die unverpixelte Bildnisveröffentlichung werde in § 7a MedienGesetz eingegriffen - dem Leser werde suggeriert, dass der Abgebildete vorsätzlich den Tod der vielen Flugpassagiere verursacht hat. Der Entschädigungsbeitrag könne bis zu 20.000 Euro betragen. Auch § 7 b MedienGesetz könne zum Tragen kommen, da der Abgebildete als Täter hingestellt wurde und dadurch der so genannte "Schutz der Unschuldsvermutung" verletzte. Auch nach dieser Gesetzesstelle könne eine Entschädigung bis zu 20.000 Euro zugesprochen werden.

Ausschlaggebend sei auch, ob die falschen Bilder auch auf den Internet-Seiten der Zeitungen veröffentlicht worden sind. Denn dann könne der Betroffene nicht nur in Österreich Ansprüche stellen, sondern in all jenen Ländern, in denen sein Foto verbreitet worden sei.

Es sei aber davon auszugehen, dass die Medien von sich aus an Andreas G. herantreten und ihm eine außergerichtliche Regelung anbieten. Es komme auf jeden Fall darauf an, in wieweit die betroffenen Medien "die falsche Veröffentlichung umfassend berichtigen". Dies könne die Höhe der Ansprüche mildern, sagte der Anwalt.